Zur aktuellen Pappenheimer Stadtratsstory
Zur Sache: ein Stadtrat der Bürgerliste bekommt am Dienstag anstatt am Donnerstag seine Sitzungseinladung mit 5 von 12 möglichen Beschlussvorlagen um sich auf eine kommende Sitzung vorzubereiten.
Und was noch schlimmer ist er mahnt dies auch noch an.


Zu einer fristgerechten Sitzungseinladung gehören auch die Sitzungsunterlagen bzw. die fertigen Beschlussvorlagen. Das diese möglichst mit der Sitzungseinladung versandt werden sollen hat der Stadtrat in seiner Konstituierenden Sitzung vor ca. 3 Jahren so festgelegt und ,,einstimmig“ beschlossen. Nur umgesetzt wurde dies in den seltensten Fällen.
Beschlussvorlagen als Tischvorlage zu wichtigen Themen ist ein No Go!!
Auch wurden hier dem Stadtrat der

dies anmahnt wieder einmal nur 5 von 12 Beschlussvorlagen am gestrigen Dienstag zukommen lassen. Wie soll sich ein Ehrenamtlicher Stadtrat auf eine Sitzung vorbereiten ,,ohne“ dementsprechende
Unterlagen?
Wie oft habe auch ich dies schon in Sitzungen angemahnt, augenscheinlich ohne Erfolg...?
Termine der Stadtratssitzungen sind für das ganze Jahr hinweg schon lange bekannt und keine unvorhergesehene Ereignisse. Auch hat man hier in der Vergangenheit über solche Missstände hinweg gesehen um etwas voranzubringen.
Irgendwann kann man dies einfach nicht mehr mittragen und bemängelt dies. Sich aufregen und dann sein Tun ad absurdum zu führen ist somit auch nicht angebracht.


Auf Nachfrage in der Verwaltung werden fertige Sitzungsvorlagen eher spät vom Bgm. Unterschrieben / freigegeben. Da dieser Zustand schon 3Jahre anhält ist meine Hoffnung auf eine Besserung sehr gering. Diesem Zustand sind auch manche Schlagzeilenträchtige Stadtratssitzungen geschuldet. Die kommenden Sitzungen werden es zeigen ob sich Besserung einstellt. Auch muss sich der Bgm. an seinem künftigen tun messen lassen.
Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadt Pappenheim vom 08.04.2014
§24 Form und Frist für die Einladung: Die Stadtratsmitglieder werden Schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung sowie der Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu den Sitzungen eingeladen.
2;Die Ladung soll in der Regel so rechtzeitig zugestellt werden,dass die Stadtratsmitglieder mindestens 5 Tage vor der Sitzung in ihrem Besitz sind. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag der Zustellung der Ladung werden nicht mit eingerechnet.
Dies ist in der neuesten Pappenheimer Stadtratsstory nicht der Fall, weil einem Stadtrat die Einladung unseren Informationen zufolge einen Tag zu spät erhalten hat.
(Zitat Pappenheimer Skribent)


Die obige Darstellung, man hätte die Einladung nur einen Tag zu spät erhalten, kann so nicht stehen bleiben und soll hiermit richtig gestellt werden.
Auch soll dies keine Rechtfertigung über die Vorgehensweise eines Ratsmitgliedes sein.


Karl Satzinger
für die Bürgerliste.