Leserbrief

SABS: Frankens Sondersteuer

Zu: Straßenausbaubeitragssatzung: Können Sie sich vorstellen, dass es im Freistaat Bayern eine Sondersteuer gibt, die im Wesentlichen nur einige wenige Bürg...

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Wenn eine Straße ausgebaut wird, werden oft hohe Beteiligungen für die Anwohner fällig. Foto: Marco Meißner
 
 
Zu: Straßenausbaubeitragssatzung:

Können Sie sich vorstellen, dass es im Freistaat Bayern eine Sondersteuer gibt, die im Wesentlichen nur einige wenige Bürger in Franken zahlen müssen? Eine Sondersteuer, die im ungünstigsten Fall in einer Höhe von 20 000 Euro anfällt und sogar 20 Jahre rückwirkend verlangt werden kann? Eine Sondersteuer, die im Prinzip für das Pech anfällt, in einer armen fränkischen Kommune zu leben - während man im reichen Ober- und Niederbayern eher selten oder nie (Stadt München) Gefahr läuft, eine solche Sondersteuer zahlen zu müssen?
Unglaublich, aber wahr. Diese ungerechte Sondersteuer gibt es tatsächlich, sie nennt sich Straßenausbaubeitrag und fällt großteils nur in Franken an. Denn die zur Zahlung verpflichtende Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) haben 97 Prozent der Kommunen in Unterfranken, 72 Prozent der oberfränkischen Kommunen, aber nur 39 Prozent der niederbayerischen Gemeinden!
Ausgangsproblem ist, dass das Kommunale Abgabengesetz den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, Straßenausbaubeiträge zu verlangen. Daraus wird für die meisten fränkischen Kommunen im Rahmen der Kommunalaufsicht praktisch ein Muss, wenn sie nicht Fördergelder oder Stabilisierungshilfen gefährden wollen.
Bisher galt eigentlich wenigstens das Prinzip, dass schuldenfreie Gemeinden diese Sonderabgabe von ihren Bürgern nicht verlangen müssen. Nunmehr ist die Kommunalaufsicht im Coburger Landratsamt aber sogar dazu übergegangen, selbst schuldenfreie Gemeinden zum Erlass der unliebsamen Satzung zu zwingen. Vergleichbare Fälle aus Nieder- oder Oberbayern sind (natürlich) nicht bekannt. Dass die ungerechte Abgabe seit 2016 in eine jährlich wiederkehrende Zahlung aller Bürger umgewandelt werden kann, ändert nichts an der Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern in Franken; das Gleiche gilt auch für das immer wieder geforderte "Verstecken" der Straßenausbaubeiträge in einer "Grundsteuer C".
Allerdings ist es nicht mehr weit bis zum Jahr 2018, in dem Landtagswahlen anstehen und die Staatspartei nach der Bundestags-Wahlschlappe nun noch mehr die Stimmungslage der Bürger ergründen will. Nachdem Kommunalpolitiker der C-Partei vor Ort dem Bürger selbst nicht erklären können, warum nicht alle Bürger in Bayern diese Sondersteuer zahlen müssen, hat Staatssekretär Eck schon mal auf die Möglichkeit einer Gesetzesänderung hingewiesen. Dies ist nun die Chance für alle betroffenen Bürger und Kommunalpolitiker Frankens, auf die Abschaffung dieser ungerechten Sonderabgabe 2018 hinzuwirken. Gerecht wäre es zwar auch, alle Gemeinden einschließlich München zur Einführung der Anlieger-Abgabe zu zwingen, aber das wird wohl in Nieder- und Oberbayern 2018 kein C-Politiker vertreten wollen ...
Michael Hebentanz
Teuschnitz

siehe auch: Pressemitteilung des Fränkische Bund e.V.

und ergänzend ein Beitrag des BR-Fernsehen aus der Reihe QUER unter dem Titel "Aufstand gegen Straßenausbausatzung" vom 16.11.2017

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