Gedanken zu den jüngsten Veröffentlichungen der Pappenheimer Stadtratsfraktionen

dew 829184 340Lobenswert sind die fast gleichzeitigen Eingaben bzw. Stellungnahmen der vier Pappenheimer Stadtratsfraktionen zum derzeit bayernweit diskutierten Thema. Eher Seltenheitswert hat die fraktionsübergreifende Einigkeit in der Beurteilung der bestehenden Pappenheimer Satzung und der Vorgehensweise zum Schutze der aktuell betroffenen Bürger.

Schade nur, dass sich die vier Fraktionen nicht dazu durchringen konnten, einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung der Stadtratssitzung am 07.12.2017 zu formulieren und einzureichen. Obwohl die Zeit drängte, versuchte Fraktionsvorsitzender Satzinger seine Kollegen von der SPD und der CSU eindringlich aber vergeblich davon zu überzeugen, die Initiative gemeinsam zu starten. Letztendlich haben dann beide nicht mitgespielt und ihre eigene Eingabe bzw. Stellungnahme veröffentlicht.

Das wäre endlich mal ein Zeichen an die Bürgerschaft gewesen, wie es sein sollte - nämlich gemeinsam am selben Strang zu ziehen und vor allem in dieselbe Richtung!

 

Worum geht es in den Anträgen der BGL/FW und SPD:

Zunächst möchte man sicherstellen, dass in nächster Zeit keine Abrechnungen gemäß der gültigen und rechtskräftigen Straßenausbaubeitragssatzung an die betroffenen Bürger Pappenheims ergehen.  Bayernweit, aber besonders auch bei uns in den Städten und Gemeinden regt sich seit Jahresbeginn verstärkt Widerstand gegen die ungeliebte SABS, weil das Landratsamt (LRA) Weißenburg Anfang des Jahres allen Kommunen ohne  SABS androhte, ihre Haushalte nicht zu genehmigen, sofern diese mehr oder weniger steuer- oder schlimmer  -  kreditfinanziert seien. Daraufhin entwickelten sich überall im Landkreis lebhafte Diskussionen darüber, wie man sich dieser gesetzlichen Beitragspflicht entziehen könnte. Das LRA sagt: Gesetz ist Gesetz. Und Gesetze sind zu vollziehen. Da gibt es auf kommunaler Ebene keinen Spielraum; außer den, einer vierjährigen Abrechnungsfrist. Einzig der Gesetzgeber (Landtag) könnte Abhilfe schaffen.

Nächstes  Jahr, im Herbst 2018, sind  Landtagswahlen.

Jetzt hoffen viele, dass im beginnenden Wahlkampf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes möglich und damit die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft wird.

Deshalb soll die Stadt Pappenheim die Abrechnungsfrist von maximal vier Jahren nutzen und bis auf Weiteres eine Veranlagung von Betroffenen verschieben. Wie die daraus entstehende Finanzierungslücke geschlossen werden kann, ist erst nach Änderung des Straßenausbaubeitragsrechts zu klären. Ein Aussetzen der seit 2004 gültigen Pappenheimer SABS ist jedenfalls laut Rechtsaufsicht des LRA Weißenburg aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Dies wurde bereits im Vorfeld von Stadtrat Satzinger abgeklärt und allen Fraktionsführern telefonisch mitgeteilt.

Die Abstimmung in der Sitzung am 07.12.2017 bietet die einmalige Gelegenheit, den Bürgern durch ein einstimmiges Votum zu signalisieren, dass trotz aller sonstigen Querelen der Stadtrat als Gemeinschaftsgremium seine Bürger gegen ungerechtes staatliches Abkassieren schützen will.  Wenn dies gelänge, ginge eine länger ersehnte Hoffnung in Erfüllung.