DE Bieswang 2:  Protokoll der öffentlichen Vorstandssitzung              vom   05.02.2018  WS

  1. Detailfragen zur Ausarbeitung Entwurfsplanung „Hauptstraße Bieswang“

WS 066319Amtsleiter-Eberle gibt der Runde bekannt, dass heute die letzte noch ausstehende Zustimmung zur Kanalverlegung eingetroffen ist (im Bereich westlicher Ortseingang).

Ing. Vulpius:  Allgemein: Die Bauarbeiten für die Erneuerung von Kanal und Wasserleitung  werden ca. 1 Jahr beanspruchen.

1.1  Einmündung Weißenbuger Str. in Hauptstraße könnte zu Gunsten der Parkplatzsituation der Fa. Engeler noch verändert werden. Hierzu seien noch Gespräche zu führen.

1.2  Anzahl der öffentl. Parkplätze (vorgesehen sind zwei !!) sei angemessen, Gespräch mit Raiffeisenbank, da Privatfläche, muss noch erfolgen.

1.3  Einmündung Sportplatzweg / Rosengasse in Hauptstraße: Planung entspricht den Regeln, Verkehr muss sich eben der neuen Situation anpassen, durch die neue klare Verkehrsführung wird der Verkehrsfluss eher sicherer werden, während der Bauphase könnte evtl. ein Fahrversuch helfen.

Vorliegende Planung wurde unverändert in allen drei Punkten von der Vorstandschaft einstimmig angenommen.

 

  1. Sachstandsbericht zu diversen geplanten Maßnahmen

2.1  Kanal Hauptstraße:

 

WS 066320Herr Faber vom Amt f. Ländliche Entwicklung (ALE) erklärt zunächst die Zuständigkeiten:

Verantwortlich für die Bauausführung des Kanals ist die Stadt, für die Straßendecke das Staatliche Bauamt (Fachbereich Straßenbau, Ansbach) und für die Gehwege, Seitenstreifen, Parkflächen, Entwässerung, Beleuchtung etc. die Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung.

Auf Vorwürfe, es ginge seit Jahren nichts vorwärts, entgegnete Herr Eberle, es läge am Stadtrat, der nichts entscheiden würde. „Jeder Stadtrat kann Anträge stellen“. Dass es Aufgabe des Bürgermeisters und der Verwaltung ist, die  Tagesordnungen mit den entsprechenden Beschlussvorlagen in die Sitzungen einzubringen, erwähnte er nicht.

Als weiteren Verzögerungsgrund nannte er die bisher nicht ausreichenden Rücklagen  im Kanalbereich. Die Erhebung von Ergänzungsbeiträgen möchte die Stadt unter allen Umständen vermeiden. Alternativ müsste die Stadt Kredite aufnehmen.

Dies könnte zur Folge haben, dass der Haushalt vom Landratsamt möglicherweise nicht genehmigt werden könnte, da Kommunen sich vorrangig über Gebühren und Beiträgen (ev. auch Ergänzungsbeiträge) finanzieren sollten. Als ihm ein Bieswanger Bürger erklärte, es würden doch mit den  Abwassergebühren ständig ratenweise Ergänzungsbeiträge entrichtet, entgegnete Eberle, diese seien zu gering, um solch kostenträchtige Investitionen in kurzer Zeit zu stemmen. Bei einer Kostensteigerung von derzeit ca. 5% jährlich, wie von Planer Vulpius bestätigt, und der momentanen Zinssituation, werden jedoch die angesparten Ergänzungsbeiträge stetig reduziert. Ein weiteres Hinausschieben der Vorhaben ist damit sicherlich nicht zielführend.

Das gesamte anstehende Projekt Abwasser stelle für die Stadt Pappenheim eine Mammutaufgabe dar. Allein die Maßnahme Ableitung Grafendörfer (Geislohe/Neudorf/Göhren) würde  1,5 Mio. € verschlingen, wobei hier allerdings ca. 1,2 Mio € staatliche Förderung fließen würde, vorausgesetzt, es würden die zeitlichen Rahmenbedingungen eingehalten.

Eine Aussage des Bgm. Sinn während der letzten Stadtratssitzung vom 18.01.2018, der Antrag auf Förderung des Projektes müsse noch im Jahr 2018 gestellt werden, war offensichtlich falsch bzw. veraltet. Jedenfalls erklärte StR Gronauer, der Zuwendungsantrag könne bis Ende 2019 gestellt werden. Danach blieben noch 3 Jahre Zeit zur Ausführung. Diese Information habe es bereits im Jahr 2017 gegeben.

 

2.2  Schulhausumbau Bieswang

DSC 5395Herr Faber fragte nach dem aktuellen Stand des Projektes Seniorenbetreuung im Schulhaus Bieswang, weil er selbst nicht auf dem neuesten Stand sei. Hierzu erklärte Herr Eberle, dass  der Bauantrag beim LRA liegt. Zur Bearbeitung durch die Genehmigungsbehörde sei aber noch an der Nordseite des Bauprojekts ein Grunderwerb notwendig, um die vorgeschriebene Abstandsfläche zum nördlichen Nachbarn zu erhalten. Mittlerweile gäbe es eine Einigung mit diesem Nachbarn, welche zusätzlich die Versetzung zweier, bisher auf der Grenze stehender Nebengebäude auf Kosten der Stadt Pappenheim vorsieht.

Laut Herrn Faber ist ein vorzeitiger Baubeginn möglich, dieser sei nicht förderschädlich. Die Fördersumme des ALE beträgt 200.000 EUR. Baubeginn könnte  aus Sicht des ALE umgehend sein. Allerdings müsste vorher noch die Kostenvereinbarung mit der Stadt Pappenheim abgeschlossen werden.

Für die Stadt erklärte Herr Eberle, dass zum Projektstart noch eine Vereinbarung zur Bauüberwachung mit einem Architekten nötig sei und natürlich müsse das notwendige Geld im kommenden Haushalt2018 eingestellt werden.

 

2.3  Anbindung Gewerbegebiet (Spange)
Laut Herrn Faber ist dieses Projekt ausschließlich eine Maßnahme der Stadt Pappenheim. Lediglich bei den Grundstücksangelegenheiten (Vermessung und Eigentumsübergänge) könne das ALE behilflich sein. Herr Eberle merkte an, dass derzeit die Bemühungen um die Spange im Prinzip ruhen würden, da es Schwierigkeiten bei der Flächenbereitstellung gebe.

2.3.1  Sind alle Unterschriften der betroffenen Grundstückseigentümer da?

Hierzu teilte der mittlerweile hinzugekommene Bgm. Sinn mit, es  würden noch 2 Unterschriften fehlen (zur derzeit favorisierten Planungsvariante).  Dies steht im Widerspruch zu seiner Aussage bei der letzten Bürgerversammlung, wo er den Bieswanger Bürgern mitteilte, alle Unterschriften lägen vor und nun würde man zügig mit der Umsetzung beginnen.

Auf den entrüsteten Einwand eines Zuhörers, diesen Ausbau schiebe man bereits Jahre vor sich her, entgegnete Herr Eberle: “Das Thema liegt auf Eis, der Stadtrat bewegt sich nicht. Der Stadtrat hat jetzt erst eine Entscheidung getroffen, welche nicht förderlich ist, diese fehlende Unterschrift zum Grundstückserwerb zu erhalten“. Sollte Herr Eberle mit der jüngst getroffenen Entscheidung die der Tektur eines Bieswanger Unternehmers meinen, würde er hiermit zwei völlig unterschiedliche Themen verknüpfen. Auch sollte er wissen, dass sich sie sporadische Unterschriftenverweigerung bereits über Jahre hinzieht.

2.3.2  Fördermöglichkeiten

Voraussetzung für eine staatliche Förderung der Spange ist, dass sie eine mindestens gleichwertige (vom Ausbaustatus her) andere Straße anbindet. Der Ausbaustand des Solnhofer Weges entspricht diesen Anforderungen nicht (kein Gehweg, keine Beleuchtung, keine Entwässerung etc.). Das ist das Problem! Der Solnhofer Weg müsste ausgebaut werden. Dabei würden erstmalige Erschließungsbeiträge in Höhe von 90%  der Kosten fällig! Auch dieses Thema erntete heftige Kritik aus dem Zuhörerkreis. Man findet es unerträglich, dass sich 15 Jahre nichts bewegt hat, um das Bieswanger Industriegebiet adäquat anzubinden.

2.3.3  Ortsrandweg landwirtschaftliche Umfahrung (= Maßnahme der DE)

Die vom ALE genehmigte Trasse würde zwischen  60% - 65% gefördert werden.

Da bestehende Wege genutzt werden sollen, diese aber verbreitert werden müssten, ist ein Flächenerwerb notwendig. Hierzu sind noch weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern notwendig.

Der verbleibende Kostenteil von 35% - 40% wird zunächst von der Stadt Pappenheim getragen werden. Diese legt einen Teil „X“ auf die Nutzer des Weges um.

Hierzu überbrachte Herr Weddige folgende  Botschaft:

Es würden bereits Zusagen in Höhe von 87.000€ an Eigenbeteiligungen vorliegen. Davon sind 40.000€ an die Realisierung der Spange, welche als wichtiger Teil der Umfahrung gesehen wird, gekoppelt. Sollte die Spange nicht realisiert werden, reduziert sich also die freiwillige Eigenbeteiligungs-Zusage auf 47.000€.

Die Gesamtkosten werden auf ca. 500.000€ plus Planungskosten geschätzt.

Eine Kostenaufteilung im Idealfall sähe folgendermaßen aus:

ALE-Förderung von 65%                                 325.000€

Eigenbeteiligung der Nutzer                             87.000€

Kostenanteil Stadt Pappenheim                     88.000€ plus Planungskosten.

Herr Faber drängte auf Festlegung der weiteren Vorgehensweise. Daraufhin erklärte Herr Eberle: „Wir haben kein Mandat zur Befragung der Grundstückseigentümer. Das Zeichen zur weiteren Vorgehensweise muss vom Stadtrat kommen!“

Bgm. Sinn ergänzte: „Wir haben bis jetzt alles richtig gemacht. Wir müssen nun die Leute anschreiben und zu Einzelgesprächen einladen.“

Eine wichtige Frage zum Schluss: Wie und mit welchen Einschränkungen würde zukünftig die landwirtschaftliche Umfahrung gewidmet? Ist eine dauerhafte Nutzung durch landw. Verkehr gesichert? Dürfen diese Umfahrung auch gewerblich agierende Nutzer (Stichwort: Mais- und Gülletourismus!) befahren? In diesem Zusammenhang stellte man fest, dass die Hauptstraße in Bieswang seit der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße auf  7,5t beschränkt ist. Der heutige landwirtschaftliche Verkehr bringt Tonnagen von 35t und mehr auf die Straße. Wie verhält sich dies beim Sportplatzweg? Was passiert versicherungstechnisch bei einem Unfall? Laut Herrn Sinn kümmert sich die Polizei nicht mehr um Gewichtsüberschreitungen.

3.  Jahresinvestitionsprogramm 2018

WS 0421373.1  Objektplanung Bieswang: Nach Lage der Dinge für 2018 und 2019 nichts möglich, da seitens der Stadt die Ausschreibung der Kanalsanierung Hauptstraße  -obwohl  versprochen-  vom Stadtrat in der Januarsitzung nicht beschlossen wurde.

3.2  Planungskosten u. Kosten für ev. Bodenuntersuchungen

3.3  Umbau Schulhaus

 

4.  Informationen zur periodischen Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Der Vorstand ist für 6 Jahre gewählt, spätestens bis Juli 2018 muß der Vorstand neu gewählt werden. (5 Personen plus jeweils 1 Vertreter, 4 sollen aus Bieswang sein)

          Üblicherweise wird der bestehende Vorstand wieder bestätigt. Wolfgang Schmidt, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft, teilte mit, dass eine Person ausscheiden wolle, man aber bereits eine Ersatzperson gefunden habe.

 

5.  Sonstiges, Wünsche und Anträge

Finanzüberblick (für Ochsenhart ergaben die Schlussrechnungen folgende Werte, die in 4 Teilmaßnahmen gegliedert sind)

                Ortsdurchfahrt                       415.125 €

                Stichweg Süd                          63.463 €

                Nördl. Etterweg                       77.120 €

                Abbruch Gebäude                    5.000 €
              Gesamtsumme:                    660.708 €       
davon gewährte das ALE                   575.000 €  Zuschuss !  
              verbleiben                                 85.708 €    welche die Stadt Pappenheim und Anlieger zu übernehmen haben.

 Für den Schulhausumbau sind 200.000 €  vorgesehen; verbleiben als Rest, der nicht verbraucht ist also noch ca. 375.000 €.
Das Gesamtbudget, das für die DE Bieswang/Ochsenhart zur Verfügung steht, beträgt 2 Mio. EUR (=Obergrenze).