Gewerbe

 

Kichrchweihmarkt 2023 IG Post 2

 

Unser Kirchweihmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag feiert sein Revival!

Mit dem ehemals traditionellen Markt wollen wir einmal mehr unseren treuen, aber auch neuen Kunden aufzeigen, dass in unserem kleinen Städtchen für das tägliche Leben und Wohlbefinden und darüber hinaus alles vorhanden ist und auch erhalten werden kann.

Wir freuen uns, wenn auch Sie dazu beitragen, die Attraktivität und Vielfalt von Pappenheim unseren Besuchern wieder ein Stück näher zu bringen.

Die Veranstaltung erstreckt sich über die gesamte Deisingerstraße bis hin zum  Marktplatz, wo sich die Besucher frei und ungehindert von Verkehr bewegen können.

Geschäft

Ausstellungsware

Anton Schindler e.k.

Ladensortiment

Päckert`s Tracht&Landhausmode

Ladensortiment

Brigittes kleine Klunkerwerkstatt

Schmuck in allen Facetten

Hobby Pieth

Handarbeit

Kreuter Doni´s Bio Treff

Blume des Lebens, Sonnenmoorprodukte, Nahrungsergäzung, Elfenbüchlein, Jentschuraprodukte, u.s.w.

Ledertreter

Handgemachte Lederschuhe für Babys und Kleinkinder

Löffler Baby- und Kinderbekleidung

Hosen und Mützen für Babys und Kinder, Taschen, Makramee-Deko, selber gemachter Schmuck

Militärverein und Reservistenkameradschaft 1856 Pappenheim

Glücksrad

Modeschmuck Kim Wittmann

vergoldeteten/goldfarbenen Modeschmuck

Pinselfabrikation

handgefertigte Pinsel, Bürsten und Besen

Walter Bauer

Antiquarische Bücher

Aubert Sven

Bio-Mandel-Öle, Beton-Deko

Winzerhof Hofmann

Weiß- und Rotwein &Co. Bioland

Rosis Obstgarten

Saft, Marmelade, Zuchinisoße , Curryzwiebeln, Balsamico, Saftgummi(Gummibärchen)

Naturprodukte

Original Aleppo-Naturseife (flüssig + fest) eigens entwickelte zertifizierte Bio-Zahncreme

 

Markus Gegg, Inhaber und Geschäftsführer der Firma Zimmerei Gegg GmbH, bat uns folgenden Leserbrief zu veröffentlichen:

 

post 2455580 640

Zum Artikel : Keine Genehmigung für die Zimmerei Gegg vom 04.Januar 2020

 Die Genehmigung durch das Landratsamt ist ausstehend

Mit großer Verwunderung musste ich dem Weißenburger Tagblatt (Ausgabe vom 04.01.2019) entnehmen, dass mein Bauantrag zur Inbetriebnahme einer Abbundanlage abgelehnt wurde. Dies entspricht schlichtweg nicht den Tatsachen.

Fakt ist, dass das Landratsamt die Abbundanlage nicht abgelehnt hat; das Genehmigungsverfahren hierfür befindet sich weiterhin in Prüfung.

Außerdem wird nicht der Status-Quo des gesamten Betriebs in Frage gestellt. Wäre dies der Fall, hätten sämtliche bisherige Erweiterungen seit Betriebsgründung nicht genehmigt werden dürfen.

Bei der im Bericht erwähnten zehnseitigen Stellungnahme handelt es sich um ein „Zwischenergebnis der Prüfung“, nicht um eine Ablehnung  meines Bauantrags,  wie im Zeitungsartikel dem Leser suggeriert wird. Dieser Zwischenbericht wurde mir im Dezember zugeschickt. Darin wurde mir mitgeteilt, dass die beengte Zufahrtssituation zu meinem Betrieb die größte Hürde zu einer möglichen Baugenehmigung darstelle. Sämtliche anderen Belange, u.a. die Immissionsverträglichkeit, für sich genommen, würden kein Hindernis für eine Genehmigung darstellen. In diesem Schreiben wurde mir weiterhin eine Frist eingeräumt, mich explizit zu der Zufahrtssituation zu äußern.

Dieses Lärmschutzgutachten (Immissionsgutachten) wurde

 

Anlässlich des diesjährigen Pelzermärtelmarktes und den vorab veranstalteten langen verkaufsoffenen „Pink-Friday“´s erhielt der katholische Kindergarten St.Martin von der Fa. Anton Schindler e.K. eine Spende in Höhe von € 601,00.

Durch verschiedene Angebote (selbstgemachtes Himbeersalz und Gebäck, Kuchen, Punsch und Glühwein) konnte dieser Betrag für unsere Kinder erwirtschaftet werden.

Die Kuchenspenden kamen dabei nicht nur vom Kindergarten selbst, sondern vor allem von ehemaligen Mamas und ehemaligen Omas des Kindergarten, denen wir als Elternbeirat an dieser Stelle im Namen des Kindergarten St.Martin sehr herzlich danken wollen.

Die Familie Schindler steht uns seit vielen Jahren im Bezug auf Spenden aktiv zur Seite. Auch hier nochmal ein Danke, denn es sind unsere Kinder, die davon profitieren.

Spende Schindler

Gleich der erste Tagesordungspunkt der Stadtratssitzung vom 06.06.2019 hatte es in sich: Der  Tektur-Antrag vom vergangenen Jahr der Firma Gegg stand erneut auf der Tagesordnung, dieses mal im Zusammenhang mit einer Gesamtüberplanung des Zimmereibetriebs. (Gefordert wurde der Antrag bzw. dieses Vorgehen vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen)

Beispiel AbbundanlageBA 18/2019 - Tektur: Einbau einer Abbundanlage in eine bestehende Überdachung mit Abbund und Lagerplatz im Rahmen einer Gesamtüberplanung der Zimmerei Gegg GmbH

Ein Thema, welches bereits am 04.07.2018 im Stadtrat sehr emotional und kontrovers behandelt wurde. Ein deutlicher Hinweis des Gegg`schen Rechtsbeistandes hatte damals Amtsleiter Eberle bewogen, seine in der  Sitzungsvorlage formulierte strikte Ablehnung zu relativieren, derzufolge damals schon das Gemeindliche Einvermehmen hätte erteilt werden müssen. Dennoch votierte der Stadtrat damals mit äußerst knapper Mehrheit (8:7) am Ende der Beratungen gegen den Betrieb den Abbundanlage. (Wir berichteten)

 

   Beispiel einer Abbundanlage

Die Diskussionsrunde eröffnete dieses Mal StR Gronauer (SPD), der ausführlich seine Sicht der Dinge darstellte:
Es freue ihn, dass sich die Firma Gegg in den vergangenen Jahren schnell weiterentwickelt habe. Das sehe er sehr positiv, denn die Stadt Pappenheim möchte ja Gewerbe haben. Für die Zukunft allerdings befürchte er eine weitere Expandierung der Firma, was zur Folge habe, dass sich der Stadtrat in absehbarer Zeit mit neuen Anträgen der Fa. Gegg konfrontiert sehe. Deshalb fordere er Überlegungen, wie sich die Firma „in Ruhe“ weiterentwickeln könne. Seiner Meinung nach könne eine Weiterentwicklung nur an einem neuen Standort erfolgen. Hierzu gebe es in Bieswang Möglichkeiten direkt an der Umgehung westlich von Bieswang oder im Gewerbegebiet. Im Flächennutzungsplan sei der jetzige Standort als landwirtschaftlicher Außenbereich dargestellt und bereits jetzt sei das ein Gewerbebetrieb der sich in Richtung Industrie entwickele. Zudem sei die Verkehrsanbindung unzureichend, die bisher genannte Anzahl von 4 Fahrten pro Tag sei bereits auf 120 gestiegen. Zudem sei eine Erschließung über die Rosengasse problematisch und der Brandschutz sei nicht gewährleistet. Die Fa. Wörlein habe seinerzeit eigens einen Löschteich (gemeint ist ein unterirdischer Löschwasserbehälter) anlegen müssen. Die Fa. Gegg arbeite mit Holz, da müsse noch intensiver auf den Brandschutz geachtet werden. Gronauer bot der Firma ein weiteres Mal an, ins Bieswanger Gewerbegebiet umzusiedeln, die Stadt würde sich auch erkenntlich zeigen, mehr könne man nicht tun.

Praezedenzfall ParkplatzWerden in Pappenheim während den Stadtratssitzungen die Geschichten für den Bayerischen Komödienstadl geboren? Manchesmal könnte man schon den Eindruck gewinnen. So auch am 08.02.2018, als es um die Zufahrt zu den neu gestalteten Parkplätze der Familie Engeler ging, die hierzu den städtischen Gehweg queren müßten.

Wer ist zu diesem Thema nicht betroffen? Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein Grossteil der motorisierten Bürger einen Gehsteig queren müssen, um auf ihr Grundstück zu gelangen. In Pappenheim kann man sich mit dieser Gegebenheit jedoch monatelang sehr kontrovers in der Stadtverwaltung und im Stadtrat beschäftigen. Als hätte man in Pappenheim keine anderen Sorgen, beschäftigt sich ein Amtsleiter selbst um das Genehmigungsverfahren von fünf Parkplätzen einer Pappenheimer Familie. Während der ziemlich genau ein Jahr währenden Odyssee durch den Genehmigungs-Dschungel gab der Pappenheimer Amtsleiter Eberle keine gute Figur ab. Glänzte er zunächst mit Beratungslücken, womöglich waren dies gar Wissenslücken, so schwärzte er den Bauwerber hinterrücks beim Landratsamt an, nachdem ihm angeblich Bedenken an der Durchführbarkeit des Bauvohabens aufkamen. Seine eigenen Bedenken legte er zudem als Bedenken des Landratsamtes aus. In der Stadtratssitzung am 14.09.2017 wurde das Parkplatzthema Engeler ausführlich thematisiert und dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einverständnis erteilt. Obwohl bei dieser Sitzung längst klar war, wie die Parkplätze anzufahren wären, verlangte Amtsleiter Eberle eine separate, gemeindliche Genehmigung zur Überfahrung des Gehweges. Diese versuchte Eberle mit aller ihm zur Verfügung stehenden Kraft, bis zur Stadtratssitzung am 08.02.2018 zu verhindern. Diese Sitzung war komödienreif.

Zunächst versuchte Amtleiter Eberle und einige Stadträte der SPD-Fraktion mit diversen Argumenten zu überzeugen:

  • Die Aussicht auf die zuvor vorhandene Mauer war schon nicht schön, die auf 5 PKW  aber unästhetisch.
  • Der Bereich der Zufahrt würde sich auf 12,5m verlängern.
  • dadurch würden Fußgänger nicht mehr wissen, wohin sie sich retten sollen.
  • PKW parken rückwärts aus.
  • Die Deisingerstr. ist eine Kreisstraße, die vorübergehend angebrachte Sperrkette sei eine optische Beeinträchtigung. Desweiteren bezweifelt Herr Eberle, dass die Kette, wie zugesagt, wieder entfernt wird.
  • Man schaffe hier einen Präzedenzfall.
  • Es entstünden ca. 5000€ Zusatzkosten für das Absenken des Bordsteins.
  • Herr Eberle behauptet eine ganze Reihe von Genehmigungen seien nicht beantragt worden. (Anmerkung Redaktion: hätte nicht die Verwaltung das Bauvorhaben begleiten sollen?)
  • Polizei sähe Nachteile in der Ausführung der Parkplätze.
  • Kinder könnten übersehen werden.
  • die Stadtverwaltung empfiehlt eine Absage, die Parkplätze seien bewußt ohne Genehmigung erstellt worden, deshalb sei ein Rückbau auf eigene Kosten durchzuführen.

Wortmeldung StR Gallus: Er bemängelt

Das Schweigen des Bürgermeisters zur Entfernung eines Verkehrsschildes

panel 2091805 6401.2 BA 48/2017 – Überdachung Tektur; Gegg Markus Bieswang

Eingangs erklärte Amtsleiter Eberle den zahlreichen Zuhörern warum dieses Thema erneut auf der Tagesordnung steht. In der Dezembersitzung (7.12.17) sei es bei diesem TOP zu einer Stimmengleichheit gekommen. Da der Beschluss negativ formuliert gewesen sei, war der Antrag somit abgelehnt. In der Geschäftsordnung sei aber geregelt, dass abgelehnte, negativ gefasste Beschlüsse bei Stimmengleichheit nicht automatisch als zugestimmt gelten. Somit musste dieses Thema erneut im Stadtrat behandelt werden, um der drohenden Genehmigungsfiktion, die am 19.01.18 wirksam geworden wäre, zuvorzukommen.

In der folgenden Diskussion wurde das Verhalten von Bgm. Sinn in der Dezembersitzung kritisiert, in der er dem in der Sitzung anwesenden Markus Gegg verwehrt hatte, das in Frage stehende Zufahrtsrecht seines Betriebes über die Rosengasse darzulegen und seine Existenz zu bestätigen. StR Satzinger und einige weitere Stadträte hatten nämlich bei der Behandlung seiner Angelegenheit damals vorgeschlagen, Herrn Gegg vor versammeltem Gremium dies zu ermöglichen, um damit die im Raum stehenden Zweifel auszuräumen. Darüber zu bestimmen wäre eigentlich Sache des Stadtrates gewesen, denn die Hoheit während der Sitzung hat laut GO das Stadtratsgremium. Einmal mehr hat sich der Stadtrat hier das Heft des Handelns aus der Hand nehmen lassen. Meines Erachtens hätte Bgm. Sinn über die Zulässigkeit des Satzinger'schen Vorschlags im Stadtrat abstimmen lassen müssen. Er hätte nicht das Recht gehabt, eigenmächtig die Diskussion abzuwürgen und auf eine Abstimmung des Tagesordnungspunktes zu bestehen. Ein Verfahrensfehler, der m. E. auch die Abstimmung ungültig macht.

Im weiteren Verlauf der Diskussion sorgte eine zunächst belanglos wirkende Frage von Stadtrat Satzinger an Bürgermeister Sinn für Konfliktstoff. Er wollte von Sinn wissen, warum seit ein paar Wochen das Schild "Lieferverkehr frei" vor Ort (Fl. 565) fehle. Nachdem Bgm. Sinn partout nicht antworten wollte und Karl Satzinger behauptete, Sinn habe das Schild entfernen lassen, wurde klar, dass hier mehr dahinter stecken musste. Selbst auf diese Anschuldigung ließ sich Bgm. Sinn keine Antwort entlocken. In die Enge getrieben, sprang ihm, wie bereits des Öfteren, SPD-Fraktionskollege Gronauer zur Seite. Mit seinen wohl bekannten Argumenten „das gehöre nicht zum Thema bzw. das stünde nicht auf der Tagesordnung“ versuchte er

Luftaufnahme FlNr 

Nachdem mein Betrieb wiederholt in der lokalen Presse sowie im Stadtrat der Gemeinde Pappenheim verunglimpft wurde, sehe ich mich zu einer Klarstellung zu den gebrachten Behauptungen gezwungen. Insbesondere die Vorwürfe von „Cowboymethoden“ und angeblich permanent von mir durchgeführten Schwarzbauten möchte ich hiermit klarstellen.

Die Chronologie der seit Bestehen meines Betriebes von mir zulässigerweise errichteten Gebäude möchte ich kurz darstellen:

  • Nutzungsänderung Maschinenhalle zur Fertigungshalle
  • Errichtung eines Hochregallagers
  • Errichtung eines Abbundplatzes
  • Errichtung eines Bürocontainers

// allesamt genehmigt vom LRA 04.04.2002

  • Errichtung eines Holzgebäudes für Späne //genehmigt vom LRA 06.2003
  • Zwei überdachte Holzlagerplätze // genehmigt vom LRA 01.2008
  • Überdachung Fahrsilo u. Dacherneuerung am Unterstellplatz// genehmigt LRA 11.2008
  • Errichtung Büro- und Ausstellungsgebäude // genehmigt LRA 01.2010
  • Errichtung eines Lager- und Abbundplatzes // genehmigt LRA 06.2013
  • Errichtung einer Überdachung // genehmigt LRA 07.12.2016 (zwei Anwohner aus Bieswang haben Klage gegen den Freistaat Bayern, vertr. durch das LRA Weißenburg-Gunzenhausen, wegen der genehmigten Überdachung eingereicht; hier steht das Urteil des VGH München noch aus). Zu allen von mir getätigten Bauvorhaben lagen also sowohl das Einvernehmen der Gemeinde als auch schlussendlich eine Genehmigung des Landratsamtes vor.

Ende 2016 stellte ich bei der Stadt Pappenheim einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung meines Betriebes im nördlichen Anschluss zu den Bestandsgebäuden. Daraufhin regte sich Widerstand bei den Anwohnern, es bildete sich schließlich

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