1.1 BA 01/2019 - Umbau und Umnutzung eines bestehenden Stalles zum Kräuterladen mit Behandlungsräumen, Bieswang Wortmeldung StR. Gronauer (SPD): Sein Lob zum bisherigen Engagement im Außenbereich hat unzweifelhaft seine Berechtigung, mit dem heutigen Thema jedoch nichts zu tun. |
einstimmig angenommen |
2 Bauleitplannung: Ausweisung / Ankauf von Baulandflächen im OT Bieswang In Bieswang gab es in jüngster Vergangenheit immer wieder Anfragen nach Bauplätzen, nicht jedoch nach gewerblichen Flächen wie Bgm. Sinn betonte. (Anmerkung d. Red.: Das mag nicht verwundern, ist doch die Erschließung des Gewerbegebietes noch immer nicht abgeschlossen!) Da erst kürzlich der letzte Bauplatz für Wohnbebauung in Bieswang verkauft wurde, ist die Stadtverwaltung auf der Suche nach weiterem Baugrund. Im Bebauungsplan sind drei Flächen als Wohnfläche ausgewiesen. Man einigte sich darauf, zunächst die Bieswanger Stadträte zu beauftragen, die betroffenen Grundstückseigentümer zu kontaktieren um eine eventuelle Verkaufsbereitschaft auszuloten. |
einstimmig angenommen |
3 Werkvertrag über die Umsetzungsbegleitung des ILE Konzeptes Altmühltal (nachträglicher Beschluss). Laut Bgm. Sinn haben bereits alle beteiligten Bürgermeister unterschrieben, aus terminlichen Gründen konnte das Stadtratsgremium nicht vorab einbezogen werden. |
einstimmig angenommen |
4 Antrag der Fraktion Bürgerliste/ StR Satzinger zur Umsetzung bzw. Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der Stöß Die Stadtverwaltung Pappenheim wehrt sich vehement gegen Spielplatz auf der Stöß Zum wiederholten Male wurde das Thema "Spielplatz auf der Stöß" im Stadtratsgremium behandelt. Obwohl sich das Gremium in der Sitzung am 26.07.2018 einig zeigte einen Spielplatz haben zu wollen, gelang es der Stadtverwaltung nicht, auch nur einen Schritt weiterzukommen. Deshalb stellte StR. Satzinger (BGL) erneut einen Antrag um das Thema wiederzubeleben. Bgm. Sinn (SPD) verliest den Antrag vom 31.10.2018 des StR. Satzinger (BGL) und eine Stellungnahme der Verwaltung: Das Grundstück hat eine Größe von etwas über 300m2, nachAbzug der Fläche für Abstand und Zaun zum Parkplatz, blieben nur noch knapp 150m2 übrig. Geschätzte Kosten der Verwaltung ca. 12.000€. Erhebung der Einwohnerdaten ergeben 5 Kinder zwischen 1-5 Jahren. Entfernung zum nächsten Spielplatz ca. 1,4km. Es gelte zu bedenken, dass im Stadtgebiet weitere Wohngebiete mit ähnlichen Entfernungen existieren. Derzeit stünde keine Bebauungsplanänderung an, mit welcher man die Kosten senken könne, deshalb würde es bei den hohen Kosten von ca. 5000.-€, alleine für die Planänderung, bleiben. Die Verwaltung empfiehlt den Spielplatz auf der im Bebauungsplan vorgesehenen Fläche zu errichten. (Anmerkung der Red.: Diese Fläche ist nicht im Eigentum der Stadt Pappenheim, ein Ankauf konnte bisher nicht realisiert werden). StR. Satzinger (BGL) erläutert zum wiederholten Male das gewünschte Vorhaben. Er unterstützt damit den Antrag von 2.Bgm. Dietz vom 23.05.2018, der in seinem Antrag einen Kleinspielplatz mit einem Sandkasten, einer Schaukel oder ähnliches wünschte. Satzinger betont, "das muß es uns Wert sein, wir wollen doch nur einen kleinen Spielplatz. Es gibt auf der Stöß keinen Platz wo sich Kinder treffen können. Dies ist eine Investition für die Jugend, außerdem ergibt sich daraus ein Mehrwert für das Wohngebiet Stöß. Ob nun eine Planänderung notwendig ist oder nicht, wir sollten den Spielplatz einfach errichten, sollte anschließend eine Planänderung gefordert werden machen wir diese eben. C'est la vie. Das ist unser Grundstück, da sollten wir selbst entscheiden können, ob wir hier eine Schaukel hinstellen dürfen." StR. Hönig (FW) zweifelt die von der Verwaltung genannten Kosten von 12.000€ an. Wenn nur 3 Spielgeräte aufgestellt werden und zur Parkfläche hin ein Zaun, entstünden keine hohen Kosten. "Wir sollten das einfach errichten, warum machen wir so einen Aufstand? Ich schlage vor, dass wir das ohne Bebauungsplanänderung hinstellen." StR. Otters (FW) befürwortet ebenfalls die Errichtung eines Spielplatzes. Er bringt die Idee ein, man könne die Spielgeräte so installieren, dass diese vom Fundament lösbar seien und bei Bedarf an anderer Stelle installiert werden könnten. StR. Gronauer (SPD) argumentiert mit der Statistik der Stadtverwaltung (5 Kinder im Alter von 1-5Jahren, während StR. Lauterbach (BGL) in seiner Aufstellung 14 Kinder von 0-14Jahren, bzw 12 Kinder von 1-10 Jahren aufführt). Gronauer vertritt die Auffassung, für 5 Kinder lohne der Aufwand nicht. Warum die SPD die Statistik auf 1-5jährige Kinder reduziert hat, sei der Fantasie des Lesers überlassen. Gronauer scheint das Thema nicht zu verstehen. Er spricht ständig von Bebauungsplanänderung und großem Spielplatz. Aus den Vorträgen seiner Vorredner war doch klar zu erkennen, dass man nur eine kleine Fläche zur Verfügung hat, die mit max. drei Spielgeräten ausgestattet werden soll, wenn möglich ohne Änderung des Bebauungsplans, um Kosten zu sparen. StR. Satzinger (BGL) stellt nochmal das Missverständnis bezüglich Änderung Bebauungsplan klar. StR. Obernöder (CSU) erkennt die Erleichterung durch Verzicht auf Änderung des Bebauungsplans und schlägt vor, gleich im Beschluss die Befreiung zur Planänderung festzulegen. Beschluss: Die Stadtverwaltung Pappenheim erkennt die Notwendigkeit eines Spielplatzes auf der Stöss an. Die Verwaltung hat bis zur nächsten Sitzung einen Antrag auf Befreiung zur Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten.
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mit 12:1 Stimmen angenommen |
5 Feuerwehr Neudorf: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl | einstimmig angenommen |
6 Feuerwehr Zimmern: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl | einstimmig angenommen |
7 Kläranlage Pappenheim: Antrag von Stadtrat Friedrich Obernöder - Anschaffung eines Heißwasser-Hochdruckreinigers Anschaffungskosten 3.618€ |
einstimmig angenommen |