In dem Streitfall um die Rückforderung von städtischen Fördergeldern zur Renovierung des Neuen Schlosses in Pappenheim gab es am 23.01.2020, im Verwaltungsgericht Ansbach einen Verhandlungstermin. (Wir berichteten)
In einer insgesamt 26-seitigen Abhandlung zum Tatbestand und der Entscheidungsgründe liegt nun eine detaillierte Dokumentation der Klageabweisung vor.
In Summe ging es um einen Streitwert von 42.060 €. Nun hat die Stadt Pappenheim zusätzlich die kompletten Verfahrenskosten zu tragen. Wie bereits in unserem ersten Beitrag festgestellt, vom Geld der Bürger!