Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang
In der Tagesordnung der vergangenen Stadtratssitzung stand das geänderte Bauvorhaben der Firma Gegg an oberster Stelle: Unter Punkt 1.1. die Tektur zur Änderung ihres Ende 2016 vom LRA genehmigten aber unter Rechtsvorbehalt stehenden Bauvorhabens zur Errichtung einer Überdachung und die Erlaubnis zur Auffüllung und Nutzungsänderung einer vor Kurzem von der Stadt zu diesem Zweck erworbenen Fläche, die unter Punkt 1.2. lief. Diese Erwerbsfläche befindet sich an der SüdOst-Ecke ihres Bestandsgrundstückes.
Da in der Sitzungsvorlage der Eindruck erweckt wurde, die beantragte Erlaubnis zur Auffüllung würde sich über die Erwerbsfläche hinaus auf ihr Bestandsgrundstück erstrecken, stellte Hönig nach einigen Wortmeldungen anderer einen Antrag zur Geschäftsordnung mit der Bitte, die Reihenfolge beider Punkte zu drehen, was mehrheitlich angenommen wurde. Seine Begründung: Die Tektur sehe vor, mit einer rechtwinkligen Halle in ähnlicher Größe die Erwerbsfläche an einer Ecke zu überbauen. Seiner Meinung nach müsse die Auffüllung und Umnutzung der Erwerbsfläche vor der Tektur behandelt werden, was so auch akzeptiert wurde.
In der Folge argumentierte Hönig, das LRA habe dem Bauherrn nach eineinhalb Jahren Prüfzeit und einer gründlichen wasserrechtlichen Untersuchung der aufgefüllten Fläche - das zugleich der Standort des aktuellen Bauvorhabens ist - die Baugenehmigung erteilt und damit gleichzeitig diese Auffüllung auf seinem Bestandsgrundstück legalisiert. Diese jetzt wieder in Frage zu stellen gehe nicht! Zu diskutieren sei jetzt nur die der Erwerbsfläche, die der Bauherr ja zum Zwecke der Nutzung als Lagerplatz im Frühjahr von der Stadt erworben habe.
In der Sitzungsvorlage wurde dargelegt, die Auffüllung des zugekauften Areals sei bereits geschehen und man wisse nicht, mit welchem Material aufgefüllt wurde. Das Gelände sei im östlichen Bereich bis zu 2m angehoben worden, um das Niveau der bestehenden Betriebsfläche zu erreichen. Außerdem seien die 3m Grenzabstand, vor allem zur Ostseite hin, nicht eingehalten.
Hierfür sei eine Genehmigung notwendig. Es handele sich um gewerbliche Flächen im Außenbereich. Die Erschließung sei unklar, die gewerbliche Fläche würde sich immer weiter ausweiten.
Sich anschließende Wortmeldungen:
Otters: Bauherr hat genehmigten Bauplan für Überdachung. Es geht darum, ob bestehender Bauplan verändert werden darf. Es geht nur um Abstimmung der Tektur.
Gronauer: Aufschüttung ist nicht genehmigt (Bauschutt, Dachziegel). Zunächst muss über Aufschüttung entschieden werden. Im Übrigen sei er weiterhin der Meinung, dass die Fa. Gegg in das Gewerbegebiet aussiedeln sollte.
Gallus: Es geht um Genehmigung der Tektur und nicht mehr.
Otters: Ob Aufschüttungsmaterial rechtmäßig ist, muss geprüft werden. Grenzabstände müssen eingehalten werden.
Lämmerer: Eigene rechtliche Würdigung. Er verlas seine Stellungnahme und bat um wörtliche Übernahme ins Protokoll.
Satzinger: Bemängelt, dass Bauausschuss nicht, wie empfohlen, eine Ortsbesichtigung vorgenommen hat. Darauf Bgm. Sinn: Eine Ortsbesichtigung sei nicht notwendig gewesen.
Gronauer: Er kann nicht zustimmen, da ein Schwarzbau vorliegt.
Gallus: Bemängelt, dass der Stadtverwaltung von Probebohrungen auf dem Bestandsgelände nichts bekannt ist.
Otters: Empfiehlt, der Fa. Gegg die Möglichkeit zu geben den Grenzabstand einzuhalten. Sie soll den Rückbau des zu viel verfüllten Materials vornehmen und die Tektur bis dahin zurückstellen.
Abstimmung zu 1.2: Geländeauffüllung und Nutzungsänderung als Lagerfläche wurde mit 2 Gegenstimmen abgelehnt.
Abstimmung zu 1.1: Tektur Errichtung Überdachung wurde mit 3 Gegenstimmen abgelehnt.
Abstandsflächenübernahme Stefan Felleiter, Neudorf
Er hat vor ca. 15 Jahren beim Bau des städtischen Klärwärterhauses der Stadt erlaubt an die Grenze zu bauen und auf die Einhaltung des gesetzlichen Grenzabstandes verzichtet. Nun sollte der Bauwerber nicht gezwungen werden, mit seinem Bauvorhaben diesen fehlenden Abstand einzuhalten.
Beschluss: Antrag wurde einstimmig angenommen.
Renovierung Feuerwehrhaus Ochsenhart
StR Hüttinger: Er erklärt, es geht um die Renovierung eines städtischen Gebäudes. Ochsenharter Bürger wollten dies in Eigenleistung mit ca. 5000€ (Materialkosten) erledigen. Er sei etwas Irritiert darüber, weil plötzlich ohne sein Wissen eine städtische Kostenschätzung über 9000 EUR existiere, welche aber nicht mehr auffindbar sei.
Bgm. Sinn: Nach der Gemeindeordnung (GO) seien für jedes Gewerk 3 Angebote einzuholen. So sei das auch hier!
Beschluss: Einstimmig angenommen.
Am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung meldete sich nochmal StR Otters zu Wort, um eine öffentliche Beschwerde vorzubringen:
Er sei sehr verwundert darüber, dass unmittelbar nach der letzten Sitzung am 06.07.2017 brisante Internas, die im nichtöffentlichen Teil besprochen wurden, kaum eine halbe Stunde später in den Medien (Facebook) zu lesen standen. Es sei unglaublich, wie so was möglich ist, denn jeder hier im Gremium sei nach der Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auf die Frage einer Stadträtin, wen er sich denn als undichte Stelle vorstellen könnte, schwieg sich Otters aus.
Anmerkung der Redaktion
Bereits am 05.07.2017, einen Tag vor besagter Stadtratssitzung, konnte man über den geplanten Tagesordnungspunkt des nichtöffentlichen Teils in den Online-Nachrichten des BR24 nachlesen:
Nachdem sich das Ratsgremium auf keinen Beschluss einigen konnte, wurde dieses Thema vertagt. Noch am selben Tag, den 06.07.2017, war dann der Bericht in abgeänderter Form zu lesen:
Es gab also nicht nur die Indiskretion zum Inhalt der nichtöffentlichen Sitzung, sondern bereits zuvor bezüglich des geplanten Tagesordnungspunktes.
Eine Ermittlung des „Informanten“ sollte, falls gewünscht, aufgrund des engen Zeitfensters und der heutigen technischen Möglichkeiten nicht allzu schwer fallen.