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Eine umfassende Faktensammlung zum Thema PFISTER-ERBE

Möchte man ein ganzheitliches Bild zum Thema „Pfister-Erbe“ erlangen, ist wichtig auch die Zeit vor Entstehung des Testaments zugunsten der Stadt Pappenheim zu betrachten.
  • Frau Pfister war Zeit ihres Lebens der Kirche eng verbunden. Ein besonders intensives Vertrauensverhältnis hielt sie zu den Bieswanger Kirchenvorständen. Dies wird auch durch ein Testament vom 19.2.1985 dokumentiert, in welchem sie ihr ganzes Vermögen der Kirchenstiftung Bieswang zusprach.
  • In der Zeit zwischen 1985 und 1999 wollte Frau Pfister ein Seniorenheim auf ihrer Wiese am linken Ortsausgang Richtung Schönau neu bauen lassen. Selbst der Name „MARIE PFISTER-Heim“ wurde von ihr festgelegt. Dieses Vorhaben wurde ihr immer wieder vom damaligen Kirchenvorstand ausgeredet, weil man Sorge hatte, das Geld reiche nicht für Bau und vor Allem den Unterhalt.
  • Etwa ab 1999 dachte der Kirchenvorstand über ein neues Gemeindehaus nach. Da Marias Vorschlag zum Seniorenheim beim Kirchenvorstand keinen Anklang fand, bot sie an, alternativ auf ihrem Grundstück am Ortsausgang Schönau, ein Gemeindehaus zu finanzieren. Dieses sollte auch eine Wohnung für einen „Missionar“ enthalten. Auch dieses Vorhaben stieß nicht auf Gegenliebe des Kirchenvorstands. Man hielt die Lage für ungeeignet, da nicht zentrumsnah genug. Weiterhin sah man ein Parkplatzproblem und ihre Vorstellung eines „Missionars“ konnte wohl nie gänzlich geklärt werden.
  • Das Vermächtnis war jedoch an Bedingungen geknüpft. Maria Pfister wollte sich das vorhandene Familiengrab für 100Jahre sichern. (Als ihre mittlere Schwester starb, wusste man nicht mehr ob die Erstverstorbene der drei Geschwister auf der linken oder rechten Seite bestattet war. Bei Grabungen wurde im Beisein von Maria Pfister versehentlich mit der Baggerschaufel der Sarg ihrer bereits bestatteten Schwester eingedrückt. In der Folgezeit äußerte Maria den Wunsch auf ein 100-jähriges Recht des Familiengrabes, da sie nicht wollte, „dass eines Tages Hunde ihre Knochen durchs Dorf tragen würden“.)  Diesen Wunsch konnten ihr die Kirchenvertreter aber auf Rücksicht zur derzeitigen, für alle Bürger bindenden, Friedhofsordnung nicht zusagen. Selbst mit einem angebotenen ( in der Höhe unbekannten ) Geldbetrag, ließen sich die Kirchenvorstände nicht erweichen. Mit zunehmendem Alter wuchs ihre Verbitterung und damit die Belastung der ihr nahestehenden Personen stetig an. Viele Leute die sie regelmäßig besuchten, schränkten ihre Aktivitäten ein, wodurch Maria mehr und mehr vereinsamte.
Wie es dazu kam, dass Bgm. Krauß zum  Vertrauten der Erblasserin und anschließend zum selbsternannten Testamentsverwalter wurde.
  • Nachdem Frau Pfister ab Mitte der Neunziger Jahre gesundheitlich nachließ, nahm sie ambulante Pflegedienstleistungen der Diakonie in Anspruch, um weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung daheim bleiben zu können. Eine dieser Pflegepersonen war Frau Krauß, die Ehefrau von Bgm. Peter Krauß. Ihr kann die Situation der Frau Pfister nicht entgangen sein.
  • Eine Anekdote die sich Ende 1999 bis Anfang2000 zugetragen hat, zeigt wie es zum Sinneswandel bezüglich ihres Testaments kam:

Als Maria wieder einmal stationär ins Treuchtlinger Krankenhaus musste, nahm sie aus Sorge, während ihrer Abwesenheit könne Zuhause etwas gestohlen werden, wie gewohnt ihr schwarzes „Vermächtnis-Köfferchen“ mit. Einen ihrer Besucher beauftragte sie Fotos vom Haus, insbesondere vom Inneren, zu erstellen. Damit wollte sie eventuelle Diebstähle feststellen. (Die entstandenen DIA’s liegen noch vor). Besucht wurde sie nur noch von wenigen Personen. Enttäuscht beklagte sie sich über die geringe Besucherfrequenz. Auf die Frage wen man ihr denn schicken solle, antwortete sie: „dann schick mir doch den Bürgermeister“. Dieser Wunsch wurde entsprechend weitergeleitet.

Fuchs 2Als neue Person ihres Vertrauens schien ihr Bgm. Krauß kraft seines Amtes bestens geeignet. Das fiel ihr insofern leicht, war sie doch aufgrund schlechter Erfahrungen im Laufe ihres Lebens ohnehin nicht gut auf die Bieswanger insgesamt zu sprechen. In diese Gefühlslage stieß Krauß und bot sich als Problemlöser an, mit dem Ergebnis, dass sie zu ihrem früheren Umfeld immer misstrauischer wurde und dieses mehr und mehr verprellte.

Im Jahr 2001 ließ Frau Pfister einen Plan erstellen, der die Möglichkeiten aufzeigen sollte wie das Anwesen der Meiergasse 3 für spätere Wohnzwecke (Vermietung) genutzt werden könnte. Eine weitere Verfolgung dieser Idee fand bis Ende 2017 nicht statt. Bis zu ihrem Tod im Jahr 2008 war der ehemalige Bürgermeister Peter Krauß einer der letzten Vertrauten. Er besuchte Maria ca. 2-3 mal die Woche, können sich Beobachter erinnern.

Mit der Zusage eines langjährigen Rechts des Familiengrabes hatte Bgm. Peter Kraus weniger Probleme, wie er nach Maria Pfisters Tod bei einer Bieswanger Bürgerversammlung selbst erläuterte. Augenzwinkernd ließ er die Zuhörer diesbezüglich wissen: „wer weiß schon was in 50 Jahren ist“. Hiermit setzte sich Peter Krauß über die damalige kirchliche Friedhofsordnung hinweg. In einem Brief an Bgm. Sinn und die Stadträte vom 16.10.2008 teilt er dazu folgendes mit:

…………..Kurz vor Ablauf der Ruhefrist muß das Grab mindestens 2 mal verlängert werden. Hier kann ein Teil des Geldes (z.B. 10.000 €) festgelegt werden. Die Zinserträge zur dreijährigen Säuberung der Grabstätte und zum Kapitalerhalt (Inflationsausgleich) verwendet werden.  …………….

Sollte diese Rücklage womöglich als „Argumentationshilfe“ für einen weiteren Versuch genutzt werden, die kirchliche Friedhofsordnung auszuhebeln? Geld hat eben bestechende Eigenschaften. Ob die Stadt Pappenheim dem Wunsch der Erblasserin (das Familiengrab alle 2-3 Jahre zu reinigen) nachkam, konnte von exponierter Stelle der Stadtverwaltung nicht in Erfahrung gebracht werden.

Je mehr die Beziehungen zur Nachbarschaft und anderen Personen nachließen, wuchs der Einfluss von Bgm. Krauß auf die Erblasserin. Enttäuscht von den Absagen des Kirchenvorstandes bezüglich Seniorenheim, Gemeindehaus und Dauer Familiengrab, ließ sie sich relativ schnell überzeugen, das Testament von 1985 zugunsten der Kirchenstiftung Bieswang zu widerrufen. Stattdessen setzte sie am 27.04.2000 die Stadt Pappenheim als Erben ein. Das ging so weit, dass Peter Krauß es schaffte, Formulierungen in ihrem Testament vom 27.04.2000 zu beeinflussen.

Hierzu ein Auszug des Pappenheimer Skribenten vom 15.12.2015:

Entscheidend in diesem Testament ist das Wörtchen „soll“. Es gab nämlich schon ein Testament vom 19.02.1985, in dem ausgeführt war, „ Mein Anwesen Pappenheim/ Bieswang, Maiergasse 3 samt landwirtschaftlichen Grundstücken darf nicht veräußert werden. …….“. Der damalige Bürgermeister Peter Krauß hat, wie er uns erklärt, Marie Pfister damals davon überzeugen können die Formulierung „darf nicht“ in „soll nicht“ abzuändern.

Auffallend im Testament vom 27.04.2000 sind drei undatierte, handschriftliche Ergänzungen. Inwieweit hiervon die juristische Gültigkeit beeinflusst wird, wäre ggf. zu prüfen.

Peter Kraus ließ sich selbst als „Nachlassverwalter“ bestimmen, obwohl nirgends ein schriftlicher Hinweis in dieser Hinsicht existiert. In seiner Eigenschaft als „Verwalter“ hat Peter Krauss einige Inventarstücke entfernt bzw. entfernen lassen. (historischer Kachelofen, Dreschmaschine, Möbel, Porzellan ……) Den Zeitzeugen zufolge wurden diese Dinge verkauft. Wie wurde der Erlös bei der Stadt verbucht? Wie wird die Nutzung der Scheune durch den Bauhof vergütet? Wie kommt es, dass ein gleichartiges Porzellan-Service im Wohnzimmer von Peter Krauß gesehen wurde? .etc........................Viele Fragen sind noch immer offen!!!

Was ist mit dem Barvermögen in Höhe von über 700.000 € geschehen?

profit 593753 1280Alle Wünsche und Ideen zur Verwendung ihres Nachlasses hatten eines gemeinsam: Er sollte in Bieswang bleiben.

Um jede Begehrlichkeit der Stadt Pappenheim einzugrenzen, formulierten die Stadträte Gerhard Gronauer, Werner Hüttinger, Dieter Reitlinger und Friedrich Hönig einen gemeinsamen Antrag zur Stadtratssitzung am 13.11.2008, mit folgendem Inhalt:

1. Das Erbe der Marie Pfister, Meiergasse 3, wird im vollen Umfang angenommen.

2. Mit Übernahme der Erbschaft wird über den gesamten Nachlass ein Sonderfond eingerichtet, über den sämtliche Zu- und Abgänge zu verwalten sind, d.h. das ererbte Vermögen darf nicht dem regulären Haushalt zugeführt werden.

3. Die Verfügungsbefugnis hat ausschließlich der Stadtrat.

4. Um dem Wunsch der Erblasserin ihr Anwesen zukünftig „Feierabendhaus“ zu nennen, nachzukommen, soll es zu einer Tagespflegestätte für Senioren umgebaut werden.

5. Das nach Abzug der darauf entfallenen Kosten verbleibende Restvermögen (einschließlich der Immobilien) bleibt zweckgebunden im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bieswang / Ochsenhart für kommunale Investitionen (z.B. in künftige Baumaßnahmen wie Sanierung des Kanalnetzes und der Wasserversorgung; Dorferneuerung u.a.) sowie zur Unterstützung kultureller und kirchlicher Belange.

Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist, dass der Bieswanger SPD-Stadtrat Gronauer diesen Antrag kurz vor Einreichung nicht mit unterschrieben und diesen auch bei der Abstimmung am 13.11.2008 nicht unterstützt hat.

Der Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes 9 besagter Sitzung lautete: Die Stadt Pappenheim nimmt das Erbe von Frau Maria Babette Pfister, zuletzt wohnhaft Meiergasse 3, Pappenheim-Bieswang an. Über die Verwendung der Erbmasse wird der Finanzausschuss und der ehem. 1.Bgm. Peter Krauß dem Stadtrat Vorschläge unterbreiten.

Ein exaktes Abstimmungsergebnis liegt uns leider nicht vor. Es ist aber festzuhalten, dass dem Antrag der Bieswanger Stadträte Werner Hüttinger, Dieter Reitlinger und Friedrich Hönig nicht zugestimmt wurde.

Alles weitere Vorgehen erscheint sehr nebulös, viele Fragen sind für die Bürger und Stadträte unbeantwortet.

  • Wo wurde das ursprüngliche Barvermögen geparkt? Ist es direkt in den Haushaltstopf geflossen?
  • Wie wurden Pachterlöse, Verkaufserlöse und Zinserträge verbucht?
  • Wieviel und wofür wurde bisher entnommen? Bekannt nur, ca. 100.000 € für Material Renovierung "Lehrerhaus" in Bieswang und ca. 30.000 € für Innenausstattung Kindergarten-Bieswang. Völlig dubios: Diese Beträge wurden von Peter Krauß in seiner Eigenschaft als "Nachlassverwalter" genehmigt. Als 1.Bgm. war er zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr im Amt. Wie und wo sind die Kompetenzen eines "Nachlassverwalters Pfister-Erbe" geregelt?
  • Wie hoch ist das derzeitige Rest-Barvermögen und wo ist es angelegt?
  • Wofür ist das restliche Barvermögen verplant? Hierzu ist das Protokoll der Stadtratssitzung vom 10.12.2015 zu beachten. Auch im Stadtanzeiger vom März 2016 wird darauf eingegangen: Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen könnten neben öffentlichen Zuwendungen auch Gelder des sog. Marie Pister Erbes (ca. 600.000 € Barvermögen) verwendet werden, da der Umbauzweck dem Willen der Erblasserin Grundsätzlich entspricht. Selbst das Online-Portal "Pappenheim-Aktuell" vermeldet zum wenige Tage alten Stadtratsbeschluss: "SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer machte zunächst deutlich, dass von Stadtrat Karl Satzinger die Initiative für das Projekt ausging, wofür er ihm dankte. Zudem sei es auch aus seiner Sicht eine gute Sache, dass die Maßnahme über das Pfistererbe finanziert werden kann."

Nach dem Tod von Maria Pfister im Jahr 2008, wurde die Bausubstanz des Anwesens in der Meiergasse mehrfach von Fachleuten untersucht. Hierbei wurde stets auf die Unwirtschaftlichkeit einer Renovierung hingewiesen. Da das Gebäude nicht unterkellert ist, war bereits 2008 eine hohe Salpeter-Belastung des Mauerwerkes festgestellt worden. Dieser Zustand dürfte sich bis heute nicht verbessert haben.