Die Interpretation meiner Faktensammlung vom 29.12.2017 in pappenheim24.de lässt sicherlich unterschiedliche Varianten zu. Aber keinesfalls diese, ich hätte das Ehepaar Krauß bezichtigt, es hätte sich bei der Auflösung des Hausstandes Pfister, Meiergasse 3, nicht korrekt verhalten. Meine „in Fragen gekleidete Vorwürfe, wo denn das Geld aus der Wohnungsauflösung geblieben sei“, wie Jan Stephan im Weißenburger Tagblatt schrieb, beziehen sich unmissverständlich auf die Stadtverwaltung und den heutigen Bürgermeister Sinn. Auch wenn dies die Betroffenen und deren Nahestehenden nicht so wahr haben wollen.
Bei meinen Recherchen zum Thema Pfister-Erbe habe ich viele Zeitzeugen befragt. Keiner berichtete mir von Unregelmäßigkeiten bei der Wohnungsauflösung durch Herrn Krauß. Auch ich bin in meiner Faktensammlung immer davon ausgegangen, dass die Erlöse komplett an das Rathaus weitergereicht wurden. Erst dort fängt es an nebulös zu werden, denn der Stadtrat hat Ende 2008 nur die Annahme des Erbes beschlossen. Eine Entscheidung, wie damit buchhalterisch verfahren werden soll, wurde vertagt. Und das offensichtlich bis heute. Deshalb die vielen ungeklärten Fragen und Unsicherheiten mit dem Umgang des Erbes. Diese Vorgänge haben nichts mit dem Ehepaar Krauß zu tun, dies sei hier nochmal klar herausgestellt.
Auch den pflegedienstlichen Einsatz von Frau Krauß habe ich nicht mit dem Erbe in Verbindung gebracht. Vielmehr ging es diesbezüglich
um die stetig wachsende Vereinsamung und Verbitterung von Frau Pfister und dem damit verbundenen Rückzug der Bieswanger Kontakte, welche auch teilweise von den Diakonie-Schwestern kompensiert werden mussten. Die Leistungen der Diakonie mit ihrem Betreuungsdienst können nicht hoch genug bewertet werden. Ich selbst kann das bestens beurteilen, wir haben ebenso über Jahre Diakonie-Dienste in Anspruch genommen. Ohne diese hätten wir meine Mutter nicht so lange zuhause pflegen können.
Einzig den Vorwurf keine Nachlassvollmacht zur Inventarauflösung und danach gehabt zu haben, muss sich Peter Krauß gefallen lassen. Seine ursprüngliche Nachlassvollmacht vom 14.01.2008 war nämlich mit der Erstellung des Erbscheines abgelaufen. Eine neue oder weiterreichende Vollmacht hätte, bei dem Volumen des Erbes, nicht der heutige Bürgermeister Sinn, sondern nur der Stadtrat erteilen können. Dies ist bis dato nicht erfolgt. Dieser Umstand ist aber nur als Randnotiz zu werten und soll zeigen, wie naiv die Stadt Pappenheim mit dem Erbe bisher umging. Hätte Herr Krauß die Räumung nicht ehrenamtlich durchgeführt, würden die reichlich gelagerten Lebensmittel womöglich heute noch bis Pappenheim stinken.
Der Bieswanger Friedhof wird von der Kirche verwaltet, nicht von der Stadt Pappenheim. Somit hat weder Herr Krauß, noch Bürgermeister Sinn oder der Pappenheimer Stadtrat Einfluss auf die kirchliche Friedhofsordnung. Mein Bericht zeigt den Vorschlag von Herrn Krauß zur Nutzung eines Teils des Geldes. Das überschreitet allerdings die Kompetenzen von Herr Krauß und der Stadt Pappenheim. Somit ist sein Vorschlag nicht praktikabel und lässt Spekulationen zu.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass jede Berichterstattung Raum zu unterschiedlichen Interpretationen bietet. Eine rein sachliche Darstellung des Themas ist mir sehr wichtig, eine mögliche Beleidigung oder Denunzierung irgendeiner Person niemals beabsichtigt.
04.01.2018 Wolfgang Sachse