Peinlicher geht’s wohl nicht!
In einer Satiresendung versucht Bgm. Uwe Sinn (SPD) zum wiederholten Male einen, offensichtlich nicht in seinem Sinne gefassten, Stadtratsbeschluss anzuprangern. Angeblich von Jan Stephans Beitrag veranlasst, berichtete der Bayerische Rundfunk zum „Pfister-Erbe“. Warum nimmt Bürgermeister Sinn nicht diese Gelegenheit war, im Interview die Inhalte der Stadtratsbeschlüsse darzulegen?
Ausschlaggebend zum Start dieses „Quer“-Beitrages war wohl die letzte Stadtratssitzung vom 07.12.2017. Im Tagesordnungspunkt 6 sollte das Thema „Städt. Liegenschaften - Generalsanierung des Anwesens Meiergasse 3“ behandelt werden. Hier präsentierte Bgm. Sinn den Zuhörern und Räten die Idee, das geerbte Anwesen der Maria Pfister in Bieswang für soziale Wohnzwecke umzubauen. Zur Finanzierung gebe es derzeit Förderungen von 30% bis 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Außerdem stünde das Barvermögen in Höhe von ca. 600.000€ des Erbes von 2008 zur Verfügung.
Um dieses Projekt schnell angehen zu können, erwartete er von den Stadträten einen positiven Beschluss für dieses Vorhaben und die Freigabe für einen Planungsauftrag nach
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Planphase 1-3, an einen Architekten.
Bei vielen Stadträten kam jedoch statt Begeisterung große Verwunderung und Skepsis auf. Wurden doch bereits vor 10 Jahren erhebliche Baumängel an dem Objekt Meiergasse 3 in Bieswang festgestellt. Zwischenzeitlich sollte das komplette Anwesen an einen Großinvestor verkauft werden. Und nun soll ohne weitere Prüfung des aktuellen Zustands eine Planung an einen Architekten vergeben werden, die sich schnell im mittleren 5-stelligen Kostenbereich bewegen dürfte und somit einen Projekt-Ausstieg immer schwieriger machen würde. (Stadträte haben unter anderem auch eine Besichtigung durch den Bauausschuss vor Planungserteilung und Entscheidung über eine Sanierung gefordert, um eine notwendige Grundlage zur Abstimmung zu erhalten.) Sogar eine „moralische Verpflichtung der Erblasserin gegenüber“ wurde von SPD-Stadträtin Pia Brunnenmeier in den Ring geworfen.
Die moralische Komponente verwundert umso mehr, da man fast zehn Jahre nichts unternahm, verkaufen wollte und erst jetzt wo das Senioren-Projekt (ein lang ersehnter Herzenswunsch der Erblasserin) Gestalt annehmen soll, gerade diesem die Finanzierungsgrundlage entziehen will.
Dass das Barvermögen des Erbes bereits seit zwei Jahren für das „Senioren-Projekt“ im Bieswanger Schulhaus verplant ist, scheinen Teile der SPD-Räte, der Bürgermeister mitsamt Amtsleiter Eberle vergessen zu haben. Schon kleinen Kindern lernt man mittels Taschengeld, dass dieses nicht mehrmals ausgegeben werden kann.
Sehr interessant auch die folgenden SPD-nahen Berichterstattungen des Weißenburger Tagblattes und Pappenheim-Aktuell, wo nicht mehr von Fördergeldern in Höhe von 30% bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten gesprochen wird, sondern nur noch von bis zu 90%. Solch unseriöse „Kürzungen“ tragen erheblich zu Fehlinformationen bei den Bürgern bei.
Weiterhin verwirrend, zwei Zitate aus Pappenheim-Aktuell, zuerst eine Fake-Meldung vom 9.12.2017 ohne dokumentierte Grundlage, danach ein Zitat von SPD-Stadtrat Gronauer aus der Stadtratssitzung vom 10.12.2015, belegt durch viele Zeugen:
Beitrag vom 09.12.2017 Tatsächlich ist es so, dass die Barschaft aus dem Erbe in Höhe von 600.000 Euro zweckgebunden ist und deshalb für den Bau der ambulanten Wohngemeinschaft im Bieswanger Schulhaus nicht zur Verfügung steht. |
Beitrag vom 15.12.2015 SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer machte zunächst deutlich, dass von Stadtrat Karl Satzinger die Initiative für das Projekt ausging, wofür er ihm dankte. Zudem sei es auch aus seiner Sicht eine gute Sache, dass die Maßnahme über das Pfistererbe finanziert werden kann. |
Weitere Veröffentlichungen:
Hierzu ist das Protokoll der Stadtratssitzung vom 10.12.2015 zu beachten. Auch im Stadtanzeiger vom März 2016 wird darauf eingegangen: Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen könnten neben öffentlichen Zuwendungen auch Gelder des sog. Marie Pister Erbes (ca. 600.000 € Barvermögen) verwendet werden, da der Umbauzweck dem Willen der Erblasserin Grundsätzlich entspricht. |
Was soll dieser ZickZack-Kurs?
Die ganze derzeitige Diskussion um das Barvermögen der Erbschaft ist hinfällig, da bereits Ende 2015 per Stadtratsbeschluss die Verwendung festgelegt wurde. Damit stehen diese Mittel für keine weiteren Projekte zur Verfügung. Auch Bürgermeister Sinn hat diesem Beschluss zugestimmt. Das ständige Gerangel um das „Pfister-Geld“ ist völlig unnötig. Es ist längst überfällig, dass Bürgermeister Sinn, auch wenn er kein Freund dieses Projektes ist, endlich einmal Farbe bekennt. Es ist seine Aufgabe den Willen des Stadtratsgremiums zügig umzusetzen. Kann oder will er das nicht, ist er fehl am Platz.
Um nochmal die Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche des Stadtratsgremiums und des Bürgermeisters aufzuzeigen:
Auszug aus Kommunalverfassung |
Gemeinden Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den ersten Bürgermeister und den Gemeinderat. Beide werden von den Gemeindebürgern gewählt. Daneben gibt es weitere Gemeindeorgane, zum Beispiel beschließende und vorberatende Ausschüsse (sogenannte Hilfsorgane). Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Daneben führt er den Vorsitz im Gemeinderat, ist für den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen zuständig und vertritt die Gemeinde nach außen. Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar und bildet das Beschlussorgan der Gemeinde. Im Gemeinderat werden Angelegenheiten behandelt, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder den mit ihnen einhergehenden finanziellen Folgen nicht in den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen. |
Mit anderen Worten zusammengefasst:
Der Gemeinderat beschließt die grundlegenden Themen (>500€), der Bürgermeister kann bis zu 500€ selbst entscheiden. (bei Themen die bereits im Haushaltsplan stehen bis 5000€)
Der Bürgermeister hat die Beschlüsse des Stadtrates auszuführen und die Gemeinde nach außen zu vertreten! (ob ihm dies bisher gelungen ist, sei den Lesern selbst überlassen)