Tagesordnungspunkt 10 (Beschluss des Stadtrates für Herrn W. Engeler - Einbau eines niveaugleichen Gehwegs - technische Probleme bzgl. der Ausführung des Beschlusses)
Zweiter Bürgermeister Dietz wies gleich zu Beginn der sehr kontrovers geführten Diskussion darauf hin, dass es laut Planer Vulpius keine technischen Probleme bei einer Absenkung des Gehwegs vor den neuen Parkplätzen in der Deisingerstraße bei Familie Engeler gäbe. Er habe mit Herrn Vulpius geklärt, vorn und hinten jeweils ein 3cm Board vorzusehen, womit das geplante Gefälle nicht beeinträchtigt wird. Ein Überfahrungsrecht des Gehweges sei Familie Engeler bereits in einer früheren Sitzung bewilligt worden.
Zusätzlich war von Engeler verlangt worden, die formalen Richtlinien einzuhalten und hierzu einen schriftlichen Antrag einzureichen. Dieser ging der Stadt Pappenheim rechtzeitig vor dieser Sitzung zu.
Dennoch wollten Bgm. Sinn und Amtsleiter Eberle, bis zur Neugestaltung des Gehweges, ein Überfahren des derzeit noch 6-8cm hohen Bordsteins verbieten.
Weiterhin gab Bgm. Sinn bekannt, von Herrn Engeler eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Eberle erhalten zu haben. Diese habe er von einem Anwaltsbüro prüfen lassen, mit dem Ergebnis Herrn Eberle sei nichts vorzuwerfen. Aus diesem Grund enthielt die vorgefertigte Beschlussvorlage noch einen weiteren Passus, welcher vorsah, das Stadtratsgremium solle eine öffentliche Entschuldigung von Herrn Engeler verlangen.
Hier eine kurze Zusammenfassung unserer Recherche: Kurze Zeit nach der Veröffentlichung unseres Berichtes „Antragsmarathon….“ vom 13.02.2018 ließ Herr Engeler über seinen Rechtsanwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Eberle formulieren und reichte diese an die Stadt Pappenheim zu Händen Bgm. Sinn ein. Von einer weit heftigeren Reaktion, einer gerichtlichen Anzeige sah er zu diesem Zeitpunkt noch ab. Nach unseren Informationen wäre für Bgm. Sinn der korrekte Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde eine Weiterreichung an die zuständige Aufsichtsbehörde im Landratsamt Weißenburg gewesen. Stattdessen hat Bgm. Sinn das Stamm-Anwaltsbüro der Stadt Pappenheim beauftragt, diese Beschwerde zu prüfen bzw. zu bewerten. (womöglich auf Kosten der Pappenheimer Bürger?) Wie bereits zuvor beschrieben, konnte erwartungsgemäß die beauftragte Anwältin keine Verfehlungen erkennen. Somit stehen derzeit zwei unterschiedliche Ansichten gegenüber. Eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamt Weißenburg ist uns nicht bekannt, auch nicht, ob diese überhaupt Kenntnis von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde erlangt hat. |
Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass
dieses Vorhaben bei den Fraktionen der CSU, FreieWähler und Bürgerliste auf heftigen Widerstand stieß. Claus Dietz bemerkte es sei ein Unding, dass Bgm. Sinn versuche den Stadtrat für dieses Thema zu instrumentalisieren.
Nach heftigen Wortgefechten meldete sich Fraktionsführer der BGL Satzinger um zu beschwichtigen. Er erinnerte vor allem die Räte der SPD-Fraktion an den heutigen Beschluss. Dieser ist einzig und allein eine Entscheidung zur Gestaltung eines 3cm Niederbords vor den Parkplätzen der Familie Engeler. Das Thema Dienstaufsichtsbeschwerde habe damit nichts zu tun. Man solle doch bitte, auch zukünftig, darauf achten Emotionen außen vor zu halten. Ein solches Vorgehen stelle Herrn Engeler und Herrn Eberle blos. Auch falle dies auf den gesamten Stadtrat zurück und hat in einer Beschlussvorlage nichts verloren. Solle der Stadtrat an irgend jemanden einen Brief schreiben wollen, könne er das tun, aber dies sei in einer nichtöffentlichen Sitzung zu besprechen und gehöre auch nicht hierher.
Ebenso äußerte sich direkt im Anschluss Stadtrat Wenzel und forderte ebenfalls Emotionen rauszulassen.
SPD-Stadträtin Seuberth erkannte die „Brücke“ welche Satzinger gebaut hat, forderte dennoch einen Brief aller Stadträte an Herrn Engeler.
Ortssprecher Loy vertrat die Meinung, sollte sich Herr Eberle zu Unrecht angegriffen fühlen, bliebe ihm der Weg einer Anzeige z.B. wegen "übler Nachrede", in einer Stadtratssitzung habe dies aber nichts zu suchen.
2.Bgm. Dietz forderte den Beschlussvorschlag um den Satz, welcher das Überfahren des Gehweges verbietet, zu kürzen. Auch dies führte wieder zu angeregten Diskussionen. Auf den Einwand des Herrn Eberle, das Landratsamt würde das Überfahren eines Hochbords nicht genehmigen, hielten dies einige Redner für kleinlich. Es ginge hier nur um eine Übergangszeit bis zur Neugestaltung des Gehwegs, außerdem müsse man nicht immer so genau hinsehen. Es wäre übertrieben deshalb die Nutzung der Parkplätze zu verbieten, so die Ausführungen von Ortssprecher Loy.
Kurz vor der Beschlussfassung zu einem 3cm Niederbord, deren eventuell entstehenden Mehrkosten durch Familie Engeler zu tragen ist, fasste CSU-Stadtrat Obernöder mit dem Satz des Monats, gewandt in Richtung Bgm. Sinn, Amtsleiter Eberle und SPD-Fraktion, sein Fazit:
Wir sollten Politik für den Bürger machen!
Bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnis bei allen Beteiligten ankam und vor allem lange anhält.