Beispiel einer Abbundanlage |
TOP 1.1 BA 17/2018 – Tektur Überdachung: Betrieb einer Abbundanlage zur Lärmminderung; Zimmerei Gegg, Bieswang
In einer ergänzenden Tektur zur bestehenden vom Dezember 2017 sollte diesem Antrag das Gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nachdem dieser Punkt in der Sitzung am 14.06.2018 wegen verschiedener Unklarheiten vertagt wurde, stand er in der vergangenen Sitzung mit der gleichen Sitzungsvorlage erneut auf der Tagesordnung. Ein von der Firma Gegg vor wenigen Tagen beigebrachtes Lärmgutachten konnte nicht mehr eingearbeitet werden. Da es Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben konnte, erläuterte Amtsleiter Eberle eingangs die für Beobachter unübersichtliche Situation.
Amtsleiter Eberle sieht das Thema einer weiteren Tektur zur ehemals umstrittenen Überdachung auf dem Betriebsgelände der Firma Gegg in Bieswang als „schwierig“ an. Der Abbundplatz sei genehmigt, damit Lärmverursachung möglich. Der Betrieb gilt als erschlossen. Neu sei ein Gutachten, welches aufzeigt, dass die geplante Abbundanlage eine weit geringere Lärmemission habe als die bisher handgeführten Maschinen. Zudem sei die Überdachung mittlerweile eingehaust, was für die Nachbarschaft eine weitere Lärmdämmung gewährleiste. Unter diesen Aspekten sei der Antrag nicht abzulehnen.
Wie wir inzwischen erfuhren, sah sich Herr Eberle nach einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Fa. Gegg gezwungen, die Faktenlage neu zu bewerten. Bemerkenswert nur, dass eine Mehrheit der Stadträte diese Entwicklung im weiteren Verlauf der Sitzung entweder verschliefen oder bewusst ignorierten.
Unsicherheit herrschte allgemein zum Inhalt des Antrages. Die Stadtverwaltung sei sich nicht im Klaren, ob diese erneute Tektur den Betrieb einer Abbundanlage beinhalte, oder die nachträgliche Genehmigung der Überdachung, welche um ca. 20qm ein von der Stadt erworbenes Grundstück überragt, das ohne Genehmigung aufgeschüttet wurde. Auch eine schriftliche Bitte zur Präzisierung des Vorhabens habe, laut Herrn Eberle, keine Klarheit gebracht, obwohl der knappe Antragstext "Betrieb einer Abbundanlage zur Lärmminderung" zweifelsfrei formuliert ist.
StR Gronauer (SPD) vertrat die Meinung die neue Tektur enthalte die Abbundanlage. Er bemängelte die „Salamitaktik“ im Genehmigungsverfahren. Die Fa. Gegg würde die Stadt vor vollendete Tatsachen stellen und anschließend eine Genehmigung erwarten.
StR Satzinger (Bgl) interpretiert den Antrag auf "Genehmigung des Betriebs einer Abbundanlage". Laut der vorliegenden Unterlagen verringere sich die Lärmbelästigung sogar. Er sehe keinen Grund den Antrag abzulehnen. Auch Gronauers Einwand der „Salamitaktik“ ließ er nicht gelten. Seines Wissens habe die Fa. Gegg zwar eine Abbundanlage angeschafft, diese sei aber nur unter der Überdachung abgestellt und nicht angeschlossen bzw. in Betrieb genommen worden.
Immer wieder wurde die Sorge einer erhöhten Verkehrsbelästigung für die Rosengasse angesprochen und in diesem Zusammenhang eine Verlagerung der Zimmerei in das südliche, noch nicht erschlossene, Gewerbegebiet "Am Solnhofer Weg" gefordert. Dort entstünde mit der geplanten Spange eine sachgerechte Zufahrt. Nach aktuellen Informationen glaubt Satzinger nicht mehr an eine zeitnahe Realisierung dieser Spange. Eine eventuelle Verkehrsbelästigung würde damit nur von der Rosengasse in die bereits stark belastete Hutgasse verlagert.
StR Obernöder (CSU) brachte mal wieder die Diskussion kurz und sachlich auf den Punkt:
„In Übermatzhofen läuft bereits eine solche Maschine, diese benötigte keine Genehmigung.
Lärm ist Thema des Landratsamtes und nicht des Stadtrates.“
Spätestens an dieser Stelle hätte man erkennen müssen, dass es in dieser Sitzung zu diesem Thema nichts zu entscheiden gab. Man verzettelte sich statt dessen in weitere Diskussionen und Themen die mit dieser Tektur nichts zu tun hatten.
StRin Seuberth (SPD) stimmte STR Satzinger zu, es gehe viel zu langsam voran mit der Spange.
StR Gronauer (SPD) vertrat die Meinung durch den Betrieb einer automatischen Abbundanlage mutiere die Fa. Gegg zu einem Industriebetrieb. Der nördliche Bieswanger Außenbereich solle laut Dorferneuerung zur Erholung dienen. Nun pralle Industrie und Erholung aufeinander.
StR Hönig (FW) bemängelt den Begriff Industriebetrieb. Fa. Gegg sei mit neun Mitarbeitern lediglich ein kleiner Gewerbebetrieb und habe mit Industrie nichts zu tun.
Nach Bekanntgabe des Beschlussvorschlags durch Bgm. Sinn stellte Stadtrat Satzinger einen Antrag, den Passus auf Hinweis
Lärmpegelsteigerung zu entfernen. Die folgende Abstimmung zur Kürzung des Beschlussvorschlags wurde mit 7:8 Stimmen abgelehnt.
Somit stimmte das Pappenheimer Stadtratsgremium, analog der ursprünglichen Fassung, über eine Tektur ab, deren Inhalt Aufgabe des Landratsamtes ist.
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt zum BA 17/2018 zum Vorhaben „Tektur Überdachung, Betrieb einer Abbundanlage zur Lärmminderung“, Rosengasse 30, 91788 Pappenheim, Bieswang
- das gemeindliche Einvernehmen wird trotz der unzureichenden Erschließung, des nicht genehmigten Unterbaus, sowie der Lärmpegelsteigerung zu der benachbarten Wohnbebauung erteilt. Auf die Rechtsfolgen im Falle von Schadensersatzklagen gegen die Stadt Pappenheim wird hingewiesen.
Auch dieser Beschlussvorschlag erfuhr mit 7:8 Stimmen eine Ablehnung.
Als Zuhörer hatte man den Eindruck dass hier mit vielen Emotionen eine Abstimmung ohne Wert und Legitimation durchgeführt wurde. So mancher Stadtrat wird sich fragen lassen müssen, was er sich dabei gedacht hat.
Die weitere Entwicklung liegt nun beim Landratsamt.
Anmerkung der Redaktion: Vermutlich ist diese Abstimmung juristisch ungültig und dient nur zur weiteren Verschärfung des Konfliktes mit der Bürgerinitiative „Liebenswertes Bieswang“.