TOP 1 Bauanträge Abstimmung
1.1 BA 28/2018 - isolierte Abweichung, Abstandsflächenübernahme; Rainer Dengler | einstimmig angenommen |
1.2 BA 29/2018 - Einbau von Wohneinheiten und Errichtung einer Überdachung; isolierte Abweichung; Rainer Dengler, Neudorf |
einstimmig angenommen |
1.3 BA 30/2018 - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Lena und Benjamin Winkler, Osterdorf | einstimmig angenommen |
1.4 BA 31/2018 - Balkonanbau an bestehendes Einfamilienwohnhaus; Familie Curci, Sportplatzweg Bieswang | einstimmig angenommen |
1.5 BA32/2018 – Errichtung Doppelgarage, Wiedemann | einstimmig angenommen |
1.6 BA33/2018 – Stallerweiterung und Erstellung Tankstelle für Eigenbedarf, Rachinger Bieswang | einstimmig angenommen |
TOP 2 Kanalisation Niederpappenheim: Verlegung und Dimensionierung Oberflächenwasserkanal i. V. m. Neubau der Bahnunterführung durch den Landkreis/Deutsche Bahn - Vorstellung der Maßnahme und Zustimmung des Stadtrates
Stadtrat soll wieder Versäumnisse der Stadtverwaltung ausbaden
In einem rund 1,5 stündigen Vortrag der Herren Weigl (Sachgebietsleiter Tiefbau im Landratsamt Weißenburg) und Vulpius (vom gleichnamigen Planungsbüro) wurde die Notwendigkeit einer Verlegung des bestehenden Oberflächenwasserkanals und der damit verbundenen technischen Problematik dargestellt. Anlass der Verlegung sei die Errichtung einer Grundwasserwanne im Unterführungsbereich, weil hier durch die Nähe der Altmühl das Grundwasser ziemlich hoch stehe. Während Herr Vulpius eine Vergrößerung des Kanalquerschnittes empfiehlt, hält 2.Bürgermeister Dietz (FW) den bestehenden Querschnitt, aufgrund seiner örtlichen Erfahrung, für völlig ausreichend.
Brisanz erlangte das Thema durch die Aussage des Herrn Weigl, dass die Verlegung des Kanals bis zum Jahresende 2018 fertiggestellt sein müsse, da sonst die Deutsche Bahn keine Freigabe für das Vorhaben "Brückenneubau" erteile und damit dieses Projekt für die nächsten 5 Jahre gestorben wäre. Termin für die Einschiebung der neuen Brücke (sie wird im Frühjahr 2019 neben der Alten vor Ort errichtet) sei Ende Juni 2019, der absolut feststehe. Auf die Frage eines StR, warum erst jetzt und so überraschend das Problem der Kanalverlegung auf der Tagesordnung erscheine und so überstürzt Herr Vulpius diese Planung erstellen musste, wobei er in der Kürze der Zeit auch noch keine Kosten nennen konnte, erwiderte Weigl, die Stadt Pappenheim kenne diesen Termin bereits seit einem Jahr!
Da fragt sich der Bürger: Was tat die Stadtverwaltung seit dieser Zeit, um dieses aufwendige Problem zu lösen und die Finanzierung zu klären. Laut Herrn Eberle gebe es zwar mit dem Landkreis seit 1977 Aufteilungsverträge über die Kosten von der Tieferlegung der alten Unterführung, aber ob die noch Bestand hätten, könne er nicht beantworten. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass eine Entscheidung in dieser Sitzung wegen der vielen ungeklärten Punkte nicht möglich sein würde. Einer davon war z.B. die künftige Ableitung des Regenwassers aus der Betonwanne. Das Regenwasser soll geklärt in die Altmühl abgeleitet werden. Nach unseren Informationen ist die Eigentümerin der Altmühl noch nicht informiert bzw. um Genehmigung gebeten worden.
So schlug StR Satzinger (BGL) vor, im August eine Sondersitzung anzusetzen, um nicht die Sommerpause untätig verstreichen zu lassen. Bis zur Sondersitzung sollen die offenen Punkte abgeklärt werden, um eine tragbare Basis für die Abstimmung zu erhalten. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen, obwohl einige Wortmeldungen die rechtzeitige Fertigstellung einer möglichen Kanalverlegung bis zum Jahresende bezweifelten.
TOP 3 Stadtsanierungsmaßnahme - Ablehnung der Planung der Stadt durch die Verkehrsbehörde des Landkreises - Entfall der Fußgängerüberwege
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus
Eine klare Begründung für die Ablehnung der Fußgängerüberwege blieb dem Zuhörer versagt. In der ursprünglichen Planung war ebenengleicher Ausbau vorgesehen, die alten Zebrastreifen mussten entfallen. Nachdem jedoch an besagten Stellen aus sicherheitstechnischen Aspekten wieder Hochbord beschlossen wurde, war man allgemein der Meinung, die Zebrastreifen würden von der Aufsichtsbehörde genehmigt, da man nichts verändert und damit Bestandsschutz habe.
Die Ernüchterung kam Ende Juni in Form eines Schreibens vom Landratsamt.
Darin hieß es, dass Fußgängerüberwege (FGÜ) im Neubaubereich aus rechtlichen Gründen nicht möglich seien. Herr Eberle gab sich zerknirscht: „Der Bestandsschutz ist durch die neue Linienführung vermutlich entfallen.“
Ernstzunehmende Versuche der Stadtverwaltung, diese Entscheidung des Landratsamtes zu korrigieren sind nicht bekannt. Allerdings hat die Stadtverwaltung offensichtlich wenig Hoffnung auf erfolgreiche Verhandlungen, insbesondere wenn man Pappenheimer Bürgern glauben schenkt, die mitgehört haben wie Bgm. Sinn und Herr Eberle den zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes bei einer im Frühjahr stattgefundenen Ortsbegehung angegangen sind.
StR. Satzinger (BGL) will sich nicht beugen und fragt: „Ist alles rechtlich ausgeschöpft? Wir sollten nicht kampflos aufgeben! Herr Enzenhöfer sagte bereits die Überwege zu, wenn Hochbord vor den Zebrastreifen gebaut würden.“ Satzinger verwies auf die vielen Schulkinder, außerdem habe die Stadt Behinderteneinrichtungen. Notfalls sei zur Klärung ein Termin mit dem Landrat zu vereinbaren.
Von Verwaltungsseite war kein Wille zur Erhaltung der Übergänge zu verspüren. Bgm. Sinn äußerte sogar Sorge um den Zuschuss für den gesamten Ausbau.
StR. Hönig (FW) meinte: Die Entscheidung des LRA sollte hingenommen werden, da der Verkehr eh nur Geschwindigkeiten um 30 km/h oder langsamer erlaube und die Leute damit weitgehend gefahrlos die Straße überqueren könnten: „Wir streiten hier um des Kaisers Bart“
StR. Obernöder (CSU): „Wir lassen die Zebrastreifen halt weg, hätte sie gerne gehabt, aber ohne Genehmigung eben nicht.“
StR. Otters (FW): „Wir sollten den Ausbau nicht aufhalten lassen. Wir können die Übergänge vielleicht auch später noch hinzufügen.“
So kam es zur Abstimmung, wobei mit 3 Gegenstimmen der Bürgerliste, der Wegfall der Fußgängerüberwege hingenommen wurde.
TOP 4 9. Flächennutzungsplanänderung - Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik bei Übermatzhofen
Abstimmung: Wurde mit einer Gegenstimme angenommen.
TOP 5 Jahresrechnung 2016 Hofana Stiftung - Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung der Verwaltung
Abstimmung: Feststellung und Entlastung einstimmig angenommen.
TOP 6 Straßenunterhalt: GV-Straße Pappenheim-Zimmern, anstehende Unterhaltsmaßnahme
Bgm. Sinn (SPD) erklärte es lägen diverse Angebote vor. Auf eine Wortmeldung mit der Frage was den angefragt wurde, gab es im Grunde keine Antwort. Sinn zählte nur einige Tätigkeitsschritte eines zufällig ausgewählten Angebots auf. Offensichtlich ließ Sinn ohne Idee und Konzept diverse Angebote einholen, um zu sehen was machbar wäre.
StR. Satzinger (BGL) schlug einen Ausbau auf 3m in Asphalt, mit einer einfachen Tragdeckschicht vor, vergleichbar mit jenem für die Radwege, die vergangenes Jahr für 12€ pro m/2 geteert wurden. Zur Verlangsamung des Verkehrs und zur Ableitung von Regenwasser sollen Querrinnen in Granitausführung eingebaut werden.
Nach reger Diskussion einigte man sich einstimmig auf Einholung von Angeboten für Schotterung im Dachprofil mit Entwässerungsgraben und –rinnen.
Vergaben:
6.1 Feuerwehrwesen: Vergabe Jahresbestellung 2018
Für Atemschutz sind 35.000€ im Haushalt eingestellt, weitere 30.000€ sind nach Einzelaufstellung vorgesehen, für zusätzliche weitere Wünsche eine Gesamtsumme von 10.000€, die gedeckelt ist.
Abstimmung: einstimmig angenommen.
Im Nachtrag wollte StR Hönig wissen, warum eine Reparaturrechnung für das zweite Bieswanger Feuerwehrauto (Magirus) in Höhe von 828€ nicht von der Stadt übernommen wurde. Das Fahrzeug sei als Rüstwagen gemeinsam mit dem MAN regelmäßig im Einsatz, im laufenden Jahr bereits 19 mal. Die Reparatur war dringend geboten, da die Betriebssicherheit nicht gewährleistet war.
Als Feuerwehr mit einem defekten Fahrzeug auszurücken, sei normal undenkbar. Hönig verwies auf den Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung, demzufolge der Kommandant davon ausgehen konnte, dass die Reparatur genehmigt sei. Dennoch verweigerte der Bürgermeister die Bezahlung der Rechnung, die seit 20.März offen blieb. Um die Sache abzuschließen, haben die Bieswanger die Rechnung am 17. Juli aus eigener Tasche selbst bezahlt!!
Sinn reagierte sehr aufgebracht und antwortete er gehe davon aus, dass das Fahrzeug ungenehmigt instandgesetzt wurde. Das vorgeschriebene Verfahren sei nicht eingehalten worden. Der Bieswanger Feuerwehrkommandant sei selbst einmal Stadtrat gewesen und sollte das kennen.
6.2 Innenstadtsanierung - Nachtrag 11 Fahnenmasten
Oftmals angeprangerte "Salamitaktik" auch in der Stadtverwaltung?
Große Verwunderung entstand bei diesem Tagesordnungspunkt. Forderte doch die Stadtverwaltung die nachträgliche Genehmigung des Einbaus von 11 Hülsen für Fahnenmasten im Wert von 8000.-€. Durch einige Nachfragen worum es sich hierbei handeln solle und an welcher Stelle diese angebracht werden sollen, stellte sich heraus, dass diese Hülsen bereits verbaut sind. Bgm. Sinn (SPD) gab sich verwundert und gab zu Protokoll, dass diese vom Ingenieurbüro Vulpius ohne sein Wissen eingebracht wurden. Dies zeigt in erschreckender Weise wie weit Bgm. Sinn in den Umbau der Deisingerstraße involviert ist.
6.3 Sanierung Kath. Kindergarten - Vergabe der Baumeisterarbeiten |
28.446 € Fa. Simon Hüttinger Treuchtlingen |
6.3.1 Gewerk "Schreiner Türen" | 7.812 € Wiedmann GmbH Dittenheim |
6.3.2 Gewerk "Trockenbau" | 7.577 € Ausbau Obst Monheim |
6.3.3 Gewerk "Schreiner Möbel" | 31.523 € Schreinerei Dalmus Treuchtlingen |
6.3.4 Gewerk "Heizung/Sanitär" | 21.386 € R. Felsner Pappenheim |
6.3.5 Gewerk "Elektro" | 11.555 € Wenzl Bieswang |
6.3.6 Gewerk "Malerarbeiten" | 4.010 € Stark Treuchtlingen |
6.3.7 Gewerk "Bodenarbeiten" | 2.356 € Raummanufaktur GmbH Thalmässing |
6.3.8 Gewerk "Fliesen" | 12.600 € Stein&Fließe GmbH Titting-Petersbuch |
Die Gesamtkosten der Sanierung des Kath. Kindergartens belaufen sich auf 127.265.-€ und erfahren eine hohe staatliche Förderung ( > 90%)
Abstimmung: alle Gewerke einstimmig angenommen
TOP 7 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; 9. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Gemeinde Schernfeld
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 8 Kinderspielplatzneubau im Bereich "Stöß II": Antrag von 2. Bgm. Dietz -
Grundsatzentscheidung des Stadtrates
Kein Spielplatz wegen parkender Autos?
2.Bgm.Dietz (FW) empfahl einen kleinen Spielplatz für Kinder bis zu 14 Jahren einzurichten. Dieser solle mit einem Sandkasten, einer Schaukel und Rutsche ausgestattet werden. Die geschätzten Gesamtkosten würden sich auf ca. 5000 € belaufen. Dietz bedankte sich bei StR. Stephan Lauterbach (BGL) für seine Vorarbeit zu einer Bedarfsanalyse (19 Kinder von 1-14 Jahren) und Unterschriftenliste (45 Unterschriften).
Amtsleiter Eberle wies darauf hin, dass zur Genehmigung eines Spielplatzes der Bebauungsplan geändert werden müsse. Eine vergleichbare Änderung sei in der Vergangenheit mit Kosten von 5000€ veranschlagt worden. Im bestehenden gültigen Bebauungsplan sei zwar ein Spielplatz vorgesehen, allerdings auf einer Fläche die der Stadt nicht gehört.
Bgm. Sinn (SPD) wusste, dass die vorgesehene Spielplatzfläche aktuell ständig von parkenden Autos, auch auf den Grünflächen, belegt sei. Die Anwohner bräuchten diese Stellflächen.
StRin Brunnenmeier (SPD) vertrat die Meinung viele Familien hätten in ihrem Garten eigene Spielgeräte, damit sei ein städtischer Spielplatz unnötig.
StR. Otters (FW) gab zu bedenken: Spielgerät auf Privatgrund sei keine Alternative! Ein Spielplatz habe auch eine bedeutende Funktion zum Treff für Kinder, bei welchem auch ein gewisser Gemeinschaftssinn entsteht. Das bringt man auf einem Privatgelände nicht zusammen. "Illegal parkende Autos auf städt. Grund werden genehmigt und deswegen kein Spielplatz?"
StR. Satzinger (BGL) bemängelt, dass die Stadt keinen Spielplatz will!
keine Abstimmung: Man war sich einig einen Spielplatz haben zu wollen, doch zunächst sollen die Fragen um den Bebauungsplan geklärt und der Grundstückseigentümer kontaktiert werden. De facto können die heutigen Kinder auf der Stöß froh sein, wenn ihr Spielplatz bis zum Eintritt ins Rentenalter bereitgestellt wird.