Abwasser: Prioritäten- und Maßnahmenplan (TOP 5)
Es geht um anstehende bzw. bereits laufende Unterhalts-/Neubaumaßnahmen im Bereich Abwasser, die für die Stadt Pappenheim nicht nur in finanzieller Hinsicht eine große Herausforderung darstellen.
Bereits laufende Maßnahmen:
- Kanalsanierung Deisingerstraße >> fertig, mit Förderung (bzw. Zuschuss)
- Kläranlage Pappenheim: Rechen-Sandfang-Kompaktanlage >> beauftragt, kein Zuschuss
- Abwasserbeseitigung Ochsenhart (Pumpwerk, Umbau Kläranlage, Druckleitung) >> im Bau, kein Zuschuss
- Kanalsanierung Bauhofstraße >> beauftragt, Baubeginn ab 5.2.18, keine Förderung
Anstehende Maßnahmen:
- Sanierung RÜB Pappenheim und Übermatzhofen >> ist Auflage des WWA, noch nicht beauftragt.
- Zus.führung u. Anschluss von Geislohe, Neudorf u. Göhren an KA Pappenheim >> mit hoher Förderung, noch keine genaue Planung, noch keine endgültige Trassenführung!
- Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang (dringlich wg. Dorferneuerung) >> noch nicht beauftragt, obwohl mehrfach versprochen, keine Förderung.
- restliche Kanalsanierung Bieswang >> tlw. erledigt, Rest zurückgestellt.
- weitere Kanalsanierungen in der Charlotte-Nestler-Str., Pfeiferleite und Zimmern >> noch offen sowie diverse Sanierungen weiterer Kanäle, Regenwasserüberläufen und -rückhaltebecken.
Was bereits im Jahr 2017 zu diesem Thema geschah
Bgm. Sinn bat in den Haushaltsberatungen im Frühjahr 2017 die Stadträte, aus Finanzierungsgründen die Ausschreibung des Kanals in Bieswang zurückzustellen, da sonst der Haushaltsausgleich in Gefahr sei. Stadtrat Gallus stimmte seinerzeit dieser Vorgehensweise nur unter der Prämisse zu, dass der Kanal dann im Winter 2017/2018 ausgeschrieben wird, um im Frühjahr 2018 mit
der Umsetzung beginnen zu können. Bgm. Sinn nahm das zur Kenntnis, aber ohne eine eindeutige Zustimmung zum Ausdruck zu bringen (wie übrigens auch der gesamte Stadtrat nicht). Darauf fragte StR Hönig nochmals explizit nach: "Ist das versprochen?" und Sinn zeigte wiederum keine Regung.
Für die Stadtratssitzung im Dezember 2017 stand das Thema "TOP 11 Abwasserunterhaltsmaßnahmen: Prioritäten- und Maßnahmenplan" auf der Tagesordnung, es wurde jedoch mit dem Argument - es lägen noch keine Zahlen zu den Rücklagen vor - kurzfristig wieder abgesetzt. Laut Abwasserreferent Obernöder seien ausreichend Rücklagen vorhanden, um die notwendigsten drei Abwasserprojekte ( RÜB Pappenheim u. Übermatzhofen, die Ableitung Geislohe/Neudorf/Göhren und die Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang ) finanzieren zu können.
Zur Sicherheit brachte dann StR Hönig in der Sitzung am 07.12.2017 das Thema erneut zur Sprache und fragte, ob denn nun im Januar 2018 ausgeschrieben würde. "Sie wissen ja, es steht ein Versprechen im Raum." Auch StR Gallus hakte nach und erinnerte an die Dringlichkeit der Kanalsanierung, weil sonst mit der Dorferneuerung nichts voranginge. Wie bereits im Frühjahr, war Bgm. Sinn hierzu keine Aussage zu entlocken.
Wortmeldungen in der Sitzung am 18.01.2018
Sofort nach Aufruf dieses Punktes meldete sich der Referent für Abwasser, StR Obernöder zu Wort, um einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen.
Er verlangte entgegen der Sitzungsvorlage, die zu diesem Punkt nur eine Kenntnisnahme durch den Stadtrat und das weitere Vorgehen vom noch zu beschließenden Haushalt 2018 abhängig machte, sofort, d.h. noch im Januar die Initiative zu ergreifen und die drei dringlichsten Maßnahmen (das seien die RÜB Pappenheim u. Übermatzhofen, die Ableitung Geislohe/Neudorf/Göhren u. vor allem die versprochene Sanierung Hauptstraße Bieswang) umgehend auszuschreiben, damit sie im Frühsommer des laufenden Jahres zur Ausführung kämen. Damit bis nach den Haushaltsverhandlungen zu warten, sei erfahrungsgemäß nicht zielführend. Ihm sei durchaus bewusst, dass noch nicht etatisierte Maßnahmen Risiken in sich trügen, aber anders käme man nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht weiter.
Die Stadträte formulierten daraufhin einen Beschluss für die oben genannten Maßnahmen die Ausschreibung zu verlangen, wohl wissend, dass der Haushalt 2018 noch nicht verabschiedet sei und die Mittel dafür noch nicht freigegeben wären. Laut Herrn Eberle sei ein derartiger Beschluss ungültig. Hintergrund des Beschusstextes war, die Verwaltung in Zugzwang zu bringen, um nicht ein weiteres Jahr zu verlieren. Weiter erklärte Herr Eberle, dass für die neue Kanaltrasse im Westen Bieswangs noch Unterschriften betroffener Anlieger fehlen. Deren Zustimmung sei jedoch Voraussetzung, um ausschreiben zu können. Als Beobachter fragt man sich in diesem Zusammenhang, warum fast ein Jahr gebraucht wird, um die Zustimmung betroffener Anlieger zur geplanten Trassenführung zu erhalten?
Die anschließende Abstimmung für Obernöders Antrag war unentschieden; die Abstimmung darüber, mit den Ausschreibungen bis zu einem rechtskräftigen Haushalt zu warten, ging 11:3 aus.
Weitere Wortmeldungen zu diesem TOP:
StR Satzinger frägt nach dem aktuellen Stand bezüglich Zusammenführung Geislohe/Neudorf/Göhren: „Wann wird die Verbindungsleitung zwischen den Dörfern ausgeschrieben?“
Antwort Amtsleiter Eberle: Die Stadt hat noch keine Zustimmung der Grundstückseigentümer. Deshalb konnte bisher noch keine Ausschreibung erfolgen.
StR Obernöder: Man wisse auch noch gar nicht den genauen Verlauf der neuen Leitung. Es würde sicher noch das ganze Jahr 2018 über dauern, bis Dinge wie Trassenverlauf oder Eigentümerzustimmungen geklärt seien.
StR Gallus warf Bgm. Sinn vor, seit Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Jahre 2011 !! nichts bezüglich der Weiterführung der Dorferneuerung Bieswang unternommen zu haben.
Bgm. Sinn zeigte sich daraufhin brüskiert und verbat sich eine solche Behauptung. Es sei genug gemacht worden und man stehe hinter der DE in Bieswang.
StR Gallus fragte nach und bat Sinn mitzuteilen, was seit 2011 in Bieswang in Sachen Dorferneuerung geschehen sei.
Antwort Sinn: "Das müssen Sie die Teilnehmergemeinschaft fragen. Denn diese ist der Bauherr" !!
StR Gronauer äußerte sich in seinem Redebeitrag, Gallus zugewandt, es stehe ihm als Stadtrat frei, zur Dorferneuerung jederzeit Anträge zu stellen.
StR Gallus antwortete mit der Frage: "Muss ich, obwohl Bgm. Sinn soeben behauptete, er stehe hinter der DE, als Stadtrat die notwendigen Anträge einbringen, um das Thema Dorferneuerung voranzubringen??? Wenn dem so ist, dann bitte ich mir das mitzuteilen." Eine weitere Antwort blieb aus! Unser Resümee: Bgm. Sinn will also das Projekt Dorferneuerung Bieswang nicht von sich aus vorantreiben, sondern wartet darauf, dass Anträge von den Stadträten hierzu gestellt werden !!!! Und das obwohl er behauptet, hinter der DE zu stehen. In der jüngsten Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft vom 05.02.2018 (siehe unseren Bericht) gab er sogar an, alles richtig gemacht zu haben. Das stimmt sogar, da man nichts gemacht hat. Damit kann man auch nichts falsch gemacht haben. Eine Wertung ersparen wir uns.
Bgm. Sinn: Alleine die geplante Abwasserverbindung der Grafendörfer wird auf 1,1 bis 1,2 Mio. € geschätzt. Der Antrag auf Förderung des Projektes müsse noch im Jahr 2018 gestellt werden, da sonst die Zuschüsse in Gefahr wären. „Wir arbeiten sofort und so schnell wie möglich“. (Anmerkung der Redaktion: Der Zuwendungsantrag könne nach Information vom 05.02.2018 des StR Gronauer noch bis Ende 2019 gestellt werden, danach blieben weitere 3 Jahre Zeit um dieses Projekte zu realisieren. Diese Information sei bereits Ende 2017 bekannt gewesen.)
StR Hönig hinsichtlich Finanzierbarkeit der im Beschluss verlangten Kanalmaßnahmen: Auch wenn die Rücklagen im „Kanaletat“ derzeit für alle Maßnahmen bei Weitem nicht reiche, gebe es ja die Möglichkeit kurzfristig die Lücken mit Krediten zu füllen. Jedenfalls seien des Bürgermeisters Drohungen, ev. Ergänzungsbeiträge verlangen zu müssen, nicht angemessen.
Bezüglich Bieswanger Spange teilt Herr Eberle mit: Es lägen immer noch nicht alle Zustimmungen der Grundbesitzer vor. (obwohl Bgm. Sinn bereits vor Monaten stolz Gegenteiliges verkündet hat).
Des Weiteren stellt Eberle den Kanalausbau Hauptstraße Bieswang in einen Zusammenhang mit der landw. Umfahrung und der Spange.
Am Ende der öffentlichen Sitzung fordert StR Satzinger die Kanaldiskussion öffentlich zu führen.