Als einer der wichtigen Punkte stand in der jüngsten Stadtratssitzung am 14.09.2017 die Oberflächengestaltung der Deisingerstraße auf der Tagesordnung.

Unter Punkt 2  „Sanierung der Innenstadt: Beschlüsse zu Fragen der Detailplanung“ sollte über 12 Änderungsvorschläge abgestimmt werden, die aus Sicht des ausführenden Planungsbüros Vulpius notwendig seien, um praxisnahe und an die  tatsächlichen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu gewährleisten.

Die entsprechende Sitzungsvorlage wurde aber erst im Laufe des Sitzungstages den Räten zugestellt, sodass sich StR Gallus veranlasst sah, gleich zu Beginn der Sitzung einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen, um diesen Punkt von der TO zu nehmen bzw. diesen zu vertagen. Er und sicher auch die Ratskolleginnen und –kollegen hätten keine ausreichende Zeit mehr gefunden, die Vorlage gründlich zu lesen, um darüber heute abstimmen zu können. Nach einigem Hin und Her willigte die Sitzungsleitung ein, dem Vorschlag des FW-Fraktionsvorsitzenden Otters zu folgen, den zu diesem Punkt eingeladenen Planern Frosch und Vulpius ihren Vortrag zu ermöglichen aber die Abstimmung zu verschieben.

Anfänglich  waren Bürgermeister Sinn und Amtsleiter Eberle noch unisono der Meinung, dies sei nicht möglich. Ihrer Einlassung  „Wenn die Punkte behandelt werden, müsse auch abgestimmt werden“ wollte StR Gronauer nicht folgen. Stattdessen schlug er sich auf die Seite Otters. Auch er meinte, man sollte sich die Vorschläge des Planers Vulpius anhören und auch diskutieren, aber die  Beschlüsse hierzu erst in 3 Wochen fassen. Danach war klar, dass eine Mehrheit zur Abweisung des Gallus-Antrages nicht mehr möglich war und Sinn und Eberle lenkten ein.

Im Verlauf der folgenden Detaildiskussion wurde dem Zuhörer schnell klar, dass es vielen Punkten an ausreichender Vorbereitung seitens der Verwaltung mangelte. Auch deshalb waren im Verlauf dieser Sitzung noch keine Beschlüsse möglich.

In einem Powerpoint-Vortrag sprach Ingenieur Vulpius aus seiner Sicht folgende Problempunkte an:

 

WS 069100

Da sich die Herstellung der Hausanschlüsse noch bis Mitte Oktober hinziehen wird, ist mit der Bauausführung der Oberflächengestaltung (Pflasterung) aus Witterungsgründen und bisher nicht geklärten anderen Problemen (z.B. Haustreppen) nicht vor Frühjahr 2018 zu rechnen.

WS 069107

Das Lämmermannhaus sollte vor Baubeginn unbedingt abgebrochen sein, um Schäden an der neuen Oberfläche zu vermeiden.
WS 069093 Der Bereich vor dem Anwesen Held (JUZ u. Ritterstube) muss sensibel und mit Zustimmung der anliegenden Eigentümer gestaltet werden.
WS 069102 Die Parksituation (bisher 3 Parkplätze) zwischen den Anwesen Engeler und Gampl soll durch Wegrücken der Parkflächen um 1m (vom Anwesen Engeler) verbessert werden.
 

Schrägparkplätze: Laut Planung hätten sie nur 5,50m Tiefe und einen Aufstellwinkel von 70 Grad. Besser wäre ein Winkel von 60 Grad. Durch Weglassen von gepflasterten Stellplatztrennlinien könnte das aufwendige, kosten- und lärmintensive Zuschneiden der entsprechenden Pflastersteine, vermieden werden. Stattdessen sollte gerade (d.h. durchgehend) gepflastert und  mit Markierungen gearbeitet werden.

Auch bei den, mit 5,5m recht kurz dimensionierten, Längsparkplätzen sollte auf die Unterteilungen verzichtet werden, um flexibleres Parken zu ermöglichen. Das Einparken sei bei so kurzen Plätzen nur rückwärts möglich. (In Praxis werden entsprechend weniger Plätze, als auf der Vorplanung ausgewiesen, zur Verfügung stehen)

 

Fahrbahnbreite: Geplant ist ein Asphaltband von 3,65m plus 2 mal 0,35m breite V-Rinnen, die nur im Notfall zur Fahrbahn zählen.

Alternativ schlägt Herr Vulpius einen abgerundeten 3cm hohen Hochbord (sog. Homburger Kante) mit einem Einzeiler vor dem Bord vor, der die echte Fahrbahnbreite auf 4,00m erhöhen würde und damit auch der Schrägparkplatztiefe zugute käme.  Bei dieser Variante zählt das Maß der Fahrbahnbreite von Hochbordkante zu Hochbordkante.

   Das vorgeschriebene Maß beim Lichtraumprofil für nebeneinander fahrende Lkw und Radfahrer könnte trotzdem nicht erfüllt werden (wäre 4,80m), d.h. Radfahrer dürfen von Lkw`s nicht überholt werden. (war seit längerem bekannt, wurde seinerzeit vom SEK-Ausschuss toleriert)
 WS 069096WS 069094WS 069097  

Hauseingänge bzw. Haustreppen (30-35 an der Zahl): Alle Fragen, die damit zu tun haben, müssen zeitnah geklärt werden. Dazu gehören:

Kontaktaufnahme (Abstimmung) mit den Eigentümern und der Denkmalbehörde bezüglich Material und Form, Klärung der Eigentumsverhältnisse und der Modalitäten bezüglich der baulichen Ausführung, einschließlich Ausschreibung und ihrer Finanzierung und möglicher Förderungen.

Hier regt StR Obernöder an, bis zur nächsten Sitzung zu klären, ob auch private Treppen gefördert werden können und wie hoch.

Über allem steht die Bedingung: Die Haustreppen müssen vor der Pflasterung saniert sein!

 WS 069103  

Die geplanten Pflasterzeilen am Ende der Deisingerstraße und am Beginn der Schützenstraße könnten entfallen. Stattdessen wird der westliche Einmündungsradius an der Deisingerstraße vor dem Anwesen Engeler verflacht. Schließlich soll der Bereich der 2-spurigen Fahrbahn von der Ecke Schindler bis zum Beginn der Bahnhofstraße/Schützenstraße mit einen 6cm-Hochbord, zum Schutz der Fußgänger, hergestellt werden.

 WS 069108  

Engstelle am Haus des Gastes: Hier sollte entgegen der Planung aus Sicherheitsgründen ein „kleiner“  Hochbord gemacht werden. Dieser Vorschlag ließ alte Debatten und die Frage der Förderschädlichkeit wieder aufleben, könnte jedoch das Problem „Zebrastreifen“ lösen.

In diesem Zusammenhang sei an die Forderung des 2.Bgm. Dietz vom 24.11.2016  erinnert, dem zu Folge genau in dieser Angelegenheit eine „sicherheitsrechtliche Überprüfung“ durch das LRA beantragt werden sollte.

 

Am Schluss seines Vortrags wurde Vulpius noch gefragt, ob die „Homburger Kante“ noch unter den Begriff „Ebenengleichheit“ fällt und damit noch dem Planungsziel entspricht, was er bejahte.

Außerdem sei die Haltbarkeit der baulichen Ausführung deutlich höher, die Fuge zwischen Flosse und Pflaster wegen Vermeidung der V-Stellung der Steine deutlich kleiner (1cm statt 3 -5) und die Wasserführung bei Starkregen deutlich sicherer.

Ob alle Änderungsvorschläge des Planungsbüros Vulpius bis zur nächsten Sitzung am 5.10.2017 beschlussfähig vorbereitet werden können wird sich zeigen. Die Urlaubszeit ist vorüber, so dass sich auch die Verwaltung den zum Teil längst bekannten Problemen widmen kann.