Tagesordnungspunkt 3 Bauleitplanung
3.1 Aufstellungsbeschluss für ein 10. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
3.2 Vergabe Planungsauftrag: Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein WA in Bieswang neben Fuchsenweg
Sachverhalt
Um auch von Seiten der Stadt Pappenheim in Bieswang zeitnah den Bürgern wieder Bauland anbieten zu können, wurden mit den Eigentümern der im Plan markierten Fläche, erfolgreich Ankaufsverhandlungen geführt.
Um die landw. Fläche auch bebauen zu können, ist allerdings noch die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das neue Baugebiet sollte sowohl über das bestehende Baugebiet, als auch über den Fuchsenweg nach Westen hin erschlossen werden.
Um zum einen Konflikte zwischen evtl. landw. Durchgangsverkehr und den Anwohnern der neuen Siedlung zu vermeiden, und zum anderen die Problematik der Erschließungsbeitragspflicht der Anlieger der alten Siedlung im Falle eines erforderlichen Ausbaus des Fuchsenweges zu vermeiden, wäre eine Grundkonzeption der Erschließung wie in der obigen Skizze zu empfehlen, bei der der Fuchsenweg künftig aber nicht mehr durchgängig befahrbar wäre.
Wortmeldungen:
StR Hönig (FW): Grundsätzlich würden Bauplätze benötigt, betonte Hönig. Dieser Standort sei jedoch hoch problematisch. In direkter Nachbarschaft befänden sich eine Firma (Anm. d. Redaktion: Zimmerei Gegg) und ein Reiterhof mit Emmisionen. Zudem sei die
Verkehrsanbindung unzureichend. Die Fahrbahnbreite der Wasserturmstraße weise an der Einmündung zum Fuchsenweg nur eine Breite von 4,5 Meter auf. "Und darüber sollen 13 weitere Wohneinheiten zu den 25 bereits bestehenden mit angeschlossen werden?" gab Hönig zu bedenken. Die Ausfahrt am Kindergarten sei ein Nadelöhr mit unzureichenden Radien. Doch das Schlimmste sei, "dass der Fuchsenweg, der schon immer ein Hauptweg in die Flur hinaus gewesen ist, unterbrochen werden soll", führte Hönig weiter aus.
StR Gronauer (SPD) stellte fest, dass im November mit einer Gegenstimme beschlossen wurde, mit den in Frage kommenden Grundstückseigentümern in Verhandlungen zu treten. Dies sei geschehen, der Eigentümer nur dieses Grundstückes habe seine Verkaufbereitschaft in Aussicht gestellt. Jetzt moniere Herr Hönig, dieses Gebiet sei problematisch. Es gäbe in Bieswang fünf Gebiete, die in Frage kommen könnten. "Wir haben intensivst mit den Leuten gesprochen. Es war nicht möglich irgendwo anders eine Möglichkeit zu finden. Wirklich absolut nicht, es ging nicht." (Anmerkung des Autors W.Sachse: Immer wenn Herr Gronauer seine Betonung dermaßen anhebt, werde ich stutzig. So auch dieses Mal. Die Aussage man habe intensivst mit den Eigentümern der 5 in Frage kommenden Gebieten gesprochen, trifft nicht zu. Als einer dieser fünf in Frage kommenden Eigentümer bin ich nie von irgend jemanden zu diesem Thema angesprochen worden.) Jetzt wenn StR Hönig sage, diese Lösung sei nicht möglich, solle er doch einen anderen Vorschlag anführen, fuhr Gronauer seinen Vortrag fort. Den Abstand zur Firma Gegg hält auch Gronauer für gering, er sei jedoch im Bereich der Zulässigkeit. Das sei mit dem Kreisbaumeister abgestimmt. Wenn das zulässig sei und man habe keine andere Möglichkeit, warum solle man dann nicht....
Amtsleiter Eberle unterbricht:: Herr Gronauer habe es bereits vorweggenommen, es gab vier Bereiche wo eine Flächennutzungsplan-Ausweisung vorlag. Bei nur einem Eigentümer konnte man sich einigen, das war dieser. Die angeführten Kritiken von Herrn Hönig seien alle unberechtigt. Wir haben einen gültigen Flächennutzungsplan und diese angesprochene Fläche sei wohnbauberechtigt. Das heißt, die Firma Gegg habe sich ja bereits jetzt mit der vorhandenen Wohnbebauung der Eltern mit ihren Abstandsflächen zu orientieren. Das gleiche gelte für den Reiterhof. Der Antrag (auf Umnutzung, Anm. der Redaktion) für den Reiterhof sei noch nicht durch, also in einem laufenden Verfahren. Wenn dieses Verfahren einen zu geringen Abstand zur Wohnbebauung feststelle, bekäme der Reiterhof keine Genehmigung. Die Wohnbebauung sei das ältere Recht. Und wieso aus einer Siedlung heraus das Recht bestehen solle, dass Leute in die Flur fahren, fände er unverständlich, da es hier ohnehin keine Landwirtschaft gäbe.
StR Obernöder (CSU): Fragt an, ob der Fuchsenweg in Richtung Schule nicht ausbaufähig als Erschließungsstraße wäre. Er käme ihm auf dem Plan etwas schmal vor. (4 Meter, Anmerkung der Redaktion)
Herr Eberle antwortet: Deshalb sei ja eine zweite Möglichkeit der Erschließung über die Wasserturmstraße in Richtung Kindergarten vorgesehen. Begonnen werde zunächst mit sechs Bauplätzen, die eben über die zugegeben etwas verwinkelte Mögichkeit der Bgm.Rachinger-Siedlung und über den Fuchsenweg erschlossen werden sollen.
StR Gallus (CSU) gab StR Hönig mit seiner Einschätzung recht, die vorgeschlagene Lösung sei nicht ganz unproblematisch. Doch auch StR Gronauer konnte nur diese eine Lösung mangels Verkaufsbereitschaft weiterer Flächeneigentümer präsentieren. Da Bedarf an Bauflächen bestehe, sei dies der einzige Weg. Solle dieses Baugebiet eines Tages kommen, forderte er den Ausbau des Fuchsenweges in Richtung Westen, um die Erschließungssituation etwas zu entschärfen. Zudem sei der Fuchsenweg bereits heute zusammengefahren und kaputt.
St. Gronauer (SPD) wandte ein, wenn der Fuchsenweg ausgebaut werden solle, hätten die Anlieger die seinerzeit bereits Erschließungskosten trugen, nochmal Erschließungskosten zu tragen. Rechtlich sei dies nicht zu umgehen. Das sei unbedingt zu vermeiden, man könne die Anwohner nicht zweimal bestrafen.
Beschluss:
Zur Sicherung der Nachfrage nach städt. Bauplätzen beschließt der Stadtrat der Stadt Pappenheim die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) für das Gebiet nördl. des Fuchsenweges.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Als Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO sowie Verkehrsflächen mit einem Erschließungsverlauf gem. der von der Verwaltung angefertigten Skizze festgesetzt.
Das Bebauungsplangebiet umfasst die ca. 11.000 m² große, südl. Teilfläche von Fl.-Nr. 585 Gem. Bieswang sowie eine ca. 1.000 m² große Teilfläche des Fuchsenweges, Fl.-Nr. 573/0 Gem. Bieswang.
Mit der Planung wird das Planungsbüro Knab aus Dettenheim, Lindhaldenweg 13, 91781 Weißenburg beauftragt.
Die Kosten des Aufstellungsverfahrens für die Bauleitplanung werden über den Haushalt 2020 vorfinanziert.
Mit zwei Gegenstimmen angenommen