Bei der vom Rosenhof Bieswang e. V. beantragten Genehmigung im Landratsamt handelt es sich nicht wie zunächst angenommen um eine Umnutzung des Reiterhofes, sondern nur um die Umnutzung einer angepachteten Fläche als "Sondergebiet Reiterhof" welche als Pferdekoppel genutzt werden soll. Sollte diese Genehmigung nicht die Zustimmung des Landratsamtes wegen des angedachten Wohngebietes am Fuchsenweg erhalten, wäre keinesfalls die Existenz des Reiterhofes gefährdet. Unsere diesbezüglichen Sorgen waren demnach grundlos.
Frau Sabine Dier vom Rosenhof Bieswang bat uns folgenden Text zu veröffentlichen:
Wir, der Rosenhof haben alle Genehmigungen zur Ausübung unserer Arbeit. Das Haus, der Stall, die Anlage und die Koppeln sind bereits seit Jahren genehmigt. Auch würde ein Neubaugebiet oberhalb unserer Koppeln nicht mit unseren Interessen kollidieren und schon gar nicht die Ausübung unserer Tätigkeit stören oder gar in seiner Existenz bedrohen! Zur Genehmigung steht "nur" das "Sondergebiet Reiterhof", dem alle anwesenden Stadträte vor über einem Jahr bereits zugestimmt haben. Das Team vom Rosenhof Bieswang e. V.
Gedanken zum Beitrag „Geplantes Baugrundstück im Norden Bieswangs“
Tagesordnungspunkt 3 Bauleitplanung
3.1 Aufstellungsbeschluss für ein 10. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
3.2 Vergabe Planungsauftrag: Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein WA in Bieswang neben Fuchsenweg
Sachverhalt
Um auch von Seiten der Stadt Pappenheim in Bieswang zeitnah den Bürgern wieder Bauland anbieten zu können, wurden mit den Eigentümern der im Plan markierten Fläche, erfolgreich Ankaufsverhandlungen geführt.
Um die landw. Fläche auch bebauen zu können, ist allerdings noch die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das neue Baugebiet sollte sowohl über das bestehende Baugebiet, als auch über den Fuchsenweg nach Westen hin erschlossen werden.
Um zum einen Konflikte zwischen evtl. landw. Durchgangsverkehr und den Anwohnern der neuen Siedlung zu vermeiden, und zum anderen die Problematik der Erschließungsbeitragspflicht der Anlieger der alten Siedlung im Falle eines erforderlichen Ausbaus des Fuchsenweges zu vermeiden, wäre eine Grundkonzeption der Erschließung wie in der obigen Skizze zu empfehlen, bei der der Fuchsenweg künftig aber nicht mehr durchgängig befahrbar wäre.
Wortmeldungen:
StR Hönig (FW): Grundsätzlich würden Bauplätze benötigt, betonte Hönig. Dieser Standort sei jedoch hoch problematisch. In direkter Nachbarschaft befänden sich eine Firma (Anm. d. Redaktion: Zimmerei Gegg) und ein Reiterhof mit Emmisionen. Zudem sei die
War doch erst dieser Tage in den Medien zu lesen: "Die NASA hat einen unglaublichen kilometerlangen, perfekt rechteckigen Eisberg entdeckt, der in der Antarktis schwimmt.", so fanden gestern Bieswanger Bürger im Gewerbegebiet, neben dem alten Trafohaus, eine ebenso rechteckige perfekt ausgeführte Pflasterung ohne einen erkennbaren Zugang vor.
Die Arbeiten scheinen abgeschlossen. Jedenfalls ist das Erdreich ringsum frisch mit Gras eingesät.
Wer die Pappenheimer Stadtratssitzung vom 20.09.2018 verfolgt hat, kann vermuten, dass es sich hierbei um den neuen Bieswanger Containerstellplatz handeln könnte. Dieser sollte laut Ratsbeschluss genau an dieser Stelle errichtet werden, da der bisherige Stellplatz laut Aussage Herrn Eberles bis zum 31.12.2018 geräumt werden muss. Es war also wieder einmal Eile angesagt, obwohl StR Gronauer (SPD) sich bereits seit Jahren mit diesem Thema befasst. Allem Anschein nach, hat die Stadtverwaltung unter Zeitdruck einen "Schnellschuß" gestartet, ohne den Stadtrat mit einzubeziehen. Dieser hat am 20.09.2018 nur den Standort beschlossen, nicht aber die Ausführung und die Kosten.
Nach unseren Informationen hat sich bereits ein Ratsmitglied massiv darüber beschwert, dass wohl nach außen hin behauptet wird, der Stadtrat habe dies so beschlossen, obwohl in der Sitzung vom 20.09.2018 nur der Standort und nicht die Umsetzung beschlossen wurde. Auch wurde die Funktionalität des Platzes infrage gestellt.
Diese Verantwortung hierfür liegt wohl offenkundig beim Bgm. und seiner Verwaltung. Ob einer der örtlichen Stadträte in die Planung miteingebunden war konnte bisher nicht geklärt werden.
Auf dem bisherigen Platz stehen 3 Glas- und 3 Blechcontainer, welche eine Stelltiefe von ca. 1,8m benötigen. Der einzelne Kleider-Container ist, was die Stellfläche betrifft, etwas kleiner.
Unklar ist, wie der neue Platz zukünftig von den Bürgern genutzt werden soll. Die nächsten Monate wird dieser nicht erreichbar sein, solange der eingesäte Rasen nicht begehbar ist.
Für eine Zufahrt mit dem PKW ist der Platz zu schmal. Von der Straße aus ist er nur für geübte Sportler erreichbar, da ein ca. 3m breiter Graben überwunden werden muss.
Ebenso dürfte die Leerung der Container problematisch sein, da diese, je nach Anordnung, bis zu 5-6 Meter vom Straßenrand entfernt stehen. Bei einer Entleerung der Container würde die Straße für eine geraume Zeit gesperrt werden müssen, da an dieser Stelle die Straßenbreite gerade einmal 4,5 Meter beträgt. Auch die Vorbeifahrt an geparkten Fahrzeugen die zum Entsorgen auf der Straße stehenbleiben wird knapp und birgt erhöhtes Gefahrenpotenzial für deren Fahrer und Begleiter. Desweiteren sind die Firmen Krause und der Biogasbetrieb betroffen, die zumindest während der Leerungszeiten nicht an- bzw. abfahrbar sein würden. Zulieferer und Arbeiter müssten sich auf geraume Wartezeiten einstellen.
Der gepflasterte Platz hat etwa die Maße 17m x 4m. Dies erscheint völlig ausreichend für die derzeitig eingesetzten Behälter. Leider bleibt aber nicht genügend Breite um mit dem PKW direkt neben die Container zu fahren. Hätte man die Fläche nur einen Meter breiter gestaltet und an den Längsenden bis zur Straße gepflastert, könnte man den neuen Stellplatz bequem und gefahrlos mit dem PKW befahren, ohne den Verkehr auf dem Solnhofer Weg zu behindern.
Es wäre gut wenn möglichst schnell geklärt würde, wie die Anordnung der diversen Container geplant ist und wie diese erreicht werden sollen. Oder man bessert nach beschriebenem Vorschlag nach. Zeit wäre bis zum Jahresende noch genügend vorhanden..
In einer eigens zu diesem Zweck angesetzten Teilnehmerversammlung am 21.06.2018 hatte Baudirektor Faber vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) die Bieswanger Grundstückseigentümer zu einer öffentlichen Versammlung in das Gasthaus Rachinger eingeladen. Denn die sechsjährige Amtszeit der 1. Vorstandschaft war abgelaufen. Wichtigster Tagesordnungspunkt war deshalb die Wahl einer neuen Vorstandsschaft.
Der Neuwahl stellten sich 11 Männer und nur eine Frau, was BD Faber zu der Bemerkung veranlasste, dass die Frauenquote deutlich unterschritten sei. Zu wählen waren 5 Vorstände (wie bisher: 4 für Bieswang, 1 für Ochsenhart) sowie deren Stellvertreter. Die Reihenfolge der künftigen Vorstände richte sich nach der Zahl der erreichten Stimmen, erklärte Faber in seiner Wahlaufklärung. D.h. derjenige mit den meisten Stimmen wird der 1. Vorstand, der mit den zweitmeisten 2. Vorstand usw.; bei den Stellvertretern sei es genauso.
Insgesamt waren laut Anwesenheitsliste 27 Personen aus Bieswang und Ochsenhart anwesend; davon waren vom gesamten Verfahrensgebiet 19 Grundstückseigentümer. Nur die waren stimmberechtigt. Jeder Wahlberechtigte hatte 10 Stimmen, die aber beim Wahlgang nicht jeder voll ausschöpfte, wie sich nachher bei der Auszählung herausstellte. Ungültige Stimmzettel gab es nicht.
Das Wahlergebnis:
1. Schmidt Wolfgang (16 Stimmen) | Vertreter: Schilberg-Schmidt Christine (14) |
2. Glöckel Wilhelm (15 " ) | Schmidt Matthias (13) |
3. Süppel Christian (15 " ) | Rachinger Ludwig (13) |
4. Krause Uli (15 " ) | Gallus Florian (12) |
für Ochsenhart: 5. Hüttinger Werner (15 " ) |
Kopatschek Gerhard (16) |
Der Wahlausgang war denkbar knapp, sodass 3 Losentscheide notwendig waren
(eine Dreiergruppe mit 15 Stimmen, eine Zweiergruppe mit 13 Stimmen sowie eine weitere Zweiergruppe mit 12 Stimmen).
Danach blickte Herr Faber kurz zurück auf Ochsenhart, wo alles gut gelaufen sei. Derzeit würde die Abwassereinrichtung fertiggestellt.
Für Bieswang sprach er folgende Projekte an:
Schulhaus Bieswang: |
Hier soll eine Seniorenwohnbetreuung mit Tagespflege entstehen; die Baugenehmigung stehe noch aus und die Förderung (200.000) des ALE müsse noch beantragt werden. |
Haupstraße: | Der südliche Gehweg soll entfallen (entsiegelt werden), der nördliche auf eine durchgehende Breite von 1.50m gebracht werden; dadurch wird die Fahrbahn von derzeit 6.50m auf 6.30m verschmälert. Vorher wird der Kanalquerschnitt auf 1.00m erweitert, die Ausschreibung im Winter 18/19 sein, die Bauausführung ab Frühjahr 2019. Die neue Deckschicht würde im Anschluss das Staatliche Bauamt leisten. |
Ldw. Umfahrung: | Hier ist einiger Flächenbedarf notwendig; die entsprechenden Verhandlungen laufen noch. Es zeichnet sich auch eine Finanzierungslösung ab, die vorsieht, dass die 35% Restkosten zwischen der Stadt und den Nutzern aufgeteilt werden; die Anlieger, die selbst keine Landwirte mehr sind, bleiben verschont. |
Spange: |
Die kann von der DE nicht gefördert werden; sie ist ausschließlich kommunale Aufgabe. Das ALE könnte aber Hilfe leisten bei der Vermessung und Abmarkung der neuen Straße und die Eigentumsübergänge kraft Gesetzes bewirken. Der Trassenverlauf liege grundsätzlich fest, der Flächenerwerb müsse über Einzelverhandlungen erreicht werden. Die Stadt müsse sich selbst um ihre Förderkonditionen kümmern (ev. aus FAG-Mitteln) und der Reg. v. Mfr. die Förderungswürdigkeit abtrotzen. Des Weiteren könnten auf die Gewerbetreibenden wegen der notwendigen Ersterschließung des Solnhofer Weges hohe Kosten zukommen. |
Das Förderungsbudget der Dorferneuerung Bieswang/Ochsenhart hat einen Umfang von 2 Mio EUR; das entspricht Gesamtkostem von gut 3 Mio EUR. Der Fördersatz beträgt 65 %.
Bisher wurden 575.000 EUR (für Ochsenhart) abgerufen, insgesamt 1.04 Mio EUR für bisherige Vorhaben verbraucht.
Zum Schluss verwies Herr Faber noch auf die Möglichkeiten der Privatförderung, die das ALE den Eigentümern im Verfahrensgebiet anbietet. Diese habe ein eigenes Budget und habe im Gegensatz zur öffentlichen Förderung keinen Deckel. Gefördert werden Gebäude und Hofräume bis zu 30 %. Näheres könne man aus einem mitgebrachten Flyer seiner Behörde entnehmen.
Amtsleiter-Eberle gibt der Runde bekannt, dass heute die letzte noch ausstehende Zustimmung zur Kanalverlegung eingetroffen ist (im Bereich westlicher Ortseingang).
Ing. Vulpius: Allgemein: Die Bauarbeiten für die Erneuerung von Kanal und Wasserleitung werden ca. 1 Jahr beanspruchen.
1.1 Einmündung Weißenbuger Str. in Hauptstraße könnte zu Gunsten der Parkplatzsituation der Fa. Engeler noch verändert werden. Hierzu seien noch Gespräche zu führen.
1.2 Anzahl der öffentl. Parkplätze (vorgesehen sind zwei !!) sei angemessen, Gespräch mit Raiffeisenbank, da Privatfläche, muss noch erfolgen.
1.3 Einmündung Sportplatzweg / Rosengasse in Hauptstraße: Planung entspricht den Regeln, Verkehr muss sich eben der neuen Situation anpassen, durch die neue klare Verkehrsführung wird der Verkehrsfluss eher sicherer werden, während der Bauphase könnte evtl. ein Fahrversuch helfen.
Vorliegende Planung wurde unverändert in allen drei Punkten von der Vorstandschaft einstimmig angenommen.
2.1 Kanal Hauptstraße:
Keine Termine |