In einer eigens zu diesem Zweck angesetzten Teilnehmerversammlung am 21.06.2018 hatte Baudirektor Faber vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) die Bieswanger Grundstückseigentümer zu einer öffentlichen Versammlung in das Gasthaus Rachinger eingeladen. Denn die sechsjährige Amtszeit der 1. Vorstandschaft war abgelaufen. Wichtigster Tagesordnungspunkt war deshalb die Wahl einer neuen Vorstandsschaft.
Der Neuwahl stellten sich 11 Männer und nur eine Frau, was BD Faber zu der Bemerkung veranlasste, dass die Frauenquote deutlich unterschritten sei. Zu wählen waren 5 Vorstände (wie bisher: 4 für Bieswang, 1 für Ochsenhart) sowie deren Stellvertreter. Die Reihenfolge der künftigen Vorstände richte sich nach der Zahl der erreichten Stimmen, erklärte Faber in seiner Wahlaufklärung. D.h. derjenige mit den meisten Stimmen wird der 1. Vorstand, der mit den zweitmeisten 2. Vorstand usw.; bei den Stellvertretern sei es genauso.
Insgesamt waren laut Anwesenheitsliste 27 Personen aus Bieswang und Ochsenhart anwesend; davon waren vom gesamten Verfahrensgebiet 19 Grundstückseigentümer. Nur die waren stimmberechtigt. Jeder Wahlberechtigte hatte 10 Stimmen, die aber beim Wahlgang nicht jeder voll ausschöpfte, wie sich nachher bei der Auszählung herausstellte. Ungültige Stimmzettel gab es nicht.
Das Wahlergebnis:
1. Schmidt Wolfgang (16 Stimmen) | Vertreter: Schilberg-Schmidt Christine (14) |
2. Glöckel Wilhelm (15 " ) | Schmidt Matthias (13) |
3. Süppel Christian (15 " ) | Rachinger Ludwig (13) |
4. Krause Uli (15 " ) | Gallus Florian (12) |
für Ochsenhart: 5. Hüttinger Werner (15 " ) |
Kopatschek Gerhard (16) |
Der Wahlausgang war denkbar knapp, sodass 3 Losentscheide notwendig waren
(eine Dreiergruppe mit 15 Stimmen, eine Zweiergruppe mit 13 Stimmen sowie eine weitere Zweiergruppe mit 12 Stimmen).
Danach blickte Herr Faber kurz zurück auf Ochsenhart, wo alles gut gelaufen sei. Derzeit würde die Abwassereinrichtung fertiggestellt.
Für Bieswang sprach er folgende Projekte an:
Schulhaus Bieswang: |
Hier soll eine Seniorenwohnbetreuung mit Tagespflege entstehen; die Baugenehmigung stehe noch aus und die Förderung (200.000) des ALE müsse noch beantragt werden. |
Haupstraße: | Der südliche Gehweg soll entfallen (entsiegelt werden), der nördliche auf eine durchgehende Breite von 1.50m gebracht werden; dadurch wird die Fahrbahn von derzeit 6.50m auf 6.30m verschmälert. Vorher wird der Kanalquerschnitt auf 1.00m erweitert, die Ausschreibung im Winter 18/19 sein, die Bauausführung ab Frühjahr 2019. Die neue Deckschicht würde im Anschluss das Staatliche Bauamt leisten. |
Ldw. Umfahrung: | Hier ist einiger Flächenbedarf notwendig; die entsprechenden Verhandlungen laufen noch. Es zeichnet sich auch eine Finanzierungslösung ab, die vorsieht, dass die 35% Restkosten zwischen der Stadt und den Nutzern aufgeteilt werden; die Anlieger, die selbst keine Landwirte mehr sind, bleiben verschont. |
Spange: |
Die kann von der DE nicht gefördert werden; sie ist ausschließlich kommunale Aufgabe. Das ALE könnte aber Hilfe leisten bei der Vermessung und Abmarkung der neuen Straße und die Eigentumsübergänge kraft Gesetzes bewirken. Der Trassenverlauf liege grundsätzlich fest, der Flächenerwerb müsse über Einzelverhandlungen erreicht werden. Die Stadt müsse sich selbst um ihre Förderkonditionen kümmern (ev. aus FAG-Mitteln) und der Reg. v. Mfr. die Förderungswürdigkeit abtrotzen. Des Weiteren könnten auf die Gewerbetreibenden wegen der notwendigen Ersterschließung des Solnhofer Weges hohe Kosten zukommen. |
Das Förderungsbudget der Dorferneuerung Bieswang/Ochsenhart hat einen Umfang von 2 Mio EUR; das entspricht Gesamtkostem von gut 3 Mio EUR. Der Fördersatz beträgt 65 %.
Bisher wurden 575.000 EUR (für Ochsenhart) abgerufen, insgesamt 1.04 Mio EUR für bisherige Vorhaben verbraucht.
Zum Schluss verwies Herr Faber noch auf die Möglichkeiten der Privatförderung, die das ALE den Eigentümern im Verfahrensgebiet anbietet. Diese habe ein eigenes Budget und habe im Gegensatz zur öffentlichen Förderung keinen Deckel. Gefördert werden Gebäude und Hofräume bis zu 30 %. Näheres könne man aus einem mitgebrachten Flyer seiner Behörde entnehmen.