Bei der vom Rosenhof Bieswang e. V. beantragten Genehmigung im Landratsamt handelt es sich nicht wie zunächst angenommen um eine Umnutzung des Reiterhofes, sondern nur um die Umnutzung einer angepachteten Fläche als "Sondergebiet Reiterhof" welche als Pferdekoppel genutzt werden soll. Sollte diese Genehmigung nicht die Zustimmung des Landratsamtes wegen des angedachten Wohngebietes am Fuchsenweg erhalten, wäre keinesfalls die Existenz des Reiterhofes gefährdet. Unsere diesbezüglichen Sorgen waren demnach grundlos.
Frau Sabine Dier vom Rosenhof Bieswang bat uns folgenden Text zu veröffentlichen:
Wir, der Rosenhof haben alle Genehmigungen zur Ausübung unserer Arbeit. Das Haus, der Stall, die Anlage und die Koppeln sind bereits seit Jahren genehmigt. Auch würde ein Neubaugebiet oberhalb unserer Koppeln nicht mit unseren Interessen kollidieren und schon gar nicht die Ausübung unserer Tätigkeit stören oder gar in seiner Existenz bedrohen! Zur Genehmigung steht "nur" das "Sondergebiet Reiterhof", dem alle anwesenden Stadträte vor über einem Jahr bereits zugestimmt haben. Das Team vom Rosenhof Bieswang e. V.