Zu TOP 2: BA 29/2017 – Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang
Zu TOP 2.1: BA 30/2017 – Geländeauffüllung und Nutzungsänderung als Lagerfläche, Bieswang
Gleich zu Beginn der Sitzung stellte der 2. Bürgermeister Claus Dietz einen Antrag auf Vertagung der Tagesordnungspunkte 2 und 2.1. Begründet wurde dieser mit dem kurzfristigen Eingang von umfangreichen Unterlagen der Firma Gegg, welche nicht im Einklang mit den von der Stadtverwaltung erstellten Sitzungsvorlagen stünden. Eine kurzfristige Prüfung und Bewertung sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Direkt im Anschluss bat Stadtrat Hönig den Bürgermeister um Auskunft darüber, ob die im Februar 2017 beauftragte genaue Umbau- und Kostenplanung (Planungsstufe 1 bis 3) des Architekten für das Bieswanger Schulhaus vorliege und wenn ja, ob man diese einsehen dürfe. Die Beantwortung dieser Frage wurde von Bgm. Sinn und Stadtrat Gronauer vehement abgelehnt, da dieses Thema nicht auf der Tagesordung stünde. Obwohl seit einiger Zeit die Möglichkeit besteht solch „aktuelle Themen“ kurzfristig anzusprechen, wurde zumindest im öffentlichen Teil der Sitzung nicht mehr darauf eingegangen. Nach unseren Informationen soll die Kostenplanung bereits am 02.06.2017 vom Architekturbüro bei der Stadtverwaltung Pappenheim abgegeben worden sein.
Zu TOP 3: Umlegungsverfahren nach dem BauGB – Vorstellung des Verfahrens durch Herrn Vermessungsoberrat Wagner
Zunächst war für viele der 23 Zuhörer unverständlich, in welchem Zusammenhang dieser Vortrag von Herrn Henning Wagner des Vermessungsamtes Schwabach zu sehen sei. Dieser erklärte auf Bitten des Bgm. Sinn den Ablauf und die juristischen Zusammenhänge eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch §45 und folgende. Erst nach Ende des sachlich und zügig vorgetragenen Beitrags des Experten Wagner wurde durch Nachfragen des Herrn Eberle klar worum es ging. Herr Eberle schilderte die Situation
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