Die gräfliche Familie teilte uns folgendes mit:
Wir freuen uns sehr über die große Anteilnahme von allen Seiten und dass Sie der Verstorbenen gedenken wollen.
Die Trauerfeier und Bestattung wurden in der Presse angekündigt, damit jeder der Gräfin Pappenheim verbunden war teilnehmen kann, bzw. dementsprechende Berichterstattung erfolgen kann.
Da es uns ein persönliches Anliegen ist, dass jeder der das Bedürfnis hat sich von Gräfin Pappenheim zu verabschieden, hierzu die Gelegenheit erhält, wird dies am Tag der Trauerfeier und Beisetzung in der Klosterkirche ab 10:00 Uhr möglich sein. Diesbezüglich werden wir am Freitag und Samstag eine dementsprechende Ankündigung veröffentlichen.
Wir freuen uns über Berichterstattung welche die verstorbene Ursula Gräfin zu Pappenheim und ihr Leben würdigt.
Lediglich von Bild und Tonaufnahmen in der Kirche bitten wir Abstand zu nehmen da die Familie sich einen würdevollen Abschied für die Verstorbene wünscht und es dem Anlass nicht angemessen wäre.
Peinlicher geht’s wohl nicht!
In einer Satiresendung versucht Bgm. Uwe Sinn (SPD) zum wiederholten Male einen, offensichtlich nicht in seinem Sinne gefassten, Stadtratsbeschluss anzuprangern. Angeblich von Jan Stephans Beitrag veranlasst, berichtete der Bayerische Rundfunk zum „Pfister-Erbe“. Warum nimmt Bürgermeister Sinn nicht diese Gelegenheit war, im Interview die Inhalte der Stadtratsbeschlüsse darzulegen?
Ausschlaggebend zum Start dieses „Quer“-Beitrages war wohl die letzte Stadtratssitzung vom 07.12.2017. Im Tagesordnungspunkt 6 sollte das Thema „Städt. Liegenschaften - Generalsanierung des Anwesens Meiergasse 3“ behandelt werden. Hier präsentierte Bgm. Sinn den Zuhörern und Räten die Idee, das geerbte Anwesen der Maria Pfister in Bieswang für soziale Wohnzwecke umzubauen. Zur Finanzierung gebe es derzeit Förderungen von 30% bis 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Außerdem stünde das Barvermögen in Höhe von ca. 600.000€ des Erbes von 2008 zur Verfügung.
Um dieses Projekt schnell angehen zu können, erwartete er von den Stadträten einen positiven Beschluss für dieses Vorhaben und die Freigabe für einen Planungsauftrag nach
Die Interpretation meiner Faktensammlung vom 29.12.2017 in pappenheim24.de lässt sicherlich unterschiedliche Varianten zu. Aber keinesfalls diese, ich hätte das Ehepaar Krauß bezichtigt, es hätte sich bei der Auflösung des Hausstandes Pfister, Meiergasse 3, nicht korrekt verhalten. Meine „in Fragen gekleidete Vorwürfe, wo denn das Geld aus der Wohnungsauflösung geblieben sei“, wie Jan Stephan im Weißenburger Tagblatt schrieb, beziehen sich unmissverständlich auf die Stadtverwaltung und den heutigen Bürgermeister Sinn. Auch wenn dies die Betroffenen und deren Nahestehenden nicht so wahr haben wollen.
Bei meinen Recherchen zum Thema Pfister-Erbe habe ich viele Zeitzeugen befragt. Keiner berichtete mir von Unregelmäßigkeiten bei der Wohnungsauflösung durch Herrn Krauß. Auch ich bin in meiner Faktensammlung immer davon ausgegangen, dass die Erlöse komplett an das Rathaus weitergereicht wurden. Erst dort fängt es an nebulös zu werden, denn der Stadtrat hat Ende 2008 nur die Annahme des Erbes beschlossen. Eine Entscheidung, wie damit buchhalterisch verfahren werden soll, wurde vertagt. Und das offensichtlich bis heute. Deshalb die vielen ungeklärten Fragen und Unsicherheiten mit dem Umgang des Erbes. Diese Vorgänge haben nichts mit dem Ehepaar Krauß zu tun, dies sei hier nochmal klar herausgestellt.
Auch den pflegedienstlichen Einsatz von Frau Krauß habe ich nicht mit dem Erbe in Verbindung gebracht. Vielmehr ging es diesbezüglich
Bereits am 20.12.2017 hat uns Herr Eischer von der Rechtsaufsicht Weißenburg seine Stellungnahme zu unserer Anfrage zukommen lassen.
An dieser Stelle nochmals besten Dank.
Seine Stellungnahme zeigt deutlich, dass viele Unstimmigkeiten in Pappenheim entstehen, weil das Stadtrats-Gremium seine ihm gestellten Aufgaben nicht konsequent genug übernimmt.
Zusammenfassung zu Punkt 1 und 2 : Mit Sitzungsbeginn übernimmt der Stadtrat die Hoheit über die Sitzung und kann somit die Vorschläge des Bürgermeisters mittels Abstimmung verändern. Auch Beschlüsse von nichtöffentlichen Sitzungen sind öffentlich bekanntzugeben wenn die Geheimhaltungspflicht aufgehoben wurde! D.h. der Stadtrat bestimmt zu Beginn der Sitzung über Reihenfolge und Öffentlichkeit, am Ende der Sitzung über die Aufhebung der Geheimhaltungspflicht. Würde dies zukünftig konsequent gehandhabt, könnten diesbezügliche Pappenheimer Defizite schnell ausgeglichen werden.
zu den Punkten 3 und 4 bedarf es keinen weiteren Kommentars.
Hier der Schriftverkehr im Detail:
Transparenz ist ein Wesenselement der Demokratie.
Dieser Begriff spielte in der letzten Kommunalwahl eine große Rolle. Es gab keine Wahlversammlung, in der nicht massive Defizite diesbezüglich in der Pappenheimer Kommunalpolitik beklagt wurden.
Nun knapp vier Jahre später muss man ernüchternd feststellen, dass sich in dieser Hinsicht nicht das Geringste geändert hat. Viel zu oft und ohne Not landen Besprechungspunkte nach wie vor im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnungen. Diese Geheimniskrämerei trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in unsere Kommunalpolitik zu stärken, da ja nach einiger Zeit - nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe - eh alles ans Licht kommt.
Um nur einige Punkte herauszugreifen, habe ich vor vier Wochen die Rechtsaufsicht-Weißenburg angeschrieben und um rechtliche Würdigung gebeten. Auf telefonische Anfrage am 04.12.2017 wurde mir der Eingang der Mail bestätigt. Eine schriftliche Antwort steht bis dato noch aus.
Hier meine Email vom 13.11.2017 an die Rechtsaufsicht-WUG / Kopie an Landrat Gerhard Wägemann:
Am 07.12.2017 gegen 9.30 Uhr wurde der Stadtverwaltung Pappenheim ein Schreiben mit folgendem Wortlaut übergeben:
Wer Alexius etwas näher kennt, musste schon seit einiger Zeit mit einem derartigen Schritt rechnen. War sein gesundheitlicher Status bisher nur Vermutung, brachte nun ein Befund des „Diagnosticum Bayern Mitte“ vom 30.11.2017 Gewissheit. Aufgrund persönlicher Kontakte, konnte ich die Original-Befunde einsehen. Da die nächsten Wochen und Monate weitere Untersuchungen und Behandlungen anstehen, war dieser Schritt nur eine logische Folge.
Das Redaktionsteam pappenheim24 wünscht Alex alle Kraft für eine schnelle Genesung.
Seit der Reform der Bayerischen Gemeindeordnung reicht ein „NEIN“ um einen Rücktritt einzuleiten. Früher war ein Rücktritt gar nicht vorgesehen. Möglich war dies nur wegen Wegzugs beziehungsweise beruflicher oder gesundheitlicher Probleme. Aber auch heute noch muss der Stadtrat einem „Rücktritt“ zustimmen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt die entsprechende Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amtes. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines feststellenden Beschlusses.
Den fasste das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung jedoch (noch) nicht. Obwohl der Bürgermeister und alle Stadträte informiert waren, wurde die Abwesenheit von Stadtrat Lämmerer als "entschuldigt" deklariert. Von einer Niederlegung seines Mandats konnten die vielen Gasthörer nichts vernehmen.
Nachrücken wird für Alexius Lämmerer der Kandidat mit den meisten Wählerstimmen hinter Karl Satzinger: Stephan Lauterbach.
Heute haben verschiedene Medien festgestellt, dass ihnen Bgm. Sinn die Unwahrheit in die Feder diktiert hat. So war im Rundfunk auf Regionalsender RADIO 8 zu hören, Bürgermeister Sinn habe auf Anfrage erklärt, diesen Notartermin seiner Geschichte habe es nicht gegeben.
Dem schließt sich auch das Weißenburger Tagblatt an, ohne den Bürgermeister erreicht zu haben. Weiterhin spekuliert das Tagblatt: „Auslöser für Sinns Unmut war eine Verzögerung bei den Verhandlungen um den Erwerb der 4qm in der Klosterstraße, die bereits seit Monaten für Ärger und deutschlandweites Aufsehen sorgen.“
Das wollten wir etwas genauer wissen. Deshalb haben wir für Sie den nicht-vertraulichen Schriftwechsel zusammengefasst. Dabei ist festzustellen, dass die Grafschaft Pappenheim mehrfach um Gesprächstermine bat. Ohne das zögerliche, bisweilen unwillige Handeln, von Bürgermeister Sinn, könnte dieses 4qm-Thema und einige andere längst erledigt sein.
Bereits Mitte 2016 wurde in einem persönlichen Gespräch ein Informations-Austausch zu klärungs- und regelbedürftigen Themen vereinbart. Hierzu kam es offensichtlich nicht mehr, vermutlich auch weil Bgm. Sinn diese Themen in der Öffentlichkeit breit trat.
Um den begonnenen Dialog fortzusetzten bat die Pappenheimer Grafschaft erfolglos mehrfach um Gesprächstermine. Wenige Stunden vor der Stadtratssitzung Ende Juli gab die Stadt ein Angebot zum Erwerb der 4qm in der Klosterstraße ab. Die Antwort der Grafschaft desselben Tages bestätigte einen annehmbaren Angebotspreis und bekundete ein vorrangiges Interesse eines Grundstücktausches, ggf. mit Wertausgleich. Auch hier wieder die Bitte um einen Gesprächstermin. Unabhängig davon wurde auf einen schon länger zurückliegenden Besitzerwechsel der Pappenheimer Liegenschaften, innerhalb der Familie, hingewiesen.
Zur besseren Übersicht hier die Zusammenfassung des Schriftverkehrs in chronologischer Reihenfolge:
Schriftverkehr Grafschaft Pappenheim / Stadt Pappenheim
12.07.2017 von Grafschaft Pappenheim an Bürgermeister Sinn und alle Stadträte
Nachdem die geplanten Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung zügig und routiniert abgearbeitet waren, meldete sich 2.Bürgermeister Claus Dietz zu Wort.
Er warf Bürgermeister Sinn vor, mittels diverser Medien, nicht die Wahrheit zu verbreiten. Dabei bezog er sich auf einen Artikel des Weißenburger Tagblattes vom 05.10.2017 mit dem Titel „Pappenheimer Straßenstreit geht weiter“. In diesem wird Bürgermeister Sinn folgendermaßen zitiert: „Wir hatten schon einen Notartermin, dann mussten wir feststellen, dass das Grundstück gar nicht mehr ihr gehört“. Dietz fragte Bürgermeister Sinn wann und in welcher Kanzlei denn dieser Notartermin gewesen sein soll. Betreten blickte Sinn in die Runde der Stadträte um sich dann hilfesuchend an Amtsleiter Eberle zu wenden. Auch dieser hatte spontan keine Erklärung parat, versuchte aber seinem Chef zu helfen, indem er dem Journalisten des Tagblattes die Schuld zuschob: „Dieser müsse wohl was falsch interpretiert haben.“ Dietz forderte von Bürgermeister Sinn eine persönliche Antwort. Daraufhin griff Sinn Eberles Strohhalm auf, indem er feststellte, dass die Journalisten immer schreiben würden was sie wollten.
Claus Dietz zweifelt mittlerweile an dem Einigungswillen seitens des Bürgermeisters Sinn und wies darauf hin, dass es einen Notartermin niemals gegeben habe. Die Agressionen und Sticheleien hierzu kämen seiner Meinung nach aktuell mit Sicherheit nicht aus dem Gräflichen Hause. Eine weitere Wortmeldung aus dem Gremium enthielt die Vermutung, dass hier Wahlkampf der Landes-SPD auf dem Rücken der Pappenheimer ausgetragen wird.
Stadtrat Gronauer versuchte die aufgebrachte Runde zu beruhigen, indem er zur Mäßigung aufrief und das Ende der Diskussion verlangte. Abschließend forderte Claus Dietz von Bürgermeister Sinn eine öffentliche Richtigstellung.
Mit der Verabschiedung der Zuhörer stellte Bürgermeister Sinn die Nichtöffentlichkeit her.
Laut unseren Informationen dauerte
Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang
In der Tagesordnung der vergangenen Stadtratssitzung stand das geänderte Bauvorhaben der Firma Gegg an oberster Stelle: Unter Punkt 1.1. die Tektur zur Änderung ihres Ende 2016 vom LRA genehmigten aber unter Rechtsvorbehalt stehenden Bauvorhabens zur Errichtung einer Überdachung und die Erlaubnis zur Auffüllung und Nutzungsänderung einer vor Kurzem von der Stadt zu diesem Zweck erworbenen Fläche, die unter Punkt 1.2. lief. Diese Erwerbsfläche befindet sich an der SüdOst-Ecke ihres Bestandsgrundstückes.
Da in der Sitzungsvorlage der Eindruck erweckt wurde, die beantragte Erlaubnis zur Auffüllung würde sich über die Erwerbsfläche hinaus auf ihr Bestandsgrundstück erstrecken, stellte Hönig nach einigen Wortmeldungen anderer einen Antrag zur Geschäftsordnung mit der Bitte, die Reihenfolge beider Punkte zu drehen, was mehrheitlich angenommen wurde. Seine Begründung: Die Tektur sehe vor, mit einer rechtwinkligen Halle in ähnlicher Größe die Erwerbsfläche an einer Ecke zu überbauen. Seiner Meinung nach müsse die Auffüllung und Umnutzung der Erwerbsfläche vor der Tektur behandelt werden, was so auch akzeptiert wurde.
In der Folge argumentierte Hönig, das LRA habe dem Bauherrn nach eineinhalb Jahren Prüfzeit und einer gründlichen wasserrechtlichen Untersuchung der aufgefüllten Fläche - das zugleich der Standort des aktuellen Bauvorhabens ist - die Baugenehmigung erteilt und damit gleichzeitig diese Auffüllung auf seinem Bestandsgrundstück legalisiert. Diese jetzt wieder in Frage zu stellen gehe nicht! Zu diskutieren sei jetzt nur die der Erwerbsfläche, die der Bauherr ja zum Zwecke der Nutzung als Lagerplatz im Frühjahr von der Stadt erworben habe.
Don Camillo und Peppone in Pappenheim
Ambulant betreutes Wohnen mit Tagespflege ist eine Alternative zur häuslichen oder zur stationären Pflege. Darüber berichteten die Herren Martin Ruffertshöfer (Geschäftsführer der Zentralen Diakoniestation Weißenburg), und Markus Ungar-Hermann (Leiter der Altenpflege), in einer Informationsveranstaltung vergangenen Montag im Haus des Gastes.
Aus aktuellen Gründen fand der gleiche Vortrag bereits am 29. Mai vor großem Publikum in Bieswang statt.
Neben den verschiedenen „Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung im Alter“, wie das Thema
hieß, streiften sie auch die seit 1.1.2017 neu geltenden gesetzlichen Regeln – z.B. statt drei Pflegestufen nun fünf Pflegegrade oder die verschiedenen Arten des Pflegegeldes. Aufgrund der Fragen aus dem Publikum fand auch das Thema breiten Raum, ob Nasszellen bzw. WC`s in den Zimmern zweckmäßig seien, oder eher gemeinschaftliche Einrichtungen nicht sinnvoller sind. Jedenfalls sieht das Konzept der Diakonie in ihren Projekten der ambulanten Wohngemeinschaften aus hygienischen und wirtschaftlichen Gründen vor, sanitären Einrichtungen außerhalb der Zimmer den Vorzug zu geben.
Dieses Konzept soll auch im ehemaligen Bieswanger Schulhaus umgesetzt werden, was aber auf den erbitterten Widerstand unseres Bürgermeisters stößt. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich das Bieswanger Projekt bereits seit Juni 2015 hinzieht. „Ich möchte als Geschäftsführer der Diakonie schon langsam wissen, ob das in Bieswang was wird oder nicht“ stellte Ruffertshöfer fest. In die gleiche Kerbe schlug Dekan Popp: „Herr Bürgermeister, wie geht es weiter mit Bieswang, sagen Sie es uns?“. Nach einigem Zögern sagte Herr Sinn, das wisse er nicht, die Unterlagen vom Planungsbüro würden fehlen. Herr Popp ließ nicht locker und hakte nochmal nach. Da wurde Herr Sinn etwas genauer und sagte, er habe erst heute Mittag nachgefragt und die Auskunft erhalten, die Planungsunterlagen seien nicht im Hause.
Daraufhin verließ Dekan Popp den Raum um einige Minuten später mit seinem Handy in der Hand zurückzukehren. Er teilte mit, eben mit dem Architekten gesprochen zu haben. Dieser versicherte ihm, dass die Unterlagen bereits seit Anfang Juni eingereicht worden seien. Dies könne er auch beweisen.
Konfrontiert mit dieser Aussage räumte Herr Sinn den Eingang der Unterlagen ein, diese seien aber nicht vollständig und er wisse nicht, wer die Unterlagen im Haus habe. Darauf Popp aufgebracht: „Sie haben ein Organisationsproblem, Herr Bürgermeister! Sie haben ihren Laden nicht im Griff !“ Popp weiter: „Was fehlt denn noch, die Briefmarke vielleicht? Oder was. Sagen sie uns was fehlt! Auch ich habe als Chef der Pappenheimer Diakonie ein Interesse daran, dass in Bieswang endlich eine positive Entscheidung fällt“. Antwort Sinn: „In der Planstufe 3 fehlt noch was, diese ist nicht vollständig“. Dass Planstufe 4 bereits seit 2.6.2017 im Rathaus vorliegt, verschwieg er.
Schließlich wollte Popp noch wissen, wer im Rathaus das Thema bearbeite und wo diese Unterlagen zu finden seien. Er kündigte an, am nächsten Vormittag (Dienstag) bis 11:00 Uhr im Rathaus vorstellig zu werden, um Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen.
Es bleibt zu hoffen, dass Bürgermeister Sinn aus diesen Vorkommnissen die richtigen Lehren zieht.
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