Mit Erstaunen habe ich gelesen, dass unter Punkt 4: „Antrag der SPD Stadtratsfraktion auf Pflasterung der Deisingerstraßenfahrbahn“ steht. Hat die SPD vergessen, dass der Bürgerentscheid 2015 mit 859 : 517 für einen Asphaltbelag entschieden hat. Auch im Stadtrat wurde meines Wissens so entschieden. Warum braucht man jetzt einen neuen Antrag?
Unter Punkt 7.2 steht andererseits auf der Tagesordnung: „Auftragsvergabe für die Arbeiten zum Neubau der Deisingerstraße“.
Was wurde denn in dem Staatsanzeiger als Belag ausgeschrieben?
(Öffentliche Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 4 vom 26.01. 2018)
Irgendetwas widerspricht sich. Wenn der Belag Asphalt sein soll, dann braucht man mit dem Punkt 4 keine Sitzungszeit mehr verschwenden.
Da der Punkt vom Bürgermeister bzw. der Verwaltung aufgelistet wurde und die Vergabe unter Punkt 7.2. beschlossen werden soll, scheint es, dass Pflaster ausgeschrieben wurde.
Somit soll die Meinung der Bürger Pappenheims wieder einmal missachtet werden.
Wenn ich die Liste betrachte, die die BISP am 03.04.2017 veröffentlicht hat, und die auch dem Bürgermeister sowie einigen Stadträten bekannt ist, hat man genug Punkte, die endlich angepackt werden müssten (s. u.). Inzwischen sind einige Projekte erledigt aber
Der Vorwurf gegen mich, dass ich die Parkplätze auf meinem Anwesen „bewusst ohne Genehmigung“ gebaut hätte, hat mich tief erschüttert. Und auch wie schnell solche Vorwürfe ohne Prüfung in die Öffentlichkeit gebracht wurden. Ich habe die entsprechenden Behauptungen und Vorwürfe deshalb juristisch überprüfen lassen. Die beauftragte Anwaltskanzlei hat inzwischen den Amtsleiter der Stadt Pappenheim aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass die erforderlichen Genehmigungen vorlagen. Sie hat zugleich die erhobenen Behauptungen widerlegt. So wird festgestellt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim bereits mit Beschluss vom 14.09.2017 das Überfahren des Gehsteigs gestattet hatte. (Damals übrigens einstimmig mit 15:0!). Dies widerlegt auch die von Stadträtin Annette Pappler aufgestellte Behauptung, dass man „…keine verkehrsrechtliche Genehmigung zur Überfahrt des Gehwegs“ erteilt habe. Und mein Antrag vom 25.08.2017, in dem ich explizit die Zufahrt über den Gehsteig formuliert hatte, widerlegt die Aussage von Herrn Eberle, aus den Unterlagen sei nicht ersichtlich gewesen, wie die Parkplätze angefahren werden sollten.
Es steht also eindeutig fest: Die Parkplätze wurden erst gebaut, nachdem ich die erforderlichen Genehmigungen längst erhalten hatte. Zudem bin ich mit vielen Entscheidungsträgern überzeugt, dass wir hier eine Verbesserung geschaffen haben, und zwar auch verkehrstechnisch. Schade bleibt, dass diese Baumaßnahme von einer so negativen Stimmung begleitet wurde.
Pappenheim, 28.02.2018 Walter Engeler
Etwas erstaunt las ich im Pappenheimer Skribent über die Verärgerung der Vorstandschaft der Pappenheimer Feuerwehr, dass bei ihrer Hauptversammlung am 16.02. kein Vertreter der Stadt Pappenheim anwesend war. Bürgermeister und Referent hätten sich entschuldigt, ist dem Bericht zu entnehmen. „Da hätte man mal ja auch einen Vertreter schicken können“ waren die Worte des 1. Vereinsvorsitzenden Uwe Lampmann.
Als 2. Bürgermeister wäre ich selbstverständlich gerne dieser Aufgabe nachgekommen. Ich hatte allerdings weder im Vorfeld Kenntnis von diesem Termin, noch wurde ich von der Verwaltung oder vom ersten Bürgermeister über seine Verhinderung unterrichtet, bei dieser Hauptversammlung die Vertretung zu übernehmen.
Man könnte ja eventuell über die versäumte Benachrichtigung hinwegsehen, wäre da nicht der „dringliche Verhinderungsgrund“ von Bürgermeister Uwe Sinn. Anstatt als oberster Dienstherr der Feuerwehr die ehrenamtlichen Leistungen der aktiven Mitglieder der Pappenheimer Wehr zu würdigen, zog er es vor an diesem Abend an der zeitgleich stattfindenden Stammtischrunde im Gasthof zur Sonne in Pappenheim teilzunehmen.
Claus Dietz, 2. Bürgermeister
Werden in Pappenheim während den Stadtratssitzungen die Geschichten für den Bayerischen Komödienstadl geboren? Manchesmal könnte man schon den Eindruck gewinnen. So auch am 08.02.2018, als es um die Zufahrt zu den neu gestalteten Parkplätze der Familie Engeler ging, die hierzu den städtischen Gehweg queren müßten.
Wer ist zu diesem Thema nicht betroffen? Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein Grossteil der motorisierten Bürger einen Gehsteig queren müssen, um auf ihr Grundstück zu gelangen. In Pappenheim kann man sich mit dieser Gegebenheit jedoch monatelang sehr kontrovers in der Stadtverwaltung und im Stadtrat beschäftigen. Als hätte man in Pappenheim keine anderen Sorgen, beschäftigt sich ein Amtsleiter selbst um das Genehmigungsverfahren von fünf Parkplätzen einer Pappenheimer Familie. Während der ziemlich genau ein Jahr währenden Odyssee durch den Genehmigungs-Dschungel gab der Pappenheimer Amtsleiter Eberle keine gute Figur ab. Glänzte er zunächst mit Beratungslücken, womöglich waren dies gar Wissenslücken, so schwärzte er den Bauwerber hinterrücks beim Landratsamt an, nachdem ihm angeblich Bedenken an der Durchführbarkeit des Bauvohabens aufkamen. Seine eigenen Bedenken legte er zudem als Bedenken des Landratsamtes aus. In der Stadtratssitzung am 14.09.2017 wurde das Parkplatzthema Engeler ausführlich thematisiert und dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einverständnis erteilt. Obwohl bei dieser Sitzung längst klar war, wie die Parkplätze anzufahren wären, verlangte Amtsleiter Eberle eine separate, gemeindliche Genehmigung zur Überfahrung des Gehweges. Diese versuchte Eberle mit aller ihm zur Verfügung stehenden Kraft, bis zur Stadtratssitzung am 08.02.2018 zu verhindern. Diese Sitzung war komödienreif.
Zunächst versuchte Amtleiter Eberle und einige Stadträte der SPD-Fraktion mit diversen Argumenten zu überzeugen:
Wortmeldung StR Gallus: Er bemängelt
Es geht um anstehende bzw. bereits laufende Unterhalts-/Neubaumaßnahmen im Bereich Abwasser, die für die Stadt Pappenheim nicht nur in finanzieller Hinsicht eine große Herausforderung darstellen.
Bereits laufende Maßnahmen:
- Kanalsanierung Deisingerstraße >> fertig, mit Förderung (bzw. Zuschuss)
- Kläranlage Pappenheim: Rechen-Sandfang-Kompaktanlage >> beauftragt, kein Zuschuss
- Abwasserbeseitigung Ochsenhart (Pumpwerk, Umbau Kläranlage, Druckleitung) >> im Bau, kein Zuschuss
- Kanalsanierung Bauhofstraße >> beauftragt, Baubeginn ab 5.2.18, keine Förderung
Anstehende Maßnahmen:
- Sanierung RÜB Pappenheim und Übermatzhofen >> ist Auflage des WWA, noch nicht beauftragt.
- Zus.führung u. Anschluss von Geislohe, Neudorf u. Göhren an KA Pappenheim >> mit hoher Förderung, noch keine genaue Planung, noch keine endgültige Trassenführung!
- Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang (dringlich wg. Dorferneuerung) >> noch nicht beauftragt, obwohl mehrfach versprochen, keine Förderung.
- restliche Kanalsanierung Bieswang >> tlw. erledigt, Rest zurückgestellt.
- weitere Kanalsanierungen in der Charlotte-Nestler-Str., Pfeiferleite und Zimmern >> noch offen sowie diverse Sanierungen weiterer Kanäle, Regenwasserüberläufen und -rückhaltebecken.
Was bereits im Jahr 2017 zu diesem Thema geschah
Bgm. Sinn bat in den Haushaltsberatungen im Frühjahr 2017 die Stadträte, aus Finanzierungsgründen die Ausschreibung des Kanals in Bieswang zurückzustellen, da sonst der Haushaltsausgleich in Gefahr sei. Stadtrat Gallus stimmte seinerzeit dieser Vorgehensweise nur unter der Prämisse zu, dass der Kanal dann im Winter 2017/2018 ausgeschrieben wird, um im Frühjahr 2018 mit
Im November 2016 kommentierte ich im Pappenheimer Skribent einen Leserbrief, in dem eine ziemliche Entrüstung über einen Beschluss des Stadtrats zum Ausdruck gebracht wurde. In meinem Kommentar merkte ich an, dass uns Stadträten seitens der Rathausleitung oft Beschlussvorlagen präsentiert werden, die für die Entscheidungsfindung sehr richtungsweisend formuliert sind. Häufig ist deshalb zu einer objektiven Beurteilung für die ehrenamtlichen Stadträte vor Sitzungen eine Eigenrecherche nach nicht, oder nicht richtig mitgeteilten Tatsachen erforderlich, die in dem speziellen Fall damals nicht getätigt wurde.
In der Sitzung v. 15.12.16 wurde ich von Bürgermeister Uwe Sinn dafür öffentlich diskreditiert und der Äußerung
Amtsleiter-Eberle gibt der Runde bekannt, dass heute die letzte noch ausstehende Zustimmung zur Kanalverlegung eingetroffen ist (im Bereich westlicher Ortseingang).
Ing. Vulpius: Allgemein: Die Bauarbeiten für die Erneuerung von Kanal und Wasserleitung werden ca. 1 Jahr beanspruchen.
1.1 Einmündung Weißenbuger Str. in Hauptstraße könnte zu Gunsten der Parkplatzsituation der Fa. Engeler noch verändert werden. Hierzu seien noch Gespräche zu führen.
1.2 Anzahl der öffentl. Parkplätze (vorgesehen sind zwei !!) sei angemessen, Gespräch mit Raiffeisenbank, da Privatfläche, muss noch erfolgen.
1.3 Einmündung Sportplatzweg / Rosengasse in Hauptstraße: Planung entspricht den Regeln, Verkehr muss sich eben der neuen Situation anpassen, durch die neue klare Verkehrsführung wird der Verkehrsfluss eher sicherer werden, während der Bauphase könnte evtl. ein Fahrversuch helfen.
Vorliegende Planung wurde unverändert in allen drei Punkten von der Vorstandschaft einstimmig angenommen.
2.1 Kanal Hauptstraße:
Ergänzung der pappenheim24-Redaktion: Nur wenige Stunden nach unserer Veröffentlichung der BISP-Forderung an Bürgermeister Sinn, hat dieser mit einer Einladung "An die Mitglieder der Bürgerversammlung", wer das auch immer sein mag, reagiert.
Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat am 29.01.2018 den Bürgermeister mit einer Forderung, die von 72 Pappenheimerinnen und Pappenheimern unterschrieben wurde, aufgefordert, die Bürger über die nächsten Schritte und Zeitabläufe der Stadtentwicklung bzw. Straßensanierung in Pappenheim zu informieren.
Von Ende Oktober bis Dezember 2017 haben in Pappenheim Unterschriftenlisten mit folgendem Inhalt ausgelegen:
1.2 BA 48/2017 – Überdachung Tektur; Gegg Markus Bieswang
Eingangs erklärte Amtsleiter Eberle den zahlreichen Zuhörern warum dieses Thema erneut auf der Tagesordnung steht. In der Dezembersitzung (7.12.17) sei es bei diesem TOP zu einer Stimmengleichheit gekommen. Da der Beschluss negativ formuliert gewesen sei, war der Antrag somit abgelehnt. In der Geschäftsordnung sei aber geregelt, dass abgelehnte, negativ gefasste Beschlüsse bei Stimmengleichheit nicht automatisch als zugestimmt gelten. Somit musste dieses Thema erneut im Stadtrat behandelt werden, um der drohenden Genehmigungsfiktion, die am 19.01.18 wirksam geworden wäre, zuvorzukommen.
In der folgenden Diskussion wurde das Verhalten von Bgm. Sinn in der Dezembersitzung kritisiert, in der er dem in der Sitzung anwesenden Markus Gegg verwehrt hatte, das in Frage stehende Zufahrtsrecht seines Betriebes über die Rosengasse darzulegen und seine Existenz zu bestätigen. StR Satzinger und einige weitere Stadträte hatten nämlich bei der Behandlung seiner Angelegenheit damals vorgeschlagen, Herrn Gegg vor versammeltem Gremium dies zu ermöglichen, um damit die im Raum stehenden Zweifel auszuräumen. Darüber zu bestimmen wäre eigentlich Sache des Stadtrates gewesen, denn die Hoheit während der Sitzung hat laut GO das Stadtratsgremium. Einmal mehr hat sich der Stadtrat hier das Heft des Handelns aus der Hand nehmen lassen. Meines Erachtens hätte Bgm. Sinn über die Zulässigkeit des Satzinger'schen Vorschlags im Stadtrat abstimmen lassen müssen. Er hätte nicht das Recht gehabt, eigenmächtig die Diskussion abzuwürgen und auf eine Abstimmung des Tagesordnungspunktes zu bestehen. Ein Verfahrensfehler, der m. E. auch die Abstimmung ungültig macht.
Im weiteren Verlauf der Diskussion sorgte eine zunächst belanglos wirkende Frage von Stadtrat Satzinger an Bürgermeister Sinn für Konfliktstoff. Er wollte von Sinn wissen, warum seit ein paar Wochen das Schild "Lieferverkehr frei" vor Ort (Fl. 565) fehle. Nachdem Bgm. Sinn partout nicht antworten wollte und Karl Satzinger behauptete, Sinn habe das Schild entfernen lassen, wurde klar, dass hier mehr dahinter stecken musste. Selbst auf diese Anschuldigung ließ sich Bgm. Sinn keine Antwort entlocken. In die Enge getrieben, sprang ihm, wie bereits des Öfteren, SPD-Fraktionskollege Gronauer zur Seite. Mit seinen wohl bekannten Argumenten „das gehöre nicht zum Thema bzw. das stünde nicht auf der Tagesordnung“ versuchte er
Nachdem mein Betrieb wiederholt in der lokalen Presse sowie im Stadtrat der Gemeinde Pappenheim verunglimpft wurde, sehe ich mich zu einer Klarstellung zu den gebrachten Behauptungen gezwungen. Insbesondere die Vorwürfe von „Cowboymethoden“ und angeblich permanent von mir durchgeführten Schwarzbauten möchte ich hiermit klarstellen.
Die Chronologie der seit Bestehen meines Betriebes von mir zulässigerweise errichteten Gebäude möchte ich kurz darstellen:
// allesamt genehmigt vom LRA 04.04.2002
Ende 2016 stellte ich bei der Stadt Pappenheim einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung meines Betriebes im nördlichen Anschluss zu den Bestandsgebäuden. Daraufhin regte sich Widerstand bei den Anwohnern, es bildete sich schließlich
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