Ein im Juni von der Stadtverwaltung Pappenheim an die Eltern der Schulkinder (Klassen 1-4) verteiltes Formular, zur Ermittlung des Bedarfs zur Schulkindbetreuung, sorgte nicht nur bei den Eltern für Verwunderung. So wurden die gewünschten Betreuungszeiten und Verpflegungswünsche abgefragt, zugleich jedoch eine verbindliche Anmeldung verlangt, ohne einen Hinweis auf Kosten, der letztendlich angebotenen Betreuungszeiten, des Betreuungsortes oder des Trägers etc. Ein völlig laienhaft erstelltes Formular, welches nur viele Eltern abhalten konnte ihre Kinder verbindlich anzumelden. In einer ersten Reaktion dachten wir, so kann man sich auch aus dem Thema stehlen. Denn eine geringe Anmeldezahl minimiert elegant den Aufwand der Stadt, löst jedoch nicht das Problem.
(Hinweis zur Handhabung: Alle orange-farbene Texte enthalten durch Anklicken weitere Hintergrundinformationen)
Ins Licht der Öffentlichkeit trat das Dilemma mit einem Artikel der Stadtverwaltung Pappenheim im Stadtanzeiger vom Juli 2018. In diesem Beitrag zitiert die Stadtverwaltung aus einem Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde, dass die Evangelische Kirche die Schulkindbetreuung wegen fehlender Unterstützung der Stadt Pappenheim einstellen müsse. Weiterhin wird dem Leser die Sicht der Stadtverwaltung zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die Schulkindbetreuung dargelegt. Dabei wollte man dem Bürger suggerieren, der Stadtrat habe die Übernahme der Kostenrechnung der Evangelischen Kirche einstimmig abgelehnt. Eine diesbezügliche Abstimmung darf stark bezweifelt werden. Einigkeit bestand wohl darin, die Kostenaufstellung genauer prüfen zu wollen. Auffallend bei dem kompletten Thema ist, dass alle Vereinbarungen offenbar "nur" mündlich geschlossen wurden; es gibt keine Verträge. Der Artikel endete mit dem Hinweis, der Kirchenvorstand habe mit Schreiben vom 22.06.2018 erkärt, die Schulkindbetreuung zum 31.08.2018 einzustellen, deshalb würde diese ab September 2018 unter anderer Trägerschaft im Gebäude der Grundschule angeboten.
Als Reaktion auf den Artikel des Stadtanzeigers waren im evangelischen Gemeindebrief August/September zwei weitere Beiträge zu lesen:
(kurze Zusammenfassung der Redaktion) Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten - Zusammenarbeit beendet (hier finden Sie den Originaltext)
Hoher Bedarf an Schulkindbetreuung Beschreibung des Entgegenkommens der Kirche, in ihren Räumlichkeiten bis Ende August eine Betreuung der Schulkinder durchzuführen. Drängen auf Vertragsabschluss führte nur zu mündlicher Zusage. Kein Verständnis von Herrn Eberle für Zusatzkosten. Mehrkosten werden nicht anerkannt Mittlerweile von der Kirchenverwaltung ermittelte Mehrkosten (27.500.-€) werden von der Stadtverwaltung nicht anerkannt. Diese ist bereit, nur 6.000€ zu erstatten. Verhandlungen führen zu keiner Einigung Schlüssige Erläuterungen der Kostenforderungen werden von der Stadtverwaltung nicht akzeptiert, weiterer Gesprächstermin kurzfristig abgesagt. Details der Kostenaufstellung wie Strom etc. werden in Frage gestellt. Stadtrat nicht umfassend informiert Was von einer Mehrheit der Stadträte bereits seit Jahren angeprangert wird, spiegelt sich auch in diesem Falle eindrucksvoll wider. Ein mittlerweile öffentlich bekanntes Protokoll aus der Kirchenvorstandssitzung vom 19.06.2018 nebst Anhang (siehe unten unter Zusammenfassung Dekan Popp) wurde dem Stadtratsgremium bewusst vorenthalten. Der Kirchenvorstand bemängelt, dass sich nur sehr wenige Stadträte vor der Stadtratssitzung über den Sachverhalt umfassend informiert haben. Ohne den uns mittlerweile vorliegenden Informationen konnte das Stadtratsgremium keinen objektiven Beschluss fassen, was dann auch den evangelischen Kirchenvorstand veranlasste, der derzeitigen Stadtführung Pappenheims das Vertrauen zu entziehen. Kein Vertrauen zur Stadtführung Als logische Konsequenz stellt die Kirchengemeinde Pappenheim zum 31.08.2018 die Schulkindbetreuung ein. |
TOP 1 Bauanträge Abstimmung
1.1 BA 28/2018 - isolierte Abweichung, Abstandsflächenübernahme; Rainer Dengler | einstimmig angenommen |
1.2 BA 29/2018 - Einbau von Wohneinheiten und Errichtung einer Überdachung; isolierte Abweichung; Rainer Dengler, Neudorf |
einstimmig angenommen |
1.3 BA 30/2018 - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Lena und Benjamin Winkler, Osterdorf | einstimmig angenommen |
1.4 BA 31/2018 - Balkonanbau an bestehendes Einfamilienwohnhaus; Familie Curci, Sportplatzweg Bieswang | einstimmig angenommen |
1.5 BA32/2018 – Errichtung Doppelgarage, Wiedemann | einstimmig angenommen |
1.6 BA33/2018 – Stallerweiterung und Erstellung Tankstelle für Eigenbedarf, Rachinger Bieswang | einstimmig angenommen |
TOP 2 Kanalisation Niederpappenheim: Verlegung und Dimensionierung Oberflächenwasserkanal i. V. m. Neubau der Bahnunterführung durch den Landkreis/Deutsche Bahn - Vorstellung der Maßnahme und Zustimmung des Stadtrates
In einem rund 1,5 stündigen Vortrag der Herren Weigl (Sachgebietsleiter Tiefbau im Landratsamt Weißenburg) und Vulpius (vom gleichnamigen Planungsbüro) wurde die Notwendigkeit einer Verlegung des bestehenden Oberflächenwasserkanals und der damit verbundenen technischen Problematik dargestellt. Anlass der Verlegung sei die Errichtung einer Grundwasserwanne im Unterführungsbereich, weil hier durch die Nähe der Altmühl das Grundwasser ziemlich hoch stehe. Während Herr Vulpius eine Vergrößerung des Kanalquerschnittes empfiehlt, hält 2.Bürgermeister Dietz (FW) den bestehenden Querschnitt, aufgrund seiner örtlichen Erfahrung, für völlig ausreichend.
Brisanz erlangte das Thema durch die Aussage des Herrn Weigl, dass die Verlegung des Kanals bis zum Jahresende 2018 fertiggestellt sein müsse, da sonst die Deutsche Bahn keine Freigabe für das Vorhaben "Brückenneubau" erteile und damit dieses Projekt für die nächsten 5 Jahre gestorben wäre. Termin für die Einschiebung der neuen Brücke (sie wird im Frühjahr 2019 neben der Alten vor Ort errichtet) sei Ende Juni 2019, der absolut feststehe. Auf die Frage eines StR, warum erst jetzt und so überraschend das Problem der Kanalverlegung auf der Tagesordnung erscheine und so überstürzt Herr Vulpius diese Planung erstellen musste, wobei er in der Kürze der Zeit auch noch keine Kosten nennen konnte, erwiderte Weigl, die Stadt Pappenheim kenne diesen Termin bereits seit einem Jahr!
Da fragt sich der Bürger: Was tat die Stadtverwaltung seit dieser Zeit, um dieses aufwendige Problem zu lösen und die Finanzierung zu klären. Laut Herrn Eberle gebe es zwar mit dem Landkreis seit 1977 Aufteilungsverträge über die Kosten von der Tieferlegung der alten Unterführung, aber ob die noch Bestand hätten, könne er nicht beantworten. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass eine Entscheidung in dieser Sitzung wegen der vielen ungeklärten Punkte nicht möglich sein würde. Einer davon war z.B. die künftige Ableitung des Regenwassers aus der Betonwanne. Das Regenwasser soll geklärt in die Altmühl abgeleitet werden. Nach unseren Informationen ist die Eigentümerin der Altmühl noch nicht informiert bzw. um Genehmigung gebeten worden.
So schlug StR Satzinger (BGL) vor, im August eine Sondersitzung anzusetzen, um nicht die Sommerpause untätig verstreichen zu lassen. Bis zur Sondersitzung sollen die offenen Punkte abgeklärt werden, um eine tragbare Basis für die Abstimmung zu erhalten. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen, obwohl einige Wortmeldungen die rechtzeitige Fertigstellung einer möglichen Kanalverlegung bis zum Jahresende bezweifelten.
TOP 3 Stadtsanierungsmaßnahme - Ablehnung der Planung der Stadt durch die Verkehrsbehörde des Landkreises - Entfall der Fußgängerüberwege
Eine klare Begründung für die Ablehnung der Fußgängerüberwege blieb dem Zuhörer versagt. In der ursprünglichen Planung war ebenengleicher Ausbau vorgesehen, die alten Zebrastreifen mussten entfallen. Nachdem jedoch an besagten Stellen aus sicherheitstechnischen Aspekten wieder Hochbord beschlossen wurde, war man allgemein der Meinung, die Zebrastreifen würden von der Aufsichtsbehörde genehmigt, da man nichts verändert und damit Bestandsschutz habe.
Die Ernüchterung kam Ende Juni in Form eines Schreibens vom Landratsamt.
Beispiel einer Abbundanlage |
TOP 1.1 BA 17/2018 – Tektur Überdachung: Betrieb einer Abbundanlage zur Lärmminderung; Zimmerei Gegg, Bieswang
In einer ergänzenden Tektur zur bestehenden vom Dezember 2017 sollte diesem Antrag das Gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nachdem dieser Punkt in der Sitzung am 14.06.2018 wegen verschiedener Unklarheiten vertagt wurde, stand er in der vergangenen Sitzung mit der gleichen Sitzungsvorlage erneut auf der Tagesordnung. Ein von der Firma Gegg vor wenigen Tagen beigebrachtes Lärmgutachten konnte nicht mehr eingearbeitet werden. Da es Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben konnte, erläuterte Amtsleiter Eberle eingangs die für Beobachter unübersichtliche Situation.
Amtsleiter Eberle sieht das Thema einer weiteren Tektur zur ehemals umstrittenen Überdachung auf dem Betriebsgelände der Firma Gegg in Bieswang als „schwierig“ an. Der Abbundplatz sei genehmigt, damit Lärmverursachung möglich. Der Betrieb gilt als erschlossen. Neu sei ein Gutachten, welches aufzeigt, dass die geplante Abbundanlage eine weit geringere Lärmemission habe als die bisher handgeführten Maschinen. Zudem sei die Überdachung mittlerweile eingehaust, was für die Nachbarschaft eine weitere Lärmdämmung gewährleiste. Unter diesen Aspekten sei der Antrag nicht abzulehnen.
Wie wir inzwischen erfuhren, sah sich Herr Eberle nach einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Fa. Gegg gezwungen, die Faktenlage neu zu bewerten. Bemerkenswert nur, dass eine Mehrheit der Stadträte diese Entwicklung im weiteren Verlauf der Sitzung entweder verschliefen oder bewusst ignorierten.
Unsicherheit herrschte allgemein zum Inhalt des Antrages. Die Stadtverwaltung sei sich nicht im Klaren, ob diese erneute Tektur den Betrieb einer Abbundanlage beinhalte, oder die nachträgliche Genehmigung der Überdachung, welche um ca. 20qm ein von der Stadt erworbenes Grundstück überragt, das ohne Genehmigung aufgeschüttet wurde. Auch eine schriftliche Bitte zur Präzisierung des Vorhabens habe, laut Herrn Eberle, keine Klarheit gebracht, obwohl der knappe Antragstext "Betrieb einer Abbundanlage zur Lärmminderung" zweifelsfrei formuliert ist.
StR Gronauer (SPD) vertrat die Meinung die neue Tektur enthalte die Abbundanlage. Er bemängelte die „Salamitaktik“ im Genehmigungsverfahren. Die Fa. Gegg würde die Stadt vor vollendete Tatsachen stellen und anschließend eine Genehmigung erwarten.
StR Satzinger (Bgl) interpretiert den Antrag auf "Genehmigung des Betriebs einer Abbundanlage". Laut der vorliegenden Unterlagen verringere sich die Lärmbelästigung sogar. Er sehe keinen Grund den Antrag abzulehnen. Auch Gronauers Einwand der „Salamitaktik“ ließ er nicht gelten. Seines Wissens habe die Fa. Gegg zwar eine Abbundanlage angeschafft, diese sei aber nur unter der Überdachung abgestellt und nicht angeschlossen bzw. in Betrieb genommen worden.
Immer wieder wurde die Sorge einer erhöhten Verkehrsbelästigung für die Rosengasse angesprochen und in diesem Zusammenhang eine Verlagerung der Zimmerei in das südliche, noch nicht erschlossene, Gewerbegebiet "Am Solnhofer Weg" gefordert. Dort entstünde mit der geplanten Spange eine sachgerechte Zufahrt. Nach aktuellen Informationen glaubt Satzinger nicht mehr an eine zeitnahe Realisierung dieser Spange. Eine eventuelle Verkehrsbelästigung würde damit nur von der Rosengasse in die bereits stark belastete Hutgasse verlagert.
StR Obernöder (CSU) brachte mal wieder die Diskussion kurz und sachlich auf den Punkt:
„In Übermatzhofen läuft bereits eine solche Maschine, diese benötigte keine Genehmigung.
Lärm ist Thema des Landratsamtes und nicht des Stadtrates.“
Spätestens an dieser Stelle hätte man erkennen müssen, dass es in dieser Sitzung zu diesem Thema nichts zu entscheiden gab. Man verzettelte sich statt dessen in weitere Diskussionen und Themen die mit dieser Tektur nichts zu tun hatten.
StRin Seuberth (SPD) stimmte STR Satzinger zu, es gehe viel zu langsam voran mit der Spange.
StR Gronauer (SPD) vertrat die Meinung durch den Betrieb einer automatischen Abbundanlage mutiere die Fa. Gegg zu einem Industriebetrieb. Der nördliche Bieswanger Außenbereich solle laut Dorferneuerung zur Erholung dienen. Nun pralle Industrie und Erholung aufeinander.
StR Hönig (FW) bemängelt den Begriff Industriebetrieb. Fa. Gegg sei mit neun Mitarbeitern lediglich ein kleiner Gewerbebetrieb und habe mit Industrie nichts zu tun.
Nach Bekanntgabe des Beschlussvorschlags durch Bgm. Sinn stellte Stadtrat Satzinger einen Antrag, den Passus auf Hinweis
In einer eigens zu diesem Zweck angesetzten Teilnehmerversammlung am 21.06.2018 hatte Baudirektor Faber vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) die Bieswanger Grundstückseigentümer zu einer öffentlichen Versammlung in das Gasthaus Rachinger eingeladen. Denn die sechsjährige Amtszeit der 1. Vorstandschaft war abgelaufen. Wichtigster Tagesordnungspunkt war deshalb die Wahl einer neuen Vorstandsschaft.
Der Neuwahl stellten sich 11 Männer und nur eine Frau, was BD Faber zu der Bemerkung veranlasste, dass die Frauenquote deutlich unterschritten sei. Zu wählen waren 5 Vorstände (wie bisher: 4 für Bieswang, 1 für Ochsenhart) sowie deren Stellvertreter. Die Reihenfolge der künftigen Vorstände richte sich nach der Zahl der erreichten Stimmen, erklärte Faber in seiner Wahlaufklärung. D.h. derjenige mit den meisten Stimmen wird der 1. Vorstand, der mit den zweitmeisten 2. Vorstand usw.; bei den Stellvertretern sei es genauso.
Insgesamt waren laut Anwesenheitsliste 27 Personen aus Bieswang und Ochsenhart anwesend; davon waren vom gesamten Verfahrensgebiet 19 Grundstückseigentümer. Nur die waren stimmberechtigt. Jeder Wahlberechtigte hatte 10 Stimmen, die aber beim Wahlgang nicht jeder voll ausschöpfte, wie sich nachher bei der Auszählung herausstellte. Ungültige Stimmzettel gab es nicht.
Das Wahlergebnis:
1. Schmidt Wolfgang (16 Stimmen) | Vertreter: Schilberg-Schmidt Christine (14) |
2. Glöckel Wilhelm (15 " ) | Schmidt Matthias (13) |
3. Süppel Christian (15 " ) | Rachinger Ludwig (13) |
4. Krause Uli (15 " ) | Gallus Florian (12) |
für Ochsenhart: 5. Hüttinger Werner (15 " ) |
Kopatschek Gerhard (16) |
Der Wahlausgang war denkbar knapp, sodass 3 Losentscheide notwendig waren
(eine Dreiergruppe mit 15 Stimmen, eine Zweiergruppe mit 13 Stimmen sowie eine weitere Zweiergruppe mit 12 Stimmen).
Danach blickte Herr Faber kurz zurück auf Ochsenhart, wo alles gut gelaufen sei. Derzeit würde die Abwassereinrichtung fertiggestellt.
Für Bieswang sprach er folgende Projekte an:
Schulhaus Bieswang: |
Hier soll eine Seniorenwohnbetreuung mit Tagespflege entstehen; die Baugenehmigung stehe noch aus und die Förderung (200.000) des ALE müsse noch beantragt werden. |
Haupstraße: | Der südliche Gehweg soll entfallen (entsiegelt werden), der nördliche auf eine durchgehende Breite von 1.50m gebracht werden; dadurch wird die Fahrbahn von derzeit 6.50m auf 6.30m verschmälert. Vorher wird der Kanalquerschnitt auf 1.00m erweitert, die Ausschreibung im Winter 18/19 sein, die Bauausführung ab Frühjahr 2019. Die neue Deckschicht würde im Anschluss das Staatliche Bauamt leisten. |
Ldw. Umfahrung: | Hier ist einiger Flächenbedarf notwendig; die entsprechenden Verhandlungen laufen noch. Es zeichnet sich auch eine Finanzierungslösung ab, die vorsieht, dass die 35% Restkosten zwischen der Stadt und den Nutzern aufgeteilt werden; die Anlieger, die selbst keine Landwirte mehr sind, bleiben verschont. |
Spange: |
Die kann von der DE nicht gefördert werden; sie ist ausschließlich kommunale Aufgabe. Das ALE könnte aber Hilfe leisten bei der Vermessung und Abmarkung der neuen Straße und die Eigentumsübergänge kraft Gesetzes bewirken. Der Trassenverlauf liege grundsätzlich fest, der Flächenerwerb müsse über Einzelverhandlungen erreicht werden. Die Stadt müsse sich selbst um ihre Förderkonditionen kümmern (ev. aus FAG-Mitteln) und der Reg. v. Mfr. die Förderungswürdigkeit abtrotzen. Des Weiteren könnten auf die Gewerbetreibenden wegen der notwendigen Ersterschließung des Solnhofer Weges hohe Kosten zukommen. |
Das Förderungsbudget der Dorferneuerung Bieswang/Ochsenhart hat einen Umfang von 2 Mio EUR; das entspricht Gesamtkostem von gut 3 Mio EUR. Der Fördersatz beträgt 65 %.
Bisher wurden 575.000 EUR (für Ochsenhart) abgerufen, insgesamt 1.04 Mio EUR für bisherige Vorhaben verbraucht.
Zum Schluss verwies Herr Faber noch auf die Möglichkeiten der Privatförderung, die das ALE den Eigentümern im Verfahrensgebiet anbietet. Diese habe ein eigenes Budget und habe im Gegensatz zur öffentlichen Förderung keinen Deckel. Gefördert werden Gebäude und Hofräume bis zu 30 %. Näheres könne man aus einem mitgebrachten Flyer seiner Behörde entnehmen.
Tagesordnungspunkt 10 (Beschluss des Stadtrates für Herrn W. Engeler - Einbau eines niveaugleichen Gehwegs - technische Probleme bzgl. der Ausführung des Beschlusses)
Zweiter Bürgermeister Dietz wies gleich zu Beginn der sehr kontrovers geführten Diskussion darauf hin, dass es laut Planer Vulpius keine technischen Probleme bei einer Absenkung des Gehwegs vor den neuen Parkplätzen in der Deisingerstraße bei Familie Engeler gäbe. Er habe mit Herrn Vulpius geklärt, vorn und hinten jeweils ein 3cm Board vorzusehen, womit das geplante Gefälle nicht beeinträchtigt wird. Ein Überfahrungsrecht des Gehweges sei Familie Engeler bereits in einer früheren Sitzung bewilligt worden.
Zusätzlich war von Engeler verlangt worden, die formalen Richtlinien einzuhalten und hierzu einen schriftlichen Antrag einzureichen. Dieser ging der Stadt Pappenheim rechtzeitig vor dieser Sitzung zu.
Dennoch wollten Bgm. Sinn und Amtsleiter Eberle, bis zur Neugestaltung des Gehweges, ein Überfahren des derzeit noch 6-8cm hohen Bordsteins verbieten.
Weiterhin gab Bgm. Sinn bekannt, von Herrn Engeler eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Eberle erhalten zu haben. Diese habe er von einem Anwaltsbüro prüfen lassen, mit dem Ergebnis Herrn Eberle sei nichts vorzuwerfen. Aus diesem Grund enthielt die vorgefertigte Beschlussvorlage noch einen weiteren Passus, welcher vorsah, das Stadtratsgremium solle eine öffentliche Entschuldigung von Herrn Engeler verlangen.
Hier eine kurze Zusammenfassung unserer Recherche: Kurze Zeit nach der Veröffentlichung unseres Berichtes „Antragsmarathon….“ vom 13.02.2018 ließ Herr Engeler über seinen Rechtsanwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Eberle formulieren und reichte diese an die Stadt Pappenheim zu Händen Bgm. Sinn ein. Von einer weit heftigeren Reaktion, einer gerichtlichen Anzeige sah er zu diesem Zeitpunkt noch ab. Nach unseren Informationen wäre für Bgm. Sinn der korrekte Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde eine Weiterreichung an die zuständige Aufsichtsbehörde im Landratsamt Weißenburg gewesen. Stattdessen hat Bgm. Sinn das Stamm-Anwaltsbüro der Stadt Pappenheim beauftragt, diese Beschwerde zu prüfen bzw. zu bewerten. (womöglich auf Kosten der Pappenheimer Bürger?) Wie bereits zuvor beschrieben, konnte erwartungsgemäß die beauftragte Anwältin keine Verfehlungen erkennen. Somit stehen derzeit zwei unterschiedliche Ansichten gegenüber. Eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamt Weißenburg ist uns nicht bekannt, auch nicht, ob diese überhaupt Kenntnis von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde erlangt hat. |
Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
Wir wollen feiern, … feiern, weil wir in Bayern mit unseren Unterschriften im Landkreis spitze sind. Wir möchten, dass wir auch beim Feiern spitze sind. Daher unsere Bitte: motiviert auch die Müden und Unentschlossenen, wir wollen eine prächtige Kulisse in Ellingen auf der Wiese vor dem Schlossbräu haben. Die Namen der Redner zeigen, dass unsere Arbeit gewürdigt wird. Es kommen:
Da wir (zusammen mit dem Schlossbräu) eine Orientierung benötigen, bitten wir euch um eine Anmeldung. Wir müssen signalisierten, wieviel Besucher kommen, damit ausreichend Essen und Personal vorhanden ist.
Diese Einladung kann auch gerne weitergeleitet werden. Wir wollen zeigen, dass wir nicht nur Unterschriften sammeln können, sondern eben auch feiern. Für die richtige Stimmung sorgt die Feuerwehrkapelle Langenaltheim.
Wir alle von der Bürgerinitiative ‚Rote Karte für STRABS‘ freuen uns auf das Fest und darauf, dass wir alle Unterstützer persönlich kennen lernen.
Beste Grüße,
Hermann Drummer
Bei der diesjährigen Bürgerversammlung Bieswang am 09.04.2018 meldete sich die Vorstandschaft der Evangelischen Langjugend (ELJ) zu Wort, nachdem Gerüchte bekannt wurden diese schließen zu wollen.
Der zweite Vorsitzende Stefan Kiermeyer klärte die interessierte Zuhörerschaft in einem flammenden Redebeitrag über die Entwicklungen der letzten Monate auf. So ließ er wissen, dass im Dezember der altersschwache Ofen seinen Dienst versagte. Die Stadt Pappenheim als Eigentümer der Räumlichkeiten wurde unverzüglich von Katharina Gronauer telefonisch informiert. Hierbei wurden bereits die ersten Vorwürfe laut, indem behauptet wurde der Ofen sei mit nassem Holz betrieben worden und deshalb durchgebrannt. Dass es sich jedoch um einen Ölofen handelte, war bei der Stadt Pappenheim offensichtlich nicht bekannt.
Nachdem sich seitens der Stadt Pappenheim nichts rührte, beschloss die Vorstandschaft der ELJ das Problem selbst in die Hand zu nehmen und beauftragte eine Pappenheimer Firma mit dem Austausch des defekten Ofens. Die Kosten in Höhe von 827 € wurden von der ELJ vorgestreckt.
Wegen des Brandschutzes musste an einer Wand die Tapete entfernt werden. Aus ästhetischen Gründen entschloss man sich alle Wände zu renovieren. Diese Renovierungsabsicht sollte Ende Januar telefonisch an die Stadt Pappenheim gemeldet werden, doch war in der Verwaltung niemand zu erreichen. Deshalb erfolgte am 05.02.2018 eine schriftliche Meldung (per email) an die Stadtverwaltung. Diese reagierte erstmals am 21.02.2018 mit einem Terminvorschlag zur Besichtigung der Räumlichkeiten, welcher jedoch aus terminlichen Gründen von der ELJ-Vorstandschaft nicht bestätigt werden konnte. Bei einem persönlichen Gespräch im Rathaus am 28.02.2018 wurden Bgm. Sinn die gewünschten Renovierungsaktivitäten und damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 2000 € (incl. neuem Ofen) näher erläutert.
Völlig unverständlich erschien der 3 Wochen später folgende Anruf von Bgm. Sinn, mit dem Vorwurf der Unordentlichkeit und der Androhung die Räumlichkeiten der ELJ zu schließen, obwohl beim persönlichen Gespräch am 28.2. eine Besichtigung zur Beurteilung des Bodenzustandes zugesichert wurde. Dieser Termin kam bis dato nicht zustande. Stattdessen fand ein unangekündigter Besichtigungstermin ohne Beteiligung der ELJ statt, bei welchem zahlreiche Fotos zur Dokumentation des momentanen Zustands erstellt wurden. Hierbei ist zu beachten, dass zu diesem Zeitpunkt die Renovierungsarbeiten bereits im Gange waren. Aufgrund schulischer und beruflicher Verpflichtungen konnten diese Arbeiten überwiegend nur am Wochenende durchgeführt werden, waren deshalb nicht in wenigen Tagen zu bewerkstelligen.
Alleine die Existenz der erstellten Fotos sollten die Stadträte von der Unzuverlässigkeit der ELJ-Mitglieder überzeugen und für eine Schließung werben.
Pappenheims Bürger und Gewerbetreibende bemängeln Abwärtstrend und schwindende Attraktivität ihrer Stadt. Die öffentlichen negativen Berichterstattungen zu allen Themen die mit der Grafschaft in Verbindung stehen, schaden der Stadt enorm. Da die Pappenheimer Grafschaft größte Grundstücksbesitzerin Pappenheims ist, gibt es reichlich Berührungspunkte. Zu klugen und erfolgreichen Verhandlungen scheint Pappenheims Bürgermeister Sinn noch immer nicht bereit zu sein. So denkt man seit geraumer Zeit darüber nach, wie man mit dem ruhenden EHP verlorenes Terrain wieder gutmachen könnte.
Viele Bürger und eine jüngst gebildete „Bürgerinitiative EHP“ haben zwar etliche Probleme erkannt, z.B. die Absage aller Veranstaltungen auf der Burg, welche zu erheblichen Einbrüchen des Tourismus führt, die Schließung von Wirtschaften und Pensionen, oder das Fallenlassen der Oldtimer-Veranstaltungen. Unbestritten braucht Pappenheim neue, zusätzliche attraktive Aktivitäten. Inwieweit das EHP als Ersatz verlorener Attraktivität dienen kann ist fraglich. Eine deutlich spürbare Belebung des Tourismus kann damit wohl nicht erreicht werden.
Seit Anfang Januar 2018 fanden drei Gesprächsrunden mit Vertretern der "Initiative EHP" und den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates statt. Hierbei setzte man sich zum Ziel - Ein bezahlbares, aber gut funktionierendes Haus mit einem sinnvollen Konzept mit weitgehender Akzeptanz der Bürger, das eine wesentliche Aufgabe im Stadtleben Pappenheims erfüllen kann. -, zu definieren und umzusetzen.
Gleich zu Beginn der ersten Gesprächsrunde (05.01.2018) klärte Stadtrat Gallus (CSU) alle Anwesenden über die Grundlagen der Förderung auf. Diese besteht aus drei Fördertöpfen:
Um die Städebauförderung nicht zu gefährden, waren
Die Berichterstattung über die Weiterführung des Europäischen Hauses geht leider ziemlich an der Faktenlage vorbei. Hier werden mit abstrusen Rechenmodellen völlig irrelevante, eventuell künftig mögliche EU-Förderungen als Garant für die Fortsetzung in den Focus gerückt, die eigentliche Problematik wird allerdings kaum angesprochen. Die heißt einzig und allein: Welche Fördergelder hat die Stadt für das Haus erhalten, und welche wären ohne einen Weiterbetrieb gefährdet.
Hierfür galt es eine Lösung zu finden. Das wahre Damoklesschwert über dem Haus hängt nämlich an einer ganz anderen Stelle.
Zur genauen Darstellung der jetzt getroffenen Entscheidung ist eine klare Trennung der beiden Fördertöpfe für das Haus vorzunehmen. Der überaus gewichtigere in diesem Fall ist die Städtebauförderung, die mit knapp einer Million Euro das Projekt unterstützt hat. Die Stadt Pappenheim ist hierbei mit entsprechenden Auflagen zu einem nonprofitablen Betrieb des Hauses auf 25 Jahre gebunden. Das jetzt beschlossene, auf 10.000,- Euro pro Jahr etatisierte Minimalkonzept erfüllt voll und ganz die Anforderungen der Städtebauförderung und schließt somit eine drohende Rückzahlung dieser immens hohen Mittel aus.
Die zweite, die sog. LEADER-Förderung mit damals 60.000,- Euro für die Ausstattung, ist über einen Zeitraum von 12 Jahren an Projekte gebunden. Hier wurde festgelegt, weiterhin mögliche förderfähige Maßnahmen zu verfolgen und zu beantragen. Unabhängig von der Fördersumme soll dabei der Eigenanteil der Stadt auf 24.000,- Euro Gesamtkosten jährlich für das Haus gedeckelt werden.
Sollte keine förderfähige Maßnahme mehr zustande kommen, stünde maximal eine Teilrückzahlung der erhaltenen LEADER-Förderung an, die im Gegensatz zur Städtebauförderung noch im bezahlbaren Bereich liegen würde. Das davon unabhängige Minimalkonzept dagegen verhindert mit relativ geringem Aufwand definitiv einen möglichen Förderungsverlust im fast siebenstelligen Bereich.
Wo soll hier bitteschön der im Bericht angesprochene große Haken an dem Minimalkonzept sein?
Claus Dietz, Pappenheim
2. Bürgermeister
1 Allgemeinbericht des Ersten Bürgermeisters
2 Anträge und Anregungen
Bieswang Montag, 09.04.2018, um 20:00 Uhr im Gasthaus Casino
Übermatzhofen Dienstag, 10.04.2018, um 20:00 Uhr im Sportheim Übermatzhofen
Zimmern Mittwoch, 11.04.2018, um 20:00 Uhr im Gasthaus Hollerstein
Osterdorf Montag, 16.04.2018, um 20:00 Uhr im Gasthaus Hüttinger
Geislohe Mittwoch, 18.04.2018, um 20:00 Uhr im Hirtenhaus
Pappenheim Donnerstag, 19.04.2018, um 20:00 Uhr im Bürgersaal des Haus des Gastes
Neudorf Dienstag, 24.04.2018, um 20:00 Uhr im Gasthaus
Göhren Mittwoch, 25.04.2018, um 20:00 Uhr im Gasthaus Renner Fritz
TOP 3 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: Verzicht auf Glyphosat
Frau Seuberth (SPD) erläuterte den wissenschaftlich belegten Zusammenhang des Bienensterbens mit der Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft. Der gestellte Antrag auf Verzicht von Glyphosat sollte sich auf städtische Flächen beziehen. CSU-Stadtrat Obernöder gab zu bedenken, dass die Stadt Pappenheim gesamt nur max. 20ha Ackerland verpachtet hat. „Würde man ein generelles Glyphosat-Verbot für alle Pappenheimer Flächen verhängen, würden wir uns wohl ein Eigentor schießen, da in den Mitteln zur Borkenkäfer-Bekämpfung möglicherweise dieselben neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmittel enthalten sind. Dann wäre unser Wald dem Borkenkäfer schutzlos ausgeliefert.“
SPD-Fraktionssprecher Gronauer räumte ein „an Spritzen auf Wald wurde nicht gedacht.“
Obernöders Einwände führten letztendlich zur Einschränkung des Verbotes von Glyphosat nur auf städtischen Grünflächen und wurde mit 11: 4 Stimmen beschlossen.
TOP 4 Innenstadtsanierung - Antrag der SPD Stadtratsfraktion auf Pflasterung der Deisingerstraßenfahrbahn
Bereits im Vorfeld der gestrigen Stadtratssitzung rief dieser Antrag große Verwunderung hervor. So war doch längst bekannt, dass der
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