TOP 3 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: Verzicht auf Glyphosat
Frau Seuberth (SPD) erläuterte den wissenschaftlich belegten Zusammenhang des Bienensterbens mit der Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft. Der gestellte Antrag auf Verzicht von Glyphosat sollte sich auf städtische Flächen beziehen. CSU-Stadtrat Obernöder gab zu bedenken, dass die Stadt Pappenheim gesamt nur max. 20ha Ackerland verpachtet hat. „Würde man ein generelles Glyphosat-Verbot für alle Pappenheimer Flächen verhängen, würden wir uns wohl ein Eigentor schießen, da in den Mitteln zur Borkenkäfer-Bekämpfung möglicherweise dieselben neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmittel enthalten sind. Dann wäre unser Wald dem Borkenkäfer schutzlos ausgeliefert.“
SPD-Fraktionssprecher Gronauer räumte ein „an Spritzen auf Wald wurde nicht gedacht.“
Obernöders Einwände führten letztendlich zur Einschränkung des Verbotes von Glyphosat nur auf städtischen Grünflächen und wurde mit 11: 4 Stimmen beschlossen.
TOP 4 Innenstadtsanierung - Antrag der SPD Stadtratsfraktion auf Pflasterung der Deisingerstraßenfahrbahn
Bereits im Vorfeld der gestrigen Stadtratssitzung rief dieser Antrag große Verwunderung hervor. So war doch längst bekannt, dass der
Peinlicher geht’s wohl nicht!
In einer Satiresendung versucht Bgm. Uwe Sinn (SPD) zum wiederholten Male einen, offensichtlich nicht in seinem Sinne gefassten, Stadtratsbeschluss anzuprangern. Angeblich von Jan Stephans Beitrag veranlasst, berichtete der Bayerische Rundfunk zum „Pfister-Erbe“. Warum nimmt Bürgermeister Sinn nicht diese Gelegenheit war, im Interview die Inhalte der Stadtratsbeschlüsse darzulegen?
Ausschlaggebend zum Start dieses „Quer“-Beitrages war wohl die letzte Stadtratssitzung vom 07.12.2017. Im Tagesordnungspunkt 6 sollte das Thema „Städt. Liegenschaften - Generalsanierung des Anwesens Meiergasse 3“ behandelt werden. Hier präsentierte Bgm. Sinn den Zuhörern und Räten die Idee, das geerbte Anwesen der Maria Pfister in Bieswang für soziale Wohnzwecke umzubauen. Zur Finanzierung gebe es derzeit Förderungen von 30% bis 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Außerdem stünde das Barvermögen in Höhe von ca. 600.000€ des Erbes von 2008 zur Verfügung.
Um dieses Projekt schnell angehen zu können, erwartete er von den Stadträten einen positiven Beschluss für dieses Vorhaben und die Freigabe für einen Planungsauftrag nach
Die Interpretation meiner Faktensammlung vom 29.12.2017 in pappenheim24.de lässt sicherlich unterschiedliche Varianten zu. Aber keinesfalls diese, ich hätte das Ehepaar Krauß bezichtigt, es hätte sich bei der Auflösung des Hausstandes Pfister, Meiergasse 3, nicht korrekt verhalten. Meine „in Fragen gekleidete Vorwürfe, wo denn das Geld aus der Wohnungsauflösung geblieben sei“, wie Jan Stephan im Weißenburger Tagblatt schrieb, beziehen sich unmissverständlich auf die Stadtverwaltung und den heutigen Bürgermeister Sinn. Auch wenn dies die Betroffenen und deren Nahestehenden nicht so wahr haben wollen.
Bei meinen Recherchen zum Thema Pfister-Erbe habe ich viele Zeitzeugen befragt. Keiner berichtete mir von Unregelmäßigkeiten bei der Wohnungsauflösung durch Herrn Krauß. Auch ich bin in meiner Faktensammlung immer davon ausgegangen, dass die Erlöse komplett an das Rathaus weitergereicht wurden. Erst dort fängt es an nebulös zu werden, denn der Stadtrat hat Ende 2008 nur die Annahme des Erbes beschlossen. Eine Entscheidung, wie damit buchhalterisch verfahren werden soll, wurde vertagt. Und das offensichtlich bis heute. Deshalb die vielen ungeklärten Fragen und Unsicherheiten mit dem Umgang des Erbes. Diese Vorgänge haben nichts mit dem Ehepaar Krauß zu tun, dies sei hier nochmal klar herausgestellt.
Auch den pflegedienstlichen Einsatz von Frau Krauß habe ich nicht mit dem Erbe in Verbindung gebracht. Vielmehr ging es diesbezüglich
Bereits am 20.12.2017 hat uns Herr Eischer von der Rechtsaufsicht Weißenburg seine Stellungnahme zu unserer Anfrage zukommen lassen.
An dieser Stelle nochmals besten Dank.
Seine Stellungnahme zeigt deutlich, dass viele Unstimmigkeiten in Pappenheim entstehen, weil das Stadtrats-Gremium seine ihm gestellten Aufgaben nicht konsequent genug übernimmt.
Zusammenfassung zu Punkt 1 und 2 : Mit Sitzungsbeginn übernimmt der Stadtrat die Hoheit über die Sitzung und kann somit die Vorschläge des Bürgermeisters mittels Abstimmung verändern. Auch Beschlüsse von nichtöffentlichen Sitzungen sind öffentlich bekanntzugeben wenn die Geheimhaltungspflicht aufgehoben wurde! D.h. der Stadtrat bestimmt zu Beginn der Sitzung über Reihenfolge und Öffentlichkeit, am Ende der Sitzung über die Aufhebung der Geheimhaltungspflicht. Würde dies zukünftig konsequent gehandhabt, könnten diesbezügliche Pappenheimer Defizite schnell ausgeglichen werden.
zu den Punkten 3 und 4 bedarf es keinen weiteren Kommentars.
Hier der Schriftverkehr im Detail:
Transparenz ist ein Wesenselement der Demokratie.
Dieser Begriff spielte in der letzten Kommunalwahl eine große Rolle. Es gab keine Wahlversammlung, in der nicht massive Defizite diesbezüglich in der Pappenheimer Kommunalpolitik beklagt wurden.
Nun knapp vier Jahre später muss man ernüchternd feststellen, dass sich in dieser Hinsicht nicht das Geringste geändert hat. Viel zu oft und ohne Not landen Besprechungspunkte nach wie vor im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnungen. Diese Geheimniskrämerei trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in unsere Kommunalpolitik zu stärken, da ja nach einiger Zeit - nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe - eh alles ans Licht kommt.
Um nur einige Punkte herauszugreifen, habe ich vor vier Wochen die Rechtsaufsicht-Weißenburg angeschrieben und um rechtliche Würdigung gebeten. Auf telefonische Anfrage am 04.12.2017 wurde mir der Eingang der Mail bestätigt. Eine schriftliche Antwort steht bis dato noch aus.
Hier meine Email vom 13.11.2017 an die Rechtsaufsicht-WUG / Kopie an Landrat Gerhard Wägemann:
Am 07.12.2017 gegen 9.30 Uhr wurde der Stadtverwaltung Pappenheim ein Schreiben mit folgendem Wortlaut übergeben:
Wer Alexius etwas näher kennt, musste schon seit einiger Zeit mit einem derartigen Schritt rechnen. War sein gesundheitlicher Status bisher nur Vermutung, brachte nun ein Befund des „Diagnosticum Bayern Mitte“ vom 30.11.2017 Gewissheit. Aufgrund persönlicher Kontakte, konnte ich die Original-Befunde einsehen. Da die nächsten Wochen und Monate weitere Untersuchungen und Behandlungen anstehen, war dieser Schritt nur eine logische Folge.
Das Redaktionsteam pappenheim24 wünscht Alex alle Kraft für eine schnelle Genesung.
Seit der Reform der Bayerischen Gemeindeordnung reicht ein „NEIN“ um einen Rücktritt einzuleiten. Früher war ein Rücktritt gar nicht vorgesehen. Möglich war dies nur wegen Wegzugs beziehungsweise beruflicher oder gesundheitlicher Probleme. Aber auch heute noch muss der Stadtrat einem „Rücktritt“ zustimmen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt die entsprechende Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amtes. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines feststellenden Beschlusses.
Den fasste das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung jedoch (noch) nicht. Obwohl der Bürgermeister und alle Stadträte informiert waren, wurde die Abwesenheit von Stadtrat Lämmerer als "entschuldigt" deklariert. Von einer Niederlegung seines Mandats konnten die vielen Gasthörer nichts vernehmen.
Nachrücken wird für Alexius Lämmerer der Kandidat mit den meisten Wählerstimmen hinter Karl Satzinger: Stephan Lauterbach.
Auf Anfrage im Pappenheimer Rathaus wurde uns mitgeteilt, dass für die geplante Ratssitzung vom 16.11.2017, auch wegen Krankheit, nicht genügend Tagesordnungspunkte vorbereitet werden konnten. Deshalb musste dieser Termin ersatzlos gestrichen werden.
Die nächste Sitzung ist für den 07.12.2017 geplant.
Heute haben verschiedene Medien festgestellt, dass ihnen Bgm. Sinn die Unwahrheit in die Feder diktiert hat. So war im Rundfunk auf Regionalsender RADIO 8 zu hören, Bürgermeister Sinn habe auf Anfrage erklärt, diesen Notartermin seiner Geschichte habe es nicht gegeben.
Dem schließt sich auch das Weißenburger Tagblatt an, ohne den Bürgermeister erreicht zu haben. Weiterhin spekuliert das Tagblatt: „Auslöser für Sinns Unmut war eine Verzögerung bei den Verhandlungen um den Erwerb der 4qm in der Klosterstraße, die bereits seit Monaten für Ärger und deutschlandweites Aufsehen sorgen.“
Das wollten wir etwas genauer wissen. Deshalb haben wir für Sie den nicht-vertraulichen Schriftwechsel zusammengefasst. Dabei ist festzustellen, dass die Grafschaft Pappenheim mehrfach um Gesprächstermine bat. Ohne das zögerliche, bisweilen unwillige Handeln, von Bürgermeister Sinn, könnte dieses 4qm-Thema und einige andere längst erledigt sein.
Bereits Mitte 2016 wurde in einem persönlichen Gespräch ein Informations-Austausch zu klärungs- und regelbedürftigen Themen vereinbart. Hierzu kam es offensichtlich nicht mehr, vermutlich auch weil Bgm. Sinn diese Themen in der Öffentlichkeit breit trat.
Um den begonnenen Dialog fortzusetzten bat die Pappenheimer Grafschaft erfolglos mehrfach um Gesprächstermine. Wenige Stunden vor der Stadtratssitzung Ende Juli gab die Stadt ein Angebot zum Erwerb der 4qm in der Klosterstraße ab. Die Antwort der Grafschaft desselben Tages bestätigte einen annehmbaren Angebotspreis und bekundete ein vorrangiges Interesse eines Grundstücktausches, ggf. mit Wertausgleich. Auch hier wieder die Bitte um einen Gesprächstermin. Unabhängig davon wurde auf einen schon länger zurückliegenden Besitzerwechsel der Pappenheimer Liegenschaften, innerhalb der Familie, hingewiesen.
Zur besseren Übersicht hier die Zusammenfassung des Schriftverkehrs in chronologischer Reihenfolge:
Schriftverkehr Grafschaft Pappenheim / Stadt Pappenheim
12.07.2017 von Grafschaft Pappenheim an Bürgermeister Sinn und alle Stadträte
Nachdem die geplanten Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung zügig und routiniert abgearbeitet waren, meldete sich 2.Bürgermeister Claus Dietz zu Wort.
Er warf Bürgermeister Sinn vor, mittels diverser Medien, nicht die Wahrheit zu verbreiten. Dabei bezog er sich auf einen Artikel des Weißenburger Tagblattes vom 05.10.2017 mit dem Titel „Pappenheimer Straßenstreit geht weiter“. In diesem wird Bürgermeister Sinn folgendermaßen zitiert: „Wir hatten schon einen Notartermin, dann mussten wir feststellen, dass das Grundstück gar nicht mehr ihr gehört“. Dietz fragte Bürgermeister Sinn wann und in welcher Kanzlei denn dieser Notartermin gewesen sein soll. Betreten blickte Sinn in die Runde der Stadträte um sich dann hilfesuchend an Amtsleiter Eberle zu wenden. Auch dieser hatte spontan keine Erklärung parat, versuchte aber seinem Chef zu helfen, indem er dem Journalisten des Tagblattes die Schuld zuschob: „Dieser müsse wohl was falsch interpretiert haben.“ Dietz forderte von Bürgermeister Sinn eine persönliche Antwort. Daraufhin griff Sinn Eberles Strohhalm auf, indem er feststellte, dass die Journalisten immer schreiben würden was sie wollten.
Claus Dietz zweifelt mittlerweile an dem Einigungswillen seitens des Bürgermeisters Sinn und wies darauf hin, dass es einen Notartermin niemals gegeben habe. Die Agressionen und Sticheleien hierzu kämen seiner Meinung nach aktuell mit Sicherheit nicht aus dem Gräflichen Hause. Eine weitere Wortmeldung aus dem Gremium enthielt die Vermutung, dass hier Wahlkampf der Landes-SPD auf dem Rücken der Pappenheimer ausgetragen wird.
Stadtrat Gronauer versuchte die aufgebrachte Runde zu beruhigen, indem er zur Mäßigung aufrief und das Ende der Diskussion verlangte. Abschließend forderte Claus Dietz von Bürgermeister Sinn eine öffentliche Richtigstellung.
Mit der Verabschiedung der Zuhörer stellte Bürgermeister Sinn die Nichtöffentlichkeit her.
Laut unseren Informationen dauerte
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 14.09.2017, um 18:00 Uhr
findet im Sitzungssaal des Rathauses eine
10. Sitzung des Stadtrates
mit folgender Tagesordnung statt.
1 Bauanträge
1.1 BA 35/2017 - Errichtung einer Maschinenhalle in Geislohe; Fa. Gerstner GbR
1.2 BA 37/2017 - Bauvoranfrage Wohnhausneubau mit Doppelgarage,
1.3 BA 38/2017 - Nutzungsänderung Anwesen Deisingerstraße 42 und Umgestaltung Parkplätze auf Fl.-Nr.:135
1.4 BA 40/2017 - Wohnhausneubau mit Carport und Garage; dazu entsprechende Bebauungsplanänderung "An der Stöß II"; Familie Riessner Ingolstadt
1.5 BA 41/2017 - Umbau ehemaliges Schulgebäude Bieswang zur Seniorenwohngemeinschaft und Tagesbetreuung, Stadt Pappenheim
1.6 BA 44/2017 - Neubau Wohn- und Geschäftshaus Deisingerstraße 15 Pappenheim; Dr. Michael Bücker Zimmern
1.7 BA 45/2017 - Formlose Bauvoranfrage; Errichtung Wohnhaus mit Doppelgarage Weißenburger Straße, Bieswang; Sigrid Schmidkunz-Hörner Bieswang
1.8 BA 46/2017 - Neubau Wohnhaus mit Garage, Am Krautgarten 3 in Bieswang; Andreas und Julia Kuhlmann aus Weichering
2 Sanierung der Innenstadt: Beschlüsse zu Fragen der Detailplanung
3 Erschließung Baugebiet "Am Schlägle" in Geislohe - Genehmigung der Planung
4 Baugebiet Osterdorf "Bügeläcker" - Genehmigung der Planung des BA II
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